Wo muss ich mich wenden, wenn die Umgangsregelung die vor Gericht festgelegt wurde, nicht eingehalten wird?
Guten Tag. Wir wahren vor 6 Tagen im Gericht, wo der Umgang festgelegt wurde. Heute soll ich meine Tochter zurück bringen um 18 Uhr wie gerichtlich festgelegt. Allerdings sagt Sie mir jetzt, dass sie erst um halb 8 zuhause sein wird. Es ist das erste Mal und ich befürchte, dass es in Zukunft auch so von ihr weiter gehen wird, deshalb würde ich gerne wissen an wen ich mich wenden soll z. B. Polizei, Jugendamt, Amtsgericht.
3 Antworten
Da kannst Du nichts machen.
Und ich sehe jetzt auch echt das Drama nicht.
du wartest dann also bis 19.30 uhr und freust dich, dass du länger umgang haben darfst, als festgelegt wurde. weder die polizei noch das jugendamt kann daran etwas ändern.
du solltest nicht weiter drüber nachdenken. umso weiter sie den umgang ausweitet und umso weiter sie sich zeitlich entfernt umso näher könntest du dem ziel kommen, dass das kind irgendwann bei dir lebt. wäre das nicht auf lange sicht in deinem interesse?
jugendamt und gericht sind erst wieder interessant für dich, wenn sie dir den umang nicht ermöglichen würde. das scheint sie ja nun zu tun.
Was für ein schlimmes Schicksal, dass ein Vater anderthalb Stunden länger mit dem Blag zubringen muss. Das ist wirklich gerichtswürdig.
Es darf ja wohl nicht wahr sein. Solche Elternteile sind wirklich eine Strafe für das Kind.