Pflegeerlaubnis wird vom Jugendamt verweigert. Was kann ich tun?

4 Antworten

Geh doch noch mal zum Jugendamtsleiter.

Das was damals passiert ist, ist eigentlich kein Grund, dir eine Pflegeerlaubnis zu verweigern.

Das mit deinen Kindern hättes du klären müssen als es aktuell war. Wie jede Entscheidung/Bescheid kannst du die Verweigerung der Pflegeerlaubnis von einem Gericht überprüfen lassen.

TaigaSchokokeks 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 18:39

Es war ja geklärt und das Jugendamt hat ja gesehen, dass es nicht so war wie meine Nachbarin es ihnen weitergegeben hatte. Ok ich werde es versuchen.

Das JA kommt also mit einer bereits in der Vergangenheit als falsch festgestellten Behauptung daher um Dir die Erlaubnis zu verweigern? Dann haben sie einen Saustall. Sicherlich hast Du den Beweis dass ihre Unterstellung eine böswillige Rufschädigung mit schwerwiegenden Folgen ist. Mit einer Kopie und mindestens einem Zeugen, einer Zeugin würde ich einen Termin beim Chef der Behörde machen. Da würde ich dann in freundlichen aber bestimmten Worten nachfragen ob die Behörde Lust hat sowohl rechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden als auch öffentlich - im Bedarfsfall - vorgeführt zu werden. Bleibe bei diesem Gespräch auf alle Fälle ruhig und freundlich, bei einem leisen Ton. Bestenfalls übst Du vorher.

Führt das Gespräch nicht zur nachgewiesenen Löschung dieser Falschinformation wende Dich an das Arbeitsamt. Die haben gewiefertere Rechtsanwälte die sich keinen Ast abbrechen sich für Dich einzumischen. Ansonsten hast Du dann noch die Möglichkeit beim Amtsgericht vor Ort nach kostenloser Rechtsberatung zu fragen. Ich unterstelle hier dass Du Anspruch aufgrund niedrigen Einkommens haben wirst. Bitte sortiere die Nachweise der Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Monate dazu und nehme sie mit. Absehbar wird Dir erklärt dass Du im Recht bist. Dann frage gleich nach Prozesskostenhilfe. Diese übernimmt dann die ganzen gerichtlichen Kosten die entstehen können. Anwälte findest Du online.

Hallo
es hört sich ja danach an, dass es belegbar ist, dass du dir nichts hast zu schulden kommen zu lassen.
Hast du denn schon klärende Gespräche zu diesem Thema mit dem Jugendamt gehabt? Konntest du dich zu dem Sachverhalt denn schon äußern?