Pflicht zur Nachmietersuche?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Mietvertrag (1 Jahr muss ich drin bleiben ) fristgerecht gekündigt. Laut Vertrag bin ich ebenfalls verpflichtet einen Nachmieter zu suchen. Ich habe einen geeigneten Kandidaten gefunden der jedoch unter anderem deswegen abgelehnt hat, da der Vermieter die Mindestmietdauer auf 2 Jahre erhöhen wollte. Nun habe ich Sorge, dass ich so lange an dieses Mietverhältnis gebunden bin und zahlen muss bis sich einer findet der sich an diesen neuen Vertrag bindet.
Wäre dieses Szenario denkbar?
Vielen Dank und beste Grüße
5 Antworten
Du musst keinen Nachmieter suchen, weil Du fristgerecht gekündigt hast.
Die Klausel wäre/ist eine Benachteiligung für den Mieter und daher unwirksam.
Somit muss der Vermieter sich um Nachmietersuche kümmern, Du musst lediglich Besichtigungen dulden.
Nach Ende der Kündigungsfrist musst Du auch keine Miete mehr zahlen.
Wenn das Jahr noch nicht rum ist, dann ist das richtig. Aber er hat fristgerecht gekündigt und wenn die Frist vorbei ist, muss er weder Nachmieter suchen noch Miete zahlen.
Ein Kündigungsverzicht für ein Jahr mit der anschließenden Verpflichtung zur Nachmietersuche ist IMO nicht zulässig.
Eine Forderung, dass der Mieter einen Nachmieter zu suchen hat, ist unwirksam. Er ist nicht Erfüllungsgehilfe seines Vermieters.
Zur Mietdauer von einem Jahr: Was steht dazu konkret im Mietvertrag? Bitte die exakte Formulierung. Möglicherweise ist die Klausel aus formellen Gründen unwirksam und du darfst mit Dreimonatsfrist jeder Zeit regulär kündigen.
Du hast nach Ablauf Deiner Mindestmietdauer gekündigt und es ist nicht Deine Aufgabe für einen Nachmeiter zu sorgen.
Eine solche Klausel im Vertrag würde Dich einseitig benachteiligen und ist somit nicht wirksam.
Teile dem Vermieter mit, dass Du nicht mehr nach einem Nachmieter suchen und zum Zeitpunkt X ausziehen wirst. Vereinbare frühzeitig einen Termin zur Wohnungsbesichtigung, um zu klären, was der Vermieter noch gemacht haben möchte. Dann kannst Du noch klären, ob dessen Forderungen berechtigt sind.
Du bist nur so lange an den Vertrag gebunden bis er durch Kündigung endet. Was danach geschieht ist nicht mehr dein Bier.
Ich gehe davon aus das die 1jährige Vertragsbindung beendet ist und Du fristgerecht gekündigt hast. Ob der VM im Anschluß einen neuen Mieter hat oder nicht ist egal.
Ich glaube, der Fragesteller meinte, dass er schon vor Ablauf der Mindestmietzeit von 1 Jahr aus dem Vertrag entlassen wird, wenn er einen Nachmieter findet.
Diese Vereinbarung wäre zulässig. Aber meiner Meinung nach muss das dann zu gleichen Konditionen wie der aktuelle Vertrag ist, laufen hinsichtlich des Nachmieters.