Nebenjob bar auszahlen um Pfändung zu umgehen?
Guten Tag.
Ich lebe alleine und habe 2 Unterhaltspflichtige Kinder die Unterhalt bekommen. Somit ist meine Grenze aktuell bei 1998 Euro. Ich bekomme zur Zeit 2000 Euro netto vom hauptjob und nebenjob 300 Euro überwiesen auf Konto. Ab September steht eine kontopfändung an und da habe ich mich gefragt ob ich therotisch mein nebenjob bar auszahhlen lassen kann um Pfändung zu umgehen? Weil es wird ja gepfändet was aufs Konto kommt.
Ob es ethisch vertretbar ist, ist nicht die Frage.
Sondern ob es LEGAL ist den nebenjob bar auszahlen zu lassen damit es bei der Pfändung des Bankkontos nicht berücksichtigt werden kann. Gibt es diesbezüglich Gesetzlivhe Regelungen?
1 Antwort
Die sogenannte Pfändung, (eigentlich heißt es Vorpfändung oder Auszahlungsverbot), betrifft erstmal nur den, von dem der Gläubiger glaubt, dass er dir Geld schuldet, was natürlich bei einer Bank naheliegend ist. Der Gläubiger kann das natürlich auch gegen jeden anderen, zb Arbeitgeber aussprechen lassen. Es bleibt legal, solange der betreffende Arbeitgeber nicht ebenfalls mit einem Auszahlungsverbot gegen Dich belegt wird. Wie er dir das Gehalt zahlt ist seine Sache. Illegal wird es für den Arbeitgeber erst, sobald den Arbeitgeber das Auszahlungsverbot erreicht. Für dich wird es illegal sobald du zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheinst und es verheimlichst. Das wäre Meineid und wird mit Freiheitsstrafe bestraft
Noch nie etwas von "Vollstreckungsvereitelung" gehört?