Ist das der Nettolohn, oder muss man noch etwas abgeben?
Ich mache eine Vollzeit Stelle und möchte nebenher eine Arbeit auf Abruf machen. Mein Chef und ich haben uns auf 13 Euro pro Stunde geeinigt und ich habe den Steuerberater gefragt, ob ich die 13 noch besteuern muss. Er hat das geantwortet.
eine Anstellung auf Abruf ist ein abhängiges Arbeitsverhältnis, das entsprechend eine Lohnausarbeitung zur Folge hat und daher werden auch die gesetzlichen Abzüge getätigt. Von der Nettoentlohnung wurden bereits alle verpflichtenden Abzüge bereits getätigt. Sie bekommen dann auch ein reguläres Modell CU ausgestellt, worin Ihr Einkommen und die Steuerabzüge gelistet sind; mit diesem Modell sind Sie dann verpflichtet eine Steuererklärung abzufassen.
Sind das dann immer noch 13€, oder muss ich die 13€ dann erst versteuern?
10 Antworten
Der Chef hat dir das Brutto-Einkommen pro Stunde genannt.
Darauf zahlst du deine Abgaben.
Wie hoch die Abgaben sind, kannst du relativ genau hier ermitteln.
und daher werden auch die gesetzlichen Abzüge getätigt.
Das bedeutet: ja, Du musst es versteuern. Und auch die anderen Sozialabgaben zahlen.
Du musst die EUR 13,00 nicht nur versteuern, du musst auch die Sozialversicherungen noch bezahlen.
Beim gleichen Unternehmen ist das gar nicht möglich. Das wäre Hinterziehung von Sozialbeiträgen.
Und du brauchst für einen Nebenjob auch eine Anmeldung zumindest auf Minijob-Basis. Dann ist der Arbeitgeber für die Abführung der fälligen Abgaben haftbar,
Verdienst du in diesem Minijob mehr als 450 € wird der gesamte Betrag sozialversicherungspflichtig. und ist nach der LSt.-Klasse 6 abzurechnen. Dann bleibt meist nicht viel übrig.
13 € ist der Bruttolohn. Ob Lohnsteuer anfällt, richtet sich nach der Höhe des Lohns im gesamten Monat. Als Lediger mit Steuerklasse 1 zahlt man erst ab etwas über 1.100 € monatlich Lohnsteuer. Beiträge zur Sozialversicherung werden aber schon eher fällig.