pflegegeld nach dem tod
ich habe meinen bekannten 6 wochen 24 stunden gepflegt , hatte auch eine patzientenverfügung wo alles drinne stand , jetzt sollte ich das pflegegeld bekommen vom mdk aus , aber die krankenkasse verweigert es mir , da ich nicht erbberechtigt bin
1 Antwort
Pflegegeld hat mit dem Erbe überhaupt nichts zu tun. Man kann es wie eine Art Arbeitslohn sehen und finanzielle Forderungen bleiben auch nach dem Tod bestehen.
Wer erbt, der erbt auch die Schulden mit. Sofern nicht bereits vor dem Auszahlen des Erbes abgewickelt, müssen sich die Erben drum kümmern, dass die Rechnungen bezahlt werden (was insbesondere der Fall ist, wenn Ratenkredite weiter laufen). Man kann zwar ein Erbe ablehnen (ausschlagen), aber nicht das bare Geld an sich nehmen und den Gläubigern "Pech gehabt" sagen.