Trotz Pfändungsrücknahme in der Insolvenz, Konto gesperrt?
Hallo Zusammen :)
Mein Insolvenzverfahren wurde am 02.02.2016 eröffnet. Ich habe ein P-Konto. Es ging nach Verfahrenseröffnung eine Pfändung ein, die aber vom Gläubiger bereits zurückgezogen wurde. Auch die Bank wurde vom Insolvenzverwalter über die bestehende Insolvenz unterrichtet. Jetzt muss ich den ersten pfändbaren Betrag überweisen an den Insolvenzverwalter da mein Arbeitgeber nicht so schnell war und die erste Rate ist fällig, aber ich kann über das Guthaben auf meinem Konto, das über der Freibetrag Grenze (1073,88€) liegt nicht verfügen. Was bedeutet das ich wenn ich meine Rechnungen bezahle nicht genug für den pfändbaren Betrag habe und Verpflegung für den Monat. Die Bank stellt sich dauernd quer, die haben das Schreiben vom Gläubiger und dessen Kopie aus dem zu entnehmen ist, dass die Pfändung zurückgezogen wurde, bekommen. Auch der Insolvenzverwalter hat die Bank bereits kontaktiert. Die Bank gibt mir immer die Antwort " Der Gutachter/Insolvenzverwalter muss das Guthaben auf Ihrem Konto, das über der Freibetraggrenze liegt freigeben"... Stimmt das? Was kann ich tun? Vor allem da der Insolvenzverwalter die Pfändung bereits aufgehoben hat.
Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar.
Liebe Grüße
Marzi
5 Antworten
Der Gläubiger hat nichts zurückzuziehen, die Pfändung ist schlicht kraft Gesetzes unwirksam, da es im Insolvenzverfahren ein Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger gibt. Das ändert aber nichts daran, dass das pfändbare Guthaben auf deinem Konto zur Insolvenzmasse gehört. Die Bank ist jedoch trotzdem nicht im Recht, denn die Überweisung soll an den Insolvenzverwalter erfolgen, der auch "Gläubiger" der "Kontopfändung" ist. Daher kannst du in diesem Rahmen über Guthaben verfügen.
Also über den Freibetrag kannst du ohnehin verfügen, da gibt es auch nichts zu sperren von der Bank bzw. dies ist rechtlich nicht haltbar. Ein Dauerzustand sollte das natürlich nicht sein. Normalerweise reicht ein erläuterndes Schreiben des Verwalters in so einem Fall aus.
D.h. die Bank darf mein Guthaben nicht einbehalten? das Problem ist dass ja garkeine Pfändung mehr vorliegt und das Guthaben trotzdem nicht freigegeben wurde. selbst nach Abzug des pfändbaren Betrages das jeden Monat von meinem Arbeitgeber direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen wird liege ich noch über der Freibetragsgrenze von 1073,00€.. Muss ich mich jetzt jeden Monat um mein Geld streiten obeohl ich meinen Pflichten nachkomme? :(
Ist die Bank über die Inso informiert? Wenn ja ist es Aufgabe des Insolvenzerwalters das Konto wieder frei zu geben, denn nur er kann über Deinen Besitz verfügen. Die Bank selbst darf nicht einen Cent rausrücken.
Sollte die Bank nicht über die Inso informiert sein, schnellstens mit dem Eröffnungsbeschluß dort auflaufen.
Ob Du zunächst einverstanden bist oder nicht, spielt keine Rolle. Der Insolvenzverwalter will auch nicht über das Dir zustehende Geld verfügen, er verfügt derzeit lediglich über Dein Konto. Zudem muß auch erst geklärt werden wieviel Dir überhaupt zusteht.
Die Banken spielen da gerne mal ein bißchen auf stur, nicht selten lösen sie das Konto auf und eröffnen ein neues.
Warst Du vorher bei einer Schuldnerberatung? Wenn ja, hat man Dir nicht durch die Blume zu verstehen gegeben schonmal die Keksdose zu füllen? In der Regel erfolgt solch ein Hinweis, nur offiziell darf man es nicht sagen.
Du kannst damit die Rate nicht bezahlen - das Geld für die Rate ist damit verloren es sei denn der Insolvenzverwalter übernimmt das. Also hat die Bank recht ... du bist außen vor.
Der Grund: es könnte ja sein, dass es mehrere Gläubiger gibt und der Insolvenzverwalter entscheiden muss wer in welcher Höhe bezahlt wird. Wenn du jetzt einfach alles an den einen Gläubiger gibst, werden evtl. anderen benachteiligt. Deswegen gibts ja einen Insolvenzverwalter.
Die Pfändung aufheben war nötig, damit du über den unter der Freigrenze liegenden Betrag verfügen kannst. Mit dem Betrag über der Freigrenze hat das nichts zu tun --- der Insolvenzverwalter muss also nochmal einen Auftrag an die Bank geben.
Hallo ThomasAral, Danke für deine Antwort. Aber den pfändbaren Betrag muss ich ja an den Insolvenzverwalter bezahlen weil mein Arbeitgeber nicht so schnell reagiert hat und mein Gehalt mir vollständig ausgezahlt wurde. Der Gläubiger hat die Pfändung zurück gezogen und seine Forderung angemeldet beim AG und laut Pfändungstabelle darf ich von meinem Gehalt das ca. 1410€ beträgt, 1296,00€ behalten und muss 214,00€ abführen an den Insolvenzverwalter. bzw. ab nächsten Monat macht das mein Arbeitgeber direkt. Auf meinem Konto ist KEINE Pfändung mehr und trotzdem behält die Bank mein Guthaben ein. Somit habe ich anstatt 1296,00€ nach Abzug der monatlichen Rate an den Insolvenzverwalter, nur 1073,00€ zur Verfügung. Ich verstehe einfach nicht mit welchem Recht die Bank das Guthaben einbehält. Denn wäre ich eine privat Person mit P-Konto ohne Insolvenzverfahren und die Pfändung wäre vom Gläubiger zurück gezogen werden wäre mein Konto bzw mein Guthaben über der Freibetragsgrenze auch wieder frei und die Bank würde es nicht einbehalten.
Ja, das stimmt so. Aber den meisten Banken reicht eine Freigabe über den Mehrbetrag nicht aus. Sie wollen eine vollständige Freigabe. Und das wird der InsVerw nicht machen.
Oder Du stellst beim ImsG einfach einen Antrag auf Freigabe Deines Arbeitseinkommens mit der Begründung, dass der InsVerw bereits Deinen pfändbaren Betrag einzieht und es sich beim Restbetrag um Deinen unpfändbaren Einkommen handelt.
Sonst hast Du das Problem jeden Monat.
nur das die Insolvenz erst seit einem Monat eröffnet ist. :/ trotzdem die letzten drei anfügen? ich danke Dir wirklich sehr!
wird der Antrag in freiform gestellt oder gibt es dafür ein Formular? weißt du das vielleicht? :)
Den kannst Du ganz formlos stellen. Wichtig ist nur, dass Du die letzten 3 Abrechnungen beifügst
okay danke jetzt verstehe ich was du meinst :)
Aber warum sollte ich jeden Monat Dad Problem haben wenn keine Pfändung vorliegt? mit welchem Recht wird das Guthaben einbehalten wenn die Pfändung bereits zurück gezogen wurde und der Insolvenzverwalter die Bank kontaktiert hat und die Bank über die Insolvenz Bescheid weiß? wäre ich eine privat Person ohne Insolvenzverfahren bei der auf dem P-Konto eine Pfändung eingeht und dann zurück gezogen wird, müsste keiner das Guthaben freigeben. Die Pfändungsrückziehung wäre einer Freigabe gleich. Deshalb verstehe ich das nicht. Das Geld steht mir ja zu.
Deswegen rate ich Dir, diesen Antrag beim InsG zu stellen. Denn Dir steht beim P-Konto nur das zu, was in der Bescheinigung steht. Alles was darüber hinausgeht, wird automatisch an den InsVerw weitergeleitet. Denn sobald Deon Einkommen auf dem Konto ist, verliert es den Charakter des Einkommens, sondern ist "nur" noch ein Guthaben. Und sämtliche Guthaben sind zur InsMasse zu ziehen
Verstehe ich nicht ,was willst du glaubst du nur weil du in die Inso gehst ,das der Freibetrag für dich nicht mehr gilt.Du kannst auch nicht über mehr Geld verfügen als auf dem P- Konto es ist.Leute ihr glaubt alle die Inso ist ein Zuckerschlecken ,ist es aber nicht,und auch mit Recht.
darum geht es nicht, und keiner sagt es sei ein Zuckerschlecken. Der Freibetrag greift aber ein wenn man eine pfändung auf dem Konto hat. Hat dort aber nichts zu suchen wenn keine Pfändung vorliegt. wenn alles geregelt ist und man nunmal genug verdient um die monatlichen raten zu zahlen und davon zu leben, warum soll man das Guthaben verschenken?
So ganz damit einverstanden bin ich nicht. Denn dadurch dass ich meine Zahlungen leiste steht mir der Rest meines Gehalts zu und der Insolvenzverwalter darf nicht drüber verfügen. Ja, die Bank ist über die Insolvenz informiert. Die Pfändung wurde ja zurück gezogen und vom Insolvenzverwalter freigegeben.nur das Guthaben wird trotzdem von der Bank einbehalten. :(