Erfahrung bei Pflegegrad Widerspruch Vdk, Anwalt oder Familiara?

5 Antworten

Hallo Louisa, es war ein großer Fehler das VDK zu beauftragen. Letztendlich sollten wir ein Blankogutachten SELBST ausfüllen. Bei 2 Terminen (Hausbesuch wurde abgelehnt trotz der Erkrankung!) mit langen Wartezeiten wurden wir in jeweils 10 minuten abgefertigt. Keine Beratung, keine Strategie oder Besprechung. Nach wochen des Wartens haben wir zusätzlich Familiara kontaktiert. Die Pflegeberaterin hat die Sache gleich in die hand genommen, die Kasse kontaktiert um zu erfahren was denn die VDK nun konkret gemacht, eingereicht hat. Die haben tatsächlich nur UNSER ausgefülltes Formular eingeschickt, daß viele Fehler beinhaltete. Keine Stellungnahme- NIX. Beim Gutachtertermin erschien eine agressive Dame und wir waren froh, die Pflegeberaterin zur Seite zu haben.

Die zu pflegende Person sollte rechtfertigen wieso das Erstgutachten lückenhaft war, es standen nicht einmal die Daten der pflegenden Angehörigen drin obwohl die def. angegeben wurden, die Fehler die wir im Widerspruch gemacht haben natürlich ebenfalls. Die PB von Familiara dreht das Gespäch und ging alle Punkte aus Ihrer Sicht mit der Gutachterin durch- Fazit von PG1 auf PG 3 (!!).

Nie mehr VdK- Danke für Ihre Antwort. Vielleicht hilft jemandem der in ähnlicher Lage steckt dieser Erfahrungsaustausch!

Möchte noch anführen, daß es uns wirklich fassungslos gemacht hat. Aus welchen Gründen könnte der Erstgutachter soviele Falsche Abgaben gemacht und sehr vieles weggelassen haben- es gibt doch keine Erfolgsprämie dafür- dafür haben wir keine Antwort gefunden aber daraus gelernt!

Liebe Grüße

PS..die Summe für Familiara war höher als die 950€..das Erstgespräch mußte separat bezahlt werden u bei 2 PG mehr zahlt man auch mehr- aber insgesamt eine gute Investition!

Nach deiner kurzen Schilderung des Hilfebedarfes, sehe ich den Pflegegrad 1 als OK an.

Denn der Pflegegrad errechnet sich aus 6 Modulen, bei denen Punkte vergeben werden. Und jemehr Hilfe in diesen bereichen erforderlich, um so mehr Punkte, um so höher der Pflegegrad.

Hier kannst du einmal nachlesen was alles erforderlich ist um mind. den Pflegegrad 2 zuerhalten. Und du kannst mit dem Pflegegradrechner sogar ermitteln, aber nur, wenn die Fragen ehrlich beantwoirtet werden, ob es einen Pflegegrad geben kann. Gefälligkeitsleistungen zählen nicht.

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/

Beratungen bekommst du bei jedem örtl. ambul. Pflegedienst, dem Pflegestützpunkt, dem Seniorenbeirat, dem Seniorenbüro, dem VdK und anderen sozialen Beratungsstellen.

Deeleyla13 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 16:35

Danke Griesuh für die Antwort. Wir haben uns letztendlich für den VDK entschieden. Ihre Einschätzung zum Pflegegrad ist sicher nett gemeint aber falsch. Wie oben schon angedeutet , um die Beurteilung des Pflegegrades geht es in meiner frage nicht gerade WEIL ich hier nicht das volle Ausmaß schildern will u kann. Die Einschätzung von Fachleuten die in verschiedenen Bereichen rund ums Thema erfahren sind ist Pflegegrad 1 mitsamt der Begründung des MDK in der ganze wesentliche Bereiche falsch dargestellt wurden nicht Ok. Zum Glück war bei der Begutachtung eine neutrale Person von Sozialpsychiatrischen Dienst anwesend- die heute nach lesen des Berichts fassugslos ist wie der Gutachter klare Angaben völlig falsch widergeben kann die sauber u genau formuliert waren bzw was seine Motivation sein könnte. Kann jedem nur empfehlen sich bei solchen Terminen Beistand zu holen der möglichst neutral ist!

Griesuh  31.05.2018, 08:49
@Deeleyla13

Deshalb habe ich ja auch geschrieben: Nach deiner kurzen Schilderung des Hilfebedarfes, sehe ich den Pflegegrad 1 als OK an.

Denn es fehlen in der Tat weitere Angaben um den tatsächlichen PG erkennen zu können. Grüße von einem Krankenpfleger der auch Pflegedienstleitung mit eigenem ambul. Pflegedienst ist und ein ex. MDK Gutachter.

Wir haben sehr gute Erfahrungen mit Familiara gemacht. Meine Oma hatte erst PG1 und wie sich herausstellte, völlig zu Unrecht. Bei Familiara sind wir richtig gut beraten worden. Der Berater war dann auch bei uns zu Hause und hat einen Widerspruch für die Pflegekasse geschrieben. Im Endeffekt hat die Pflegekasse nach einer neuen Begutachtung den PG 2 ausgesprochen. Das hätten wir alleine definitiv nicht so hinbekommen. Wir sind total zufrieden mit Familiara und können die nur weiterempfehlen.

pflegegrad gibt es nur, wenn bei der person körperpflege dabei ist

Deeleyla13 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 16:16

Rafael, es gibt nicht wenige Menschen mit PTBS die Stufe 2 oder 3 haben. Das Gutachten ist warumauchimmer Fehlerhaft, es wurde sogar angegeben, daß die Person alleine Einkaufen geht, Ärztetermine wahrnimmt usw. Aber wie gesagt, Einzelheiten wären zu ausufernd u außerdem wäre mir unwohl dabei sehr Privates über jemanden ins Netz zu stellen. Keine Beurteilung..nur bitte einen Rat wer der Richtige Ansprechpartner bei Widersprüchen wäre bez. der MDK-Beurteilung

rafaelmitoma  28.05.2018, 16:19
@Deeleyla13

hast du doch schon beantwortet, der mdk

Deeleyla13 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 16:23
@rafaelmitoma

sicher nicht ohne professionellen beistand!

Sozialverbände sind da gut .

Deeleyla13 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 17:45

Die fielen mir als erstes ein. Bin aber noch am grübeln weil der ort sehr klein ist- bei ortsfesten zb sieht man vertreter von behörden, richter, leiter von beratungsstellen usw zusammen ein bierchen heben..die sind häufig in den selben vereinen u kennen sich seit kindesbeinen an. familiara kostet etwas, das hält sich in grenzen u bei misserfolg zahlt man nur die erstgebühr..dafür bekommt man ein richtiges gegengutachten erstellt u sie sind beim folgetermin dabei. anwälte wären die letzte möglichkeit...nicht meine erste wahl. schwierig weil familiara sich am besten anhört aber es kaum echte erfahrungsberichte im netz gibt. nur bewertungen die sich auf das pflegetagebuch beziehen