Tagesmutter will uns kündigen?
Unsere Tagesmutter hat mir heute per SMS (!) mitgeteilt sie würde und zum 1. April kündigen . Das ist schon in 10 Tagen ! Mein Sohn ist grade 8 geworden und muss Morgens zur Schule gefahren werden weil ich arbeite ( ich bin Alleinerziehend ) . Sonst gibt es keine Tagesmutter hier bei uns . Ich habe damals gekämpft um eine Sondergenehmigung zu bekommen weil mein Sohn morgens nicht mal eine Stunde bei der Tagesmutter ist , eigentlich war kein Platz frei . Schließlich habe ich die Genehmigung bekommen . Jetzt läuft sie aus und mein Sohn würde als "normales " Kind laufen . Mit ihm verdient sie aber nicht viel , jetzt will sie ihn los werden . Geht das so einfach ? Es gibt keine andere Betreuungsmöglichkeit , ich habe das mit der Tagesmutter und dem Jugendamt geklärt bevor ich die Stelle angenommen habe , das ist jetzt ein Jahr her . Die Bezahlung läuft über das Jugendamt und ich kann mir nicht vorstellen das das so ok ist . Welche Kündigungsfristen gibt es ?
7 Antworten
Ihr habt doch sicher einen Vertrag mit der Tagesmutter. Dabei müsste doch auch eine Kündigungsfrist vereinbart sein. Wenn sie sich daran nicht hält, ist sie schadensersatzpflichtig.
Beim Jugendamt muss es eine weitere Kopie des Vertrages geben. Außerdem gilt bei solchen Verträgen eine gesetzliche Mindestnorm, die einzuhalten ist.
Das denke ich auch , und 10 Tage sind nun wirklich keine angemessene Zeit , sie weiß ja auch das ich Alleinerziehend bin und arbeiten muss .
Frage beim Jugendamt nach, vielleicht wissen die dir eine andere Tagesmutter. Gibt es bei dir im Ort einen Schülerhort? Das wäre auch noch eine Möglichkeit.
Da habe ich schon gefragt . Und unsere Betreuung macht erst um 7.30 Uhr auf , ich fange aber um 6.45 Uhr an zu arbeiten.
Ich würde eine Mutter aus der Schule, die in der Nachbarschaft wohnt, ansprechen.
Wende dich ans Jugendamt.
Auch gibt es Agenturen von geprüften sog. Leih Omas.
Mach dich mal im Internet darüber schlau.
Auch wenn du noch so sehr an die Tagesmutter angewiesen bist, du siehst ja anhand ihrer Reaktion (Benzingeld unter der Hand zahlen), dass sie nur auf das Geld aus ist.
Es wirkt wie Erpressung. Auch stehst du mehr als nur alleine da, wenn sie wieder einmal nicht will.
Nur weil du ihr das Benzingeld ev. zahlen würdest, hast du ja nach wie vor keine Garantie, dass sie nicht wieder "umfällt".
Dann wende dich auch an die Schule mit deinem Problem. Möglicherweise wird eine Frühbetreuung angeboten.
Oder in einem Kindergarten in der Nähe ist eine Möglichkeit gegeben, dass sie auch Schulkinder betreuen.
Klar. So eine Kündigung sollte schriftlich erfolgen und eine Kündigungsfrist (sofern vereinbart) wäre auch zu beachten. Sicherlich könntest da eine Pflicthverletzung der Tagesmutter vorliegen, weswegen Sie schadensersatzpflichtig werden könnte.
Da alles hilft Dir aber nicht, wenn es darum geht, eine Betruung sicherzustellen. Du kannst die Tagesmutter aber kaum zwingen, weiter für Dich zu arbeiten.
Such das Gespräch zur Tagesmutter und versuche eine längere Frist auszuhandeln. Bestehe auf eine schriftliche Kündigung z.B. zum 31.05.
Sollte von der Tagesmutter kein Einlenken erfolgen würde ich mit Jugendamt (die werden sie als Tagesmutter nicht mehr vermitteln, wenn so ein Mist passiert) und Rechtsanwalt drohen.
Mit dem Jugendamt musst Du wahrscheinlich ja sowieso sprechen. Die könnten Dir noch ein paar Tipps geben.
Ich habe heute beim Jugendamt angerufen, die finden das zwar total daneben, können aber nichts machen .
Danach habe ich bei der Diakonie angerufen und habe erfahren das sie dort als Tagesmutter gemeldet ist . Die Mitarbeiterin war sehr nett . Sie findet das Benehmen der Tagesmutter auch unmöglich. Sie will mit ihr reden und versucht gleichzeitig eine neue Tagesmutter zu finden da in meinem Ort jemand neues anfangen will .
da die Zahlung übers Jugendamt läuft, ist dort deine Ansprechstelle.
ob es Kündigungsfristen gibt?? Eigentlich sind Kündigungen immer schriftlich zu schreiben und persönlich oder per Einwurfeinschreiben dem Empfänger zu übermitteln
Den Vertrag finde ich momentan nicht da wir zu dem Zeitpunkt grade umgezogen sind . Müsste das Jugendamt nicht eine Kopie haben wenn sie die Kosten übernehmen?