P Konto / Probleme Bank Insolvenzverfahren-Kontofreigabe
Hallo, ich besitze ein P-Konto und befinde mich seit 2 Jahren in Privatinsolvenz. Seit ca 2 Jahren habe ich regelmäßigen Lohneingang und führe den Pfändbaren Betrag direkt aufs Insolvenzkonto beim Träuhänder hab. Ich habe ca 1200 netto und im Monat ca 400€ Spesen (die ich vorstrecke und ca 1 Woche später so aufs Konto überwiesen bekomme). Das Konto ist nun gesperrt da ich über 1050€ des Freibetrages liege. Auf dem Konto liegen noch Pfändung die ruhen. ( Sind ind er Insolvenzmasse mit drinn). Ich verstehe nicht warum ich über das Konto nicht verfügen kann wenn ich eh alles direkt am Treuhänder abführe. Meine BAnk meint jetzt sie prüft die Freigabe des restlichen Betrages was aber 3 tage dauern kann?! Bin irgendwie ratlos und habe ganz den Überblick des Kontos verloren ;-( Ich bekomme wieder nächste woche 200€ Spesen zurück die ich vorgestreckt habe, ist das dann auch weg?!
4 Antworten
Hallo,
- genau um solche Fragen beantworten zu können, hast dui einen Treuhänder !
- Dieser wird dafür von dir bezahlt, dass er dich während der Insolvenz begleitet und dich
- in Fragen zu diesem Thema berät.
- Du solltest dich an ihn wenden und zwar möglichst schnell.
Das ist einfach so nicht richtig.
Der Treuhänder ist nicht der Berater des Schuldners sondern der Vertreter der Gläubiger. In dieser Eigenschaft kann er gar keine beratende Funktion für Schuldner übernehmen, weil er damit automatisch in einem Interessenskonflikt wäre.
Die beratende Funktion in einem Privatinsolvenzverfahren hat ausschließlich das Insolvenzgericht.
Kläre das am besten ganz schnell mit deinem Treuhänder. Es gibt auch eine Regelung für die Spesen, Das solltest du mit ihm klären. Dafür ist er auch da. Zudem er auch der einzige ist, der das ganze Problem dann auch auflösen kann.
Hallo,
während der Privatinsolvenz besteht gegen die Gläubiger die in dem Verfahren Forderungen angemeldet haben, Pfändungsschutz. Solltest Du also in der Insolvenz keine neuen Schulden aufgebaut haben oder aufbauen wollen, die dann nicht in das Inolvenzverfahren einfließen, dann würde ich Dir empfehlen, das P-Konto wieder in ein normales Guthabenkonto umzuwandeln.
Es gibt normalerweise keinen Grund, während der Privatinsolvenz ein P-Konto zu führen. Mit einem normalen Konto hast Du dann auch den obigen Ärger nicht.
Viel Glück
Kannst du die Spesen dir nicht in bar auszahlen lassen,dannwürde das schon nicht angerechnet.