Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung?

2 Antworten

Eine Straftat läge nur vor, wenn du bewusst Unterhaltszahlungen verweigerst. Es wäre gut, wenn du nachweisen könntest, dass du deinen Pflichten sonst immer nachgekommen bist, aber durch private und gesundheitliche Probleme zeitweise außerstande warst.

Und weise auch deine Bewerbungsversuche nach.

Davon abgesehen kannst du deinerseits deine Ex anzeigen, wenn sie dir dein Umgangsrecht vorenthält.

Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit entbindet keineswegs von der Unterhaltspflicht. Hier ist offensichtlich Alles falsch gelaufen was falsch laufen kann... Gibt es einen Unterhaltstitel?

Du hättest umgehend zum Anwalt gehen müssen um den Unterhalt, ggf. gerichtlich, neu festlegen zu lassen. Einfach Unterhalt einstellen ist nicht der richtige Weg gewesen. Auch das Einkommen deiner Ehefrau wäre relevant. Denn im Zuge des Familienunterhaltes schuldet sie dir ggf. ja auch Taschengeld... Und dein Selbstbehalt geht bei Arbeitslosigkeit eh runter und kann nochmals durch die Haushaltsersparnis (Zusammenleben mit der Ehefrau) abgesenkt oder sogar auf 0 gesetzt werden.

Die Anzeige jetzt basiert auf strafrechtlicher Basis und ist mit dem familienrechtlichen Anspruch nicht zu vermischen. Und die Sache mit der Verweigerung des Umgangsrechtes hat auch nichts damit zu tun. Das musst du völlig getrennt voneinander sehen.

Also: ab zum Anwalt und Möglichkeiten prüfen!