familienversichert in rentenkasse einzahlen
Also Ich wollte fragen ob in der Rentenkasse eingezahlt wird wenn man familienversichert ist.
6 Antworten
"Familienversichert" bist Du ggf. in der Krankenversicherung - und nur dort. Das hat mit der Rentenkasse nichts zu tun
Die Rentenkasse zahlt Dir später mal eine Rente. In die kannst nur Du selbst einzahlen - entweder wenn Du ein Beschäftigungsverhältnis hast oder Selbstständig bist.
Deine Eltern sind selbständig , aber du nicht. Wo hast du gearbeitet. Wer hat für dich in die Rentenkasse einbezahlt ?
Hallo,
für Familienversicherte wie grds. kein Rentenversicherungsbeitrag gezahlt. Es gibt aber Ausnahmen:
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Erziehungstzeiten von der Geburt des Kindes bis zum 3. Geburtstag
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private Pflege von Personen mit einer Pflegestufe (mindestens 14 Stunden wöchentlich).
Manche Zeiten werden in der Rentenversicherung unter Umständen positiv bewertet:
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Schul- oder Studienzeiten
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Mutterschutzfristen
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Zeiten der Arbeitslosigkeit, die beim Arbeitsamt gemeldet waren (auch ohne Bezug von Arbeitslosengeld)
Am besten eine Beratungsstelle der Rentenversicherung kontaktieren:
.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Gruß
RHW
"wenn man familienversichert ist" ist ein Begriff der Krankenkasse, das gibts bei der DRV nicht. Meist ist jemand familienversichert wenn er kein einkommen hat... also wird er auch nicht in die DRv einzahlen. Antwort also: nein. mfg
Also Ich wollte fragen ob in der Rentenkasse eingezahlt wird wenn man familienversichert ist.
Nö.
Eingezahlt wird bei rentenversicherungspflichtigen Täitgkeiten. Ansonsten kann nur die Zeit der Kindererziehung (bis zu 3 Jahre) als Beitragszeit gewertet werden.
hä? Was hat das eine mitm anderen zu tun? Um in die Rentenkasse einzuzahlen musst du eine Arbeitsstelle haben für die du sozialabgabenpflichtig bist
Man kann doch auch Freiwilig einzahlen oder wie sieht das aus.
Man kann doch auch Freiwilig einzahlen oder wie sieht das aus.
Man kann auch Geld nehmen und es verbrennen. Wenn man nicht gerade 55 oder älter ist, ist das ungefähr der gleiche Effekt.
Auch entsteht aus freiwilligen Rentenbeiträgen kein Anspruch auf Reha oder EM-Rente.
meine eltern sind ja selbständig
ist fast alles durch die wollen nur noch.
Klärung des Versicherungsverlaufes
vom 20.06.2002 bis 31,07,2002
da war Ich Famielienversichert von 22.09.1995 bis 31.07.2002 und auf ausbildungssuche.
Dazu Ich bin 29 Jahre mit 16 einhalb könnte Ich nicht anfangen zu arbeiten da Ich Krank geworden bin eigentlich hätte dort das Arbeitsamt schon ein antrag zur untersuchung auf Erwerbsunfähikeit stellen müssen dort ist aber sehr viel schief gelaufen beim Amt und jetzt kämpfe Ich schon jahre damit das Ich die Erwerbsunfähikeit bekomme jetzt fehlt nur das datum was ich oben angegeben habe.