Berechnungsschlüßel zu ALG 1 bei Haftentlassung
Hallo, ich wurde gerade aus dem geschlossenen Vollzug entlassen und habe dort 3 Jahre verbracht, 1,5 jahre davon habe ich gearbeitet. Da ich AV Anteil (ca. 300 Euro Nettoverdienst) geleistet habe, müsste mir ALG 1 zustehen. Nun ist die Gerüchteküche groß und daher habe ich gehört das jemand ohne Ausbildung ca. 640 Euro bekommt und mit Ausbildung ca. 790 Euro. Einer erzählte mir allerdings er bekäme nur 560 ,- Euro. Daher meine Frage, kennt jemand den Schlüßel womit dies berechnet wird? Bei der hjotline vom Arbeitsamt weiß das keiner ;)
4 Antworten
Hallo hier habe ich was gefunden: Mir geht es gerade gleich und ich warte gerade was raus kommt, als ALG1, aber müssten so 650€ sein, ein absoluter Witz.
§ 132 Fiktive Bemessung (1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. In den Fällen des § 123 Absatz 2 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass ein Bemessungszeitraum von mindestens 90 Tagen nicht festgestellt werden kann. (2) Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat. Dabei ist zugrunde zu legen für Beschäftigungen, die
1. eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 1), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße, 2. einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung erfordern (Qualifikationsgruppe 2), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße, 3. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern (Qualifikationsgruppe 3), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße, 4. keine Ausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 4), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße.
servus, mir ging es auch so, nur mir wollten sie weismachen das Haftentlassene keinen Anspruch auf ALG1 haben ! Klage auch vorm Sozialgericht deswegen ! 1)in welche Qualifikationsgruppe gehörst du ? (o. Ausbildung,mit Ausbildung,meister,ect.) nach dieser Gruppe berechnet sich das ganze ! bei mir wurde fiktiv berechnet, da ich mit abgeschlossener Ausbildung in Gruppe 3 komme, erhalte ich somit 67,22€ täglich ein 450tel der Bezugsgröße 2010 war die Bezugsgröße für neue Bundesländer 2555 € im Monat) das ganze sagt dir warscheinlich genau so wenig wie mir,stimmt`s ! Ich habe 970€ erhalten nach fiktiver Berechnung wie sich das genau errechnet ??? im §345 SGB 3 steht aber das für haftentlassene 90% der bezugsgrösse einzutragen sind ,da auf deiner arbeitsbescheinigung kein lohn eingetragen ist ! also müssten sie,wenn ich das richtig verstanden habe, hingehen und 90% der Bezugsgröße (ändert sich jedes Jahr) eintragen ! also ca 2000€ brutto !!! egal als was du in haft gearbeitet hast weil das geht die eh nix an ! Ich habe mitlerweile herausgefunden das die Arbeitskammer das überwachende Organ der arge ist ,geh zuerst dort hin und lass dich beraten (kostenlos) die erklären dir alles weitere ! du kannst auf jeden Fall beruhigt sein um die 800€ wirst du schon bekommen ! die genaue Berechnungsfomel steht im Arbeitlosengeld buch s.78 das buch gibt es kostenlos bei der Arbeitskammer also viel glück und ruhe bewahren by raphael
Bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis - ich meine nicht hinter Gittern - werden Prozente vom Arbeitslohn angesetzt. Bin nicht ganz auf dem Laufenden, aber die Größenordnung liegt wohl um die 65 % bei ALG1. Dann kannst Du Dir ja ungefähr ausrechnen, wieviel Dir bleibt.
So eine Idee - für einen 300-€-Verdienst bis zu 790 € ALG1 zu bekommen, ist einfach lächerlich.
Wenn ALG1 nicht ausreicht kannst Du versuchen, ALG2 als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt zu bekommen.
Ich habe allerdings keine Vorstellung, wie die Ämter mit den Jahren der Haft bei der Berechnung verfahren.
Wieso antworten eigentlich Leute die offensichtlich garnix wissen? Habe gleiches Problem: 300€ = 9% vom fiktiven Lohn. D.h. von der Agentur sind als Grundlage zur Berechnung über 3000€ auszugehn.Machen die aber nicht! Zahlen eine Knacki-Pauschale ALG1 von max:800€ . Da hilft nur das Sozialgericht!!! Auf jeden Fall KLAGEN!!!!!!! Dauert mind. 4-6 Monate!!Melde mich bei erfolgreicher Klage! PITBOB