Pflegegeld für Vater?
Hallo ich habe eine Frage zum Pflegegeld: Ich würde vor einem Jahr von meiner Frau geschieden. Wir haben ein gemeinsames behindertes Kind. Ich Zahle an Sie für unseren Sohn Kindesunterhalt (270 Euro) und nehme ihn die vorgeschriebenen Tage am Wochenende und in den Ferien. Weitere Tage, Arztbesuche kann ich wegen der Distanz 50km nicht wahr nehmen. Meine Exfrau kann wegen erschwerter Integration nicht Vollzeit arbeiten gehen. Sie bekommt jedoch Pflegegeld und ich finde das mir ein Teil zusteht da ich ihn ein paar Tage im Monat ja habe. Sie meint zwar das sie ja alle Arztbesuche, Therapietermine während der Woche hat und daher keiner Vollzeit- Beschäftigung (20stunden aber) nachgehen kann. Ich hab aber 2 Euro ochenendenden ihn zu pflegen daher würde mir ja 4/30 zustehen?
2 Antworten
So wie ich informiert bin, steht der Person das Pflegegeld zu, bei dem der zu Pflegende wohnt, bzw. der Person, die sich rund um um die Pflege kümmert..
Kläre das mal zusammen mit deiner Frau bei deiner Kasse ab.
Ich bin nicht an deiner Stelle, aber ich würde für meinen Sohn kein Pflegegeld in Anspruch nehmen, wenn er dauerhaft bei meiner Ex wohnt und sie die meiste Belastung hat.
Neben den Kindesunterhalt muss ich ja noch die hälte des Kindergarten zahlen, ich denke das man dieses von Pflegekeld Zahlen muss. Daher habe ich solange sie meinen Anteil für Pflegeaufwand nicht zahlt die Zalhung der Kindergartengebühren Ausgesetzt. Den meines empfinden ist es ja eine Bereicherung ihrerseits und ich pflege ihn ja am Besuchswochenende (4-6 Tage im Monat) und Ferien (zu Hälfte) und somit müsste mir der exakte Anteil an Pflegegeld zustehen und sie kann 20 Stunden Arbeiten und nicht arztbesuche Therapie als Vorwand nehmen nicht zu arbeiten. Nebenbei unser Kind ist 3. Sollange sie dieses nicht macht komm ich ihr mit kein Tag entgegen. Exfrauen wolle. Immer nur Geld
Klare und deutliche Ansage:
Das Pflegegeld steht rechtlich der pflegebedürftigen Person zu und sonst keinem.
Die Personen die pflegen haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Gibt der Pflegebedürftige einen teil oder das kompl. Pflegegeld seiner Pflegeperson so ist das OK.
Also, dir steht nichts von dem Pflegegeld zu.
Nochmals: dir steht kein Anteil des Pflegegeldes zu. Das Pflegegeld steht rechtlich deinem Sohn zu und sonst keinem.
Neben den Kindesunterhalt muss ich ja noch Kindergarten zahlen, ich denke das man dieses Abziehen muss. Daher habe solange sie meinen Anteil nicht zahlt diesen Ausgesetzt. Den meines empfinden ist es ja eine Bereicherung ihrerseits und ich pflege ihn ja am Besuchwochenende und Ferien und somit müsste mit der exakte Anteil an Pflegegeld zustehen und sie kann 20 Stunden Arbeiten