steuerl. Absetzen Fahrtkosten zu Arztbesuchen ohne Belege

5 Antworten

Nun, Fahrten zu Ärzten wurden ja tatsächlich durchgeführt, wenn diese Arztbesuche auch als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden (wovon bei Ärzten ja auszugehen ist) dann stellen auch die Fahrten dorthin grundsätzlich außergewöhnliche Belastungen dar, denn genau das sind sie ja auch.

Die Frage ist dann noch, was setzt man an. Die Jahreskarte wurde offensichtlich auch oder wohl eher im wesentlichen Privat und nicht für die Arztfahrten genutzt, eine Aufteilung der Kosten ist auch nicht möglich.

Phantomkosten, die eventuell mit Einzelfahrkarten entstanden wären, sind natürlich keine Grundlage.

Was aber sinnvoll wäre wäre eine Einzelaufstellung der Fahrten zu den Ärzten mit den jeweiligen gefahrenen Kilometern. Diese dann mit 0,3€ pro gefahrenen Kilometer ansetzen. Bei Stadtfahrten ist das womöglich nicht viel, aber es ist auch nicht viel Aufwand.

Du sagst, Du hast die zumutbare Belastung Deiner Einschätzung nach schon überschritten, also würde sich auch dieser womöglich kleine Betrag zumindest noch auswirken ;)

Floh2773 
Beitragsersteller
 16.01.2013, 00:53

Na das ist doch immerhin etwas ! Sind die 0,30€ für hin- und zurück, oder nur einfache Strecke ?

Toran  16.01.2013, 07:56
@Floh2773

Hin und zurück, einfache Strecke nur bei der Arbeitsstätte

wenn sie keine belege haben, dann sollten sie es zumindest versuchen und die aufstellung machen, nehmen sie dann einen "normalen" fahrpreis an, evtl. bekommen sie von den ärzten noch eine bestätigung dass sie dort jeweils am xxten in behandlung waren, wenn das vom fa dann gestrichen wird haben sie nicht viel möglichkeiten es gilt die belegpflicht in dem fall, aber versuchen sollten sie es...

Helmuthk  15.01.2013, 22:56

Für dieses Vorgehen gibt es ein ganz böses Wort, auch wenn es nicht um große Beträge geht, un das heißt "Steuerhinterziehung". Darum geht es nämlich, wenn ich kosten geltend mache, die ich tatsächlich nicht hatte.

Floh2773 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 23:07
@Helmuthk

Wieso nicht hatte ? Ich hätte auf jeden Fall Kosten gehabt, wenn ich mir keine Jahreskarte gekauft hätte, nämlich diese 500 Euro !

Und wofür wird die Jahreskarte genutzt, wenn Du mal nicht krank bist? Sicher fährst Du gern mit öffentlichen Verkehrsmitteln, oder? Du hast die Jahreskarte also nicht für die Arztbesuche gekauft, sondern zur täglichen privaten Nutzung? Dann sind durch die Arztbesuche keine zusätzlichen Fahrtkosten entstanden - Du bist kostenlos zum Arzt gefahren. Und wenn keine Kosten entstanden sind, kannst Du auch nichts absetzen.

Für Kosten, die entstanden wären, kannst Du bestenfalls eine hypothetische Rückerstattung fordern. Das macht das Finanzamt gern. Man teilt Dir dann der Form halber mit, das Du hättest etwas bekommen können, wenn die Voraussetzungen erfüllt gewesen wären.

Bestätigung vom Arzt vorlegen, wann du da warst, das wird normalerweise anerkannt. und 500€ is jetz nicht sooo viel, das ist glaubhaft, wenn du viele arztrechnungen hast.

Floh2773 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 22:55

Ich könnte Privatrechnungen vorlegen, das müßte dann ja auch gehen ?!

Wie würdest Du das bezeichnen, wenn Du bei den Fahrtkosten zu Arztbesuchen Beträge "erfindest"? Volkssport, genannt "das Finanzamt besch..." oder vielleicht doch Steuerhinterziehung im Kleinen? Muss ich deutlicher werden?