Erwerbsminderungsrente nach Herzinfakt mit 4 Stents
Guten Tag, mein Schwiegersohn 43 Jahre ist z. Zt. in Reha nach einem Herzinfakt, wobei 4 Stents gesetzt wurden. Er soll jetzt nach mind. 3 Monate nicht arbeiten, dann nur noch 3 Stunden täglich. Es müssen ja Pflichtversicherungszeiten in den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Nach Lehr und Bund und Gesellenjahren war er ca.5 Jahre Selbständig. In den letzten 9 Jahren Hausmann mit 2 Kindern 7 + 9 Jahre alt. Gelten seine Erziehungszeiten als Pflichtbeiträge. Oder bekommt er gar keine Erwerbsminderungsrente. Gruß
2 Antworten
Voraussetzung für EU-Rente:
- mindestens fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört
- sowie innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Antrag mindestens 36 Pflichtbeiträge (Monatsbeiträge) geleistet
echte Beiträge wurden in dieser Zeit nicht gezahlt
Fiktive Beitragszeiten könnten Kindererziehungszeiten sein:
Seit 1992 erhält der versorgende Elternteil für die Dauer von 3 Jahren Pflichtbeitragsanrechnung (=Gleichstellung trotz fehlender Beiträge).
das wäre (m.E.) jeweils vom 1-3 Lebensjahr des jeweiligen Kindes, d.h. das würde auch nicht dazu führen, dass die Pflichbeiträge erfüllt sind ....
so wie es im Moment aussieht bekommt er keine EU-Rente
aber er sollte sich nochmal beim VDK beraten lassen
Hallo funbeiker,
Sie schreiben:
Erwerbsminderungsrente nach Herzinfakt mit 4 Stents<
Antwort:
Da Ihr Schwiegersohn aktuell 43 Jahre alt ist, ist er nach Adam Riese nach dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren!
Das heißt:
Er hat keinen Anspruch auf Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit!
Bevor die medizinischen Belange auf den Prüftstand kommen muß zunächst geklärt werden, in wieweit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente bereits erfüllt sind!
Dies geht ganz einfach, indem die letzte Rentenauskunft gesichtet wird und wenn diese nicht vorliegt, dann kann man jederzeit eine aktuelle Rentenauskunft bei der DRV anfordern!
Eine Rentenauskunft macht natürlich nur Sinn, wenn alle Beitragsmonate vollständig erfaßt sind, denn jeder fehlende Beitragsmonat wirkt sich ggf. lebenslang Rentenkürzend aus!
Siehe hierzu auch unter folgendem Link:
Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, sieht es natürlich sehr mau aus!
Eventuell lohnt es sich dann, die Lücke mit freiwilligen Beiträgen zu schließen.
Bei der DRV entsprechend beraten lassen!
Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, geht es an den glasklaren Nachweis, daß die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind!
Das heißt:
Es muß nachgewiesen werden, daß die Leistungsfähigkeit auf Grund der einzelnen gesundheitlichen Gebrechen und daran anchließend im gesamten und Fachübergreifend, auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitsstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sind!
Nach Lehr und Bund und Gesellenjahren war er ca.5 Jahre Selbständig. In den letzten 9 Jahren Hausmann mit 2 Kindern 7 + 9 Jahre alt. Gelten seine Erziehungszeiten als Pflichtbeiträge. Oder bekommt er gar keine Erwerbsminderungsrente.<
Antwort:
Siehe hierzu unter folgendem Link der DRV:
Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
Sie sind in Folge von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, können Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.
Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
Nachgewiesene medizinische Notwendigkeit
Aus Ihren ärztlichen Unterlagen beziehungsweise Gutachten geht eindeutig hervor, dass Sie in Ihrem oder einem anderen Beruf nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können.
Erfüllung der Mindestversicherungszeiten
Sie sind mindestens 5 Jahre versichert, wovon Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre im Rahmen einer Beschäftigung oder Tätigkeit Pflichtbeiträge bezahlt haben müssen.
Wichtig für Familien:
Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten.
Folgende Ausnahmen gibt es bei der Wartezeit:
Ergibt sich die Notwendigkeit einer Erwerbsminderungsrente aus einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit, einer Beschädigung aus dem Wehr- und Bundesfreiwilligendienst oder in/bei politischem Gewahrsam, reicht in der Regel schon ein gezahlter Beitrag.
Bevor überhaupt ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht wird, sollten die unverzichtbaren Hausaufgaben abgearbeitet werden!
Siehe hierzu unter google>>erwerbsminderungsrente.biz und die Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort:
Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad