Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung?

2 Antworten

Eine Straftat läge nur vor, wenn du bewusst Unterhaltszahlungen verweigerst. Es wäre gut, wenn du nachweisen könntest, dass du deinen Pflichten sonst immer nachgekommen bist, aber durch private und gesundheitliche Probleme zeitweise außerstande warst.

Und weise auch deine Bewerbungsversuche nach.

Davon abgesehen kannst du deinerseits deine Ex anzeigen, wenn sie dir dein Umgangsrecht vorenthält.

Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit entbindet keineswegs von der Unterhaltspflicht. Hier ist offensichtlich Alles falsch gelaufen was falsch laufen kann... Gibt es einen Unterhaltstitel?

Du hättest umgehend zum Anwalt gehen müssen um den Unterhalt, ggf. gerichtlich, neu festlegen zu lassen. Einfach Unterhalt einstellen ist nicht der richtige Weg gewesen. Auch das Einkommen deiner Ehefrau wäre relevant. Denn im Zuge des Familienunterhaltes schuldet sie dir ggf. ja auch Taschengeld... Und dein Selbstbehalt geht bei Arbeitslosigkeit eh runter und kann nochmals durch die Haushaltsersparnis (Zusammenleben mit der Ehefrau) abgesenkt oder sogar auf 0 gesetzt werden.

Die Anzeige jetzt basiert auf strafrechtlicher Basis und ist mit dem familienrechtlichen Anspruch nicht zu vermischen. Und die Sache mit der Verweigerung des Umgangsrechtes hat auch nichts damit zu tun. Das musst du völlig getrennt voneinander sehen.

Also: ab zum Anwalt und Möglichkeiten prüfen!

Marcoharbich87 
Beitragsersteller
 08.01.2020, 16:08

Ich hatte damals einen Termin beim Jugendamt und hatte geschildert dass es mir zurzeit nicht möglich ist und es mir nicht gut geht. Musste dann auch nachweise vorlegen, dass ich kein anderes einkommen habe. Daraufhin bekam sie ja unterhaltsvorschuss, den ich nachzahlen muss, was ich auch verstehe. Meine Frau arbeitet teilzeit, verdient selbst nicht viel..

Kessie1  08.01.2020, 16:25
@Marcoharbich87

Hast du beim Jugendamt irgendwas unterschrieben? Ob du tatsächlich den Vorschuss zurück zahlen musst sei mal dahin gestellt! Denn wenn du nicht leistungsfähig bist, kannst du nichts zurück zahlen und musst es auch nicht. Aber hier kommt es auch entscheidend darauf an, ob du irgendeinen Wisch vom Jugendamt unterschrieben hast?!

Was jetzt ganz wichtig ist: sämtliche Bewerbungen (Anschreiben UND Absagen) aufbewahren. Schriftverkehr mit dem Jugendamt aufbewahren. Ärztliches Gutachten aufbewahren...

Was bei dieser Sachlage die Anzeige deiner Frau betrifft: ungerechtfertig! Sie bekommt Unterhaltsvorschuss. Also da musst du dir nun keinen Kopf drüber machen... Musst du vorab zur Polizei wegen einer Anhörung? Alle Unterlagen mitnehmen, Sachlage erklären, Gespräch mit dem Jugendamt etc. Dann entscheidet die Staatsanwalt ob die Anzeige fallen gelassen wird.

Marcoharbich87 
Beitragsersteller
 08.01.2020, 16:32
@Kessie1

Ich muss es tatsächlich zurück zahlen, da ich vor kurzem einen Brief bekommen habe mit der Summe, die ich zurückzahlen muss. Und meine Ex Frau teilte mir auch damals mit, dass sie vorschuss bekommt, und verständnis für meine Situation hat. Doch anscheinend gefiel ihr nicht, dass ich neu verheiratet bin und tut seitdem alles, um mir und meiner Frau das Leben schwer zu machen. Ok, werde ich tun. Dann lege ich mal alle unterlagen zusammen. Dankeschön für die Hilfe!

Kessie1  08.01.2020, 16:45
@Marcoharbich87
Ich muss es tatsächlich zurück zahlen, da ich vor kurzem einen Brief bekommen habe mit der Summe, die ich zurückzahlen muss.

Das würde ich auch nicht als gottgegeben hin nehmen! Denn wenn die Unterhaltsvorschusskasse feststellt, dass du nicht leistungsfähig bist, dann kann sie keine Rückzahlung einfordern! Gegen diesen Bescheid würde ich erstmal Widerspruch einlegen. Denn dann wird das Ganze erneut geprüft! Jugendämter lieben es Unterhaltspflichtige über den Tisch zu ziehen... Gerade wenn eine Jugendamtsurkunde unterschrieben werden soll bzw. wurde.

Ein klassischer Jugendamtsbetrug besteht darin, nach der Aufforderung des Pflichtigen zur Herabsetzung eines Jugendamttitels "grosszügig" die  Aussetzung der Vollstreckbarkeit anzubieten. Dann folgt zwar keine Pfändung, aber es laufen aufgrund des weiterhin gültigen Titels sofort Schulden auf (die später sehr wohl vollstreckt werden), obwohl vielleicht gar keine Unterhaltspflicht mehr besteht. Auf Abänderung bestehen, anderfalls unverzüglich vor Gericht gehen.

https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html

Also schön die Augen auf halten :-)... und genau prüfen was man da unterschreibt!

Marcoharbich87 
Beitragsersteller
 08.01.2020, 16:58
@Kessie1

Ja das habe ich aber damals tatsächlich unterschrieben, da mir das anders geschildert wurde. Kann ich im nachhinnein trotzdem noch wiederspruch einlegen oder habe ich da keine chance, zwecks der unterschrift?

Kessie1  08.01.2020, 18:15
@Marcoharbich87

Das ist mehr als ärgerlich :-(. Du kannst versuchen gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Und du solltest, wenn du immer noch nicht leistungsfähig bist auf jeden Fall jetzt umgehend die Abänderung verlangen!