Muss ich für das Wochenende den Kindern Geld mitgeben?
Hallo zusammen. Kurze Frage an die Community. Bin geschieden und seit Juni 2013 alleinerziehender Papa von 2 Jungen (10+12 Jahre). Die Kindesmutter ist psychisch krank, und war auch 5 Jahre stationär in Behandlung. Jetzt lebt sie bei ihrer rechtlichen Betreuerin mit in der Wohnung, wo sie ein eigenes Zimmer hat. Nach langen Diskussionen beim Jugendamt gehen beide Kinder alle 2 Wochen am Wochenende zu ihr. Jetzt sagte die Betreuerin, ich müsste für das Wochenende den Kindern Geld mitgeben damit sie einkaufen könnten. Ich bekomme das Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Ist das so richtig??? Kennt sich jemand mit der Problematik aus?
LG Dirk
6 Antworten
Du bist nicht verpflichtet den Kindern auch noch Geld mitzugeben.
Die Kosten des Umgangsrechts trägt der Umgangsberechtigte. Der andere Elternteil braucht sich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben.
https://www.finanztip.de/kosten-kindesunterhalt/
Doch für die Zeit des Umgangs kann der umgangsberechtigte Elternteil nach § 38 Abs. 2 SGB II auch für das Kind Leistungen nach dem SGB II beantragen und entgegennehmen. Die Höhe dieses Anspruchs ergibt sich aus der Anzahl der Tage, an denen sich das Kind im Haushalt des Umgangsberechtigten aufhält.
https://www.123recht.de/ratgeber/sozialrecht/Kosten-des-Umgangsrechts-und-Hartz-IV-__a139200.html
Darum soll sich die Betreuerin kümmern und sehen, ob es deiner Ex zusteht.
Müssen musst du nicht; das haben dir kompetentere Experten als ich schon erläutert.
Aber du solltest ihnen vielleicht ein wenig Taschengeld mitgeben, damit sie sich wenigstens ein Eis oder mal einen Burger kaufen können, bevor sie am Wochenende nur in die Tischkante beißen.
Auf dem Rücken der Söhne finde ich sollte diese Auseinandersetzung nicht direkt ausgetragen werden. Wahrscheinlich sind sie auch alt und verständig genug, dass du ihnen die Situation schildern kannst und ihnen den Sinn deines "Notgroschens" erklären kannst.
Nein, das musst Du in keinem Fall.
Der Umgangsberechtigte trägt die Kosten und Mühen des Umgangs.
Wenn sie nichts verdient und ALG2 bekommt, dann kann sie beim Jobcenter einen Antrag stellen und dann bekommt sie ein bisschen Geld dafür.
nö du musst kein geld geben. die km muss das kind holen und wieder nach hause bringen. sie bekommt leistungen von einem sozialträger und davon muss sie die kosten tragen für das wochenende. wenn sie das nicht kann, gibt es die möglichkeit, dass sie kosten zusätzlich beantragt für die kinder: im alg2 bspweise im rahmen der temporären bedarfsgemeinschaft. wärest du du ebenfalls mit den kindern im bezug, würde man dir das geld für diese zeiten wieder abziehen, da die kinder nicht bei dir sind.
Grundsätzlich bist Du nicht dazu verpflichtet, denn während des Umgangs muss der Umgangsberechtigte - hier also die Mutter - die Kosten tragen. ABER: Kann es sein, dass die Mutter gar kein eigenes Einkommen hat? Und womöglich krankheitsbedingt auch nicht haben kann? In diesem Fall bist Du verpflichtet, für die Kosten aufzukommen - jedenfalls dann wenn Du ein normales oder sogar ein gutes Einkommen hast. Denn Du bist dann ersatzweise für die Mutter unterhaltspflichtig.
Hallo. Ich hatte schon einmal geschrieben dass sie 800 € EU-Rente bekommt.
Da haben wir's: Die Mutter ist erwerbsunfähig und kann deshalb keinen Kindesunterhalt leisten. Also musst leider Du für die Kosten aufkommen, wenn Dein Einkommen das hergibt.
Hatte ich vergessen. Sie bekommt 800 Euro Eu-Rente. Zahlt 600 an die Betreuerin für Kost und Logis.