pflichtteil der kinder nach elterntrennung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vater hat sich vor kurzem nach mehr als 30jähriger ehe von meiner Mutter getrennt. Zuruck bleibt neben einem Scherbenhaufen auch ein Haus mit Garten. Jetzt soll diese Haus verkauft werden nachdem unser Hauskaufangebot abgelehnt wurde. Mein Vater hat eine neue Lebensgefährtin und meine Mutter ist noch in dem Haus und würde dann wegziehen. Nun meine Frage: Besteht seitens unserer Eltern (ich habe noch 2 Geschwister) ein gesetzlich vorgeschriebener Pflichtteil der an uns Kinder ausgezahlt werden muss. Der Verkaufspreis der Immobilie liegt bei ca. 156000€
Mit freundlichem Gruß
7 Antworten
Ich bin immer entsetzt über solche Fragen. Warum glaubst du hast du ein Recht auf das Haus?Es fällt in die Scheidung hinein und wird per Gesetz aufgeteilt an die Ehepaare.Erst wenn deine Eltern sterben darfst du daran denken.
Nein. Warum auch, die können das Haus sogar verschenken und ihr würdet nichts bekommen. Hallo, gehts noch, Eure Eltern leben noch, warum sollten die Euch gegenüber schon jetzt mit dem Erbe verpflichtet sein.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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Es ist das Eigentum eurer Eltern. Erst wenn einer von ihnen stirbt steht euch irgendetwas zu. Es sei denn ihr seid im Grundbuch vermerkt. Das ist bei mir und meiner Schwester der Fall. Mein Vater wollte das nach der Trennung so, damit das Haus nciht in falsche Hände (einen anderen Mann) gerät. Meine Mutter kann das Haus jetzt nur mit unserer Zustimmung verkaufen.
der Pflichtteil steht euch nur im Erbfall d.h. beim Tod des Vaters oder der Mutter bzw. des Eigentümers der Immobilie zu. Ohne Testament würde jedes Kind ein Drittel erben.
Wenn sie das Geld verprassen ist nichts übrig für sie.
nein euch steht das haus nicht zu und selbst kurz vor ihrem tod könnten eure eltern noch das haus verkaufen und ihr würdet dann wenn sie das geld bis zum ihrem tod großteils ausgegeben hätten,nur noch von dem restgeld euren pflichteil des erbes bekommen,solange es kein testament gibt,wo ihr alle speziell aufgelistet seit,etc.
ich finde auch schon den gedanken daran,das man jetzt schon geld von seinen eltern bekommen müsste, extrem erniedrigend...
Dem kann ich nur zustimmen!!!
Die dürfen mit dem haus und dem Geld machen was sie wollen.
genau richtig mit der Ergänzung, dass die Ehefrau (solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist) ein Viertel erbt plus ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich und die drei Kinder sich die Hälfte teilen müssen, also je 1/6; Pflichtteil wäre dann je Kind 1/12