Nachmieterklausel - welche Bedingungen gelten für das Stellen des Nachmieters? Was gilt als "gleiche Bonität"?
Hallo,
ich habe aus einer Dringlichkeit heraus eine Mietwohnung mieten müssen, mit einer Mindestmietzeit von 3 Jahren. Ich habe um eine Nachmieterklausel gebeten, von der ich nun Gebrauch machen möchte, da ich mit meinem Lebenspartner zusammenziehen möchte.
Nun hatte ich einen Nachmieter gefunden, den der Vermieter jedoch abgelehnt hat. Daher möchte ich nach den Bedingungen fragen, anhand denen ich einen geeigneten Nachmieter auswählen kann. Der Vermieter ist leider in dieser Hinsicht nicht sehr kommunikativ.
Im Vertrag steht folgendes als Nachmieterklausel:
"Für den Fall das das Mietverhältnis vor Ablauf von 3 Jahren von Mieterseite aufgegeben werden möchte so wird gestattet einen Nachmieter zu bringen. Eine Zustimmung bei gleicher Bonität und Selbstauskunft wird bereits hier zugestimmt."
1) Bei Muster-Nachmieterklauseln habe ich solche Aussagen "gleiche Bonität und Selbstauskunft" nicht finden können. Ist diese Forderung denn auch gesetzlich gültig? Aus der Recherche heraus muss der Nachmieter "zumutbar" sein, was nach meinem Verständis bedeutet, dass er einen Job mit genügend Einkommen bezieht, womit er die Miete bezahlen kann. Und bei Selbstauskunft keine Schulden hat.
2) Wenn die Aussage der Bonität/Selbstauskunft so zulässig ist... welche Punkte muss ich hier abdecken? Es kann ja bspw. nicht sein, dass der Nachmieter exakt das gleiche Gehalt haben muss - gibt es hier Spielraum? Ebenso bei der Bonität - zählt hier der Schufa-Score? Welchen Spielraum hat man hier?
Zur Ablehnung des gestellten Nachmieters meinte der Vermieter nur... er befindet sich in der Probezeit und es ist nicht ersichtlich, ob er vorher gearbeitet hatte zwecks ALG 1 - Berechtigung. Ich selbst war Angestellt, habe aber in der neuen Stelle Probezeit gehabt. Außerdem nannte er den Grund, dass der Nachmieter Unterhaltspflichtig ist und vom Gehalt dann nicht das selbe übrig bleibt, wie bei mir. Sind das gültige Gründe, warum der Nachmieter "unzumutbar" war?
Ich finde es nun sehr schwierig eine Person als Nachmieter zu finden, welche die "gleiche" Situation aufweist, die ich damals hatte.
4 Antworten
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Der Passus mit der Zustimmung bei gleicher Bonität ist schon ein großes Entgegenkommen von ihm.
Das ist ja aber nun nicht gegeben.
In dem Fall stimmt das. Mir geht es nur um die Aussage, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, einen Nachmieter zu akzeptieren.
Bei einer entsprechenden Bonität eines anderen Nachmieters muss er akzeptieren.
Ja, da habe ich nicht sauber formuliert.
Grundsätzlich ist kein Vermieter verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Es sei denn, der Vertrag regelt das anders. Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Regelung in den Vertrag aufzunehmen. Von daher ist es schon ein Entgegenkommen von ihm, wenn er dem Mieter diese Möglichkeit bietet.
Was ist denn die "gleiche Bonität"? Der gestellte Nachmieter hatte im Jan ein höheres Netto als ich und im Feb ca. 100.- weniger. Scheint also etwas variabel zu sein. Außerdem... Bonität heisst doch nicht was man verdient? Es heisst, ob man zahlungsfähig ist -> ziegt das nicht die Schufa? Ob man seine Sachen bezahlt, Kredite und Schulden hat? Jemanden mit gleichem Gehalt auf den Cent genau zu finden ist ja utopisch.
Zahlungsfähig - und ggf. auch pfändungsfähig, wenn es schlecht läuft.
Und da gibt es natürlich schon große Unterschiede bei gleichem Gehalt...
Wie wähle ich einen geeigneten Nachmieter aus? Ich habe viele Anfragen, aber möchte auch nicht unzählige mal umsonst eine Besichtigung machen, wenn der Vermieter ihn wieder ablehnt.
Also das Gehalt muss am besten höher sein als meins. Ich war in der Probezeit mit einem 1-Jahresvertrag und vorheriger Anstellung. Ist dann auch eine Person möglich, die einen 1-Jahresvertrag hat und nicht mehr in der Probezeit ist, aber ohne vorherige Anstellung? Und der Nachmieter darf nicht Unterhaltspflichtig sein.
Wenn du einen Vertrag unterschreibst, wenn du nicht in der Lage bist, den zu verstehen, ist das schon mal ziemlich dumm.
Frag doch einfach einen Anwalt - der hat im Gegensatz zu uns den Vorteil, dass er den ganzen Mietvertrag lesen kann...
ich habe aus einer Dringlichkeit heraus eine Mietwohnung mieten müssen, mit einer Mindestmietzeit von 3 Jahren.
Wie ist der Kündigungsausschluss im genauen Wortlaut vereinbart? Gilt dieser für Mieter und Vermieter gleichermaßen?
Es kann ja bspw. nicht sein, dass der Nachmieter exakt das gleiche Gehalt haben muss
Doch schon. Zumindest steht in der Vereinbarung ja geschrieben, dass die gleiche Bonität vorhanden sein muss.
Die Frage ist, ob diese Klausel schon als echte Nachmieterklausel durchgeht, oder als unechte.
Bei einer Echten Nachmieterklausel muss der Vermieter jeden zumutbaren Nachmieter akzeptieren (auch wenn dieser etwas weniger verdient), bei einer unechten kann er jeden ablehnen, auch aufgrund der Nasenlänge.
Was ist denn die "gleiche Bonität"? Der gestellte Nachmieter hatte im Jan ein höheres Netto als ich und im Feb ca. 100.- weniger. Scheint also etwas variabel zu sein. Außerdem... Bonität heisst doch nicht was man verdient? Es heisst, ob man zahlungsfähig ist -> ziegt das nicht die Schufa? Ob man seine Sachen bezahlt, Kredite und Schulden hat? Jemanden mit gleichem Gehalt auf den Cent genau zu finden ist ja utopisch.
Hier scheint es aber so zu sein, dass der Nachmieter unterhaltspflichtig war.
bonität heisst doch nicht was man verdient?
Doch auch.
Die Antwort liegt ausschließlich im Ermessen des Vermieters, der keinen Nachmieter akzeptieren muß, sondern den Ablauf der Kündigungsfrist auf sich zukommen lassen darf!
Ich habe um eine Nachmieterklausel gebeten, von der ich nun Gebrauch machen möchte, da ich mit meinem Lebenspartner zusammenziehen möchte.
Ich finde es nun sehr schwierig eine Person als Nachmieter zu finden, welche die "gleiche" Situation aufweist, die ich damals hatte.
Die Nachmieterklausel war DEIN Wunsch, hier nun eine Rückzieher machen zu wollen funktioniert nicht.
Außerdem nannte er den Grund, dass der Nachmieter Unterhaltspflichtig ist und vom Gehalt dann nicht das selbe übrig bleibt, wie bei mir.
Ein wichtiges Argument, Unterhaltspflicht schmälert das Einkommen erheblich.
Bei gleicher Bonität ist der Vermieter verpflichtet zuzustimmen. Das entspricht schon fast einer echten Nachmieterklausel: