Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung?
Hallo liebe Community!
Ich brauche euren Rat. Ich habe Post bekommen dass ich wohl eine Straftat begangen habe "Verletzung der Unterhaltspflicht". Diese Anzeige hat meine Exfrau gestellt, die mir den Umgang mit unserer Tochter verweigert trotz Gerichtbeschluss etc. und die mich auch wo es geht tyranisiert. Ich hatte viele psychische Probleme, doch meine neue Frau hat mir geholfen, dass es mir wieder einigermaßen besser geht. Doch durch diese Krise war ich einige Zeit arbeitslos gemeldet, doch bemühe mich seit einiger Zeit wieder einen gut bezahlten, anständigen Job zu finden, ich bin mir meiner Pflicht bewusst, doch war einfach nicht dazu in der Lage. Jetzt würde mich interessieren ob das schonmal jemand durchgemacht hat oder dies vlt. gerade tut? Würde gerne wissen wie es jetzt abläuft, was auf mich zukommt, was ich tun kann.
Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten!
2 Antworten
Eine Straftat läge nur vor, wenn du bewusst Unterhaltszahlungen verweigerst. Es wäre gut, wenn du nachweisen könntest, dass du deinen Pflichten sonst immer nachgekommen bist, aber durch private und gesundheitliche Probleme zeitweise außerstande warst.
Und weise auch deine Bewerbungsversuche nach.
Davon abgesehen kannst du deinerseits deine Ex anzeigen, wenn sie dir dein Umgangsrecht vorenthält.
Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit entbindet keineswegs von der Unterhaltspflicht. Hier ist offensichtlich Alles falsch gelaufen was falsch laufen kann... Gibt es einen Unterhaltstitel?
Du hättest umgehend zum Anwalt gehen müssen um den Unterhalt, ggf. gerichtlich, neu festlegen zu lassen. Einfach Unterhalt einstellen ist nicht der richtige Weg gewesen. Auch das Einkommen deiner Ehefrau wäre relevant. Denn im Zuge des Familienunterhaltes schuldet sie dir ggf. ja auch Taschengeld... Und dein Selbstbehalt geht bei Arbeitslosigkeit eh runter und kann nochmals durch die Haushaltsersparnis (Zusammenleben mit der Ehefrau) abgesenkt oder sogar auf 0 gesetzt werden.
Die Anzeige jetzt basiert auf strafrechtlicher Basis und ist mit dem familienrechtlichen Anspruch nicht zu vermischen. Und die Sache mit der Verweigerung des Umgangsrechtes hat auch nichts damit zu tun. Das musst du völlig getrennt voneinander sehen.
Also: ab zum Anwalt und Möglichkeiten prüfen!