Person X hat landwirtschaftliches Baugrundstück geerbt als Vermächtnis. Muß X Steuern zahlen, wenn anderes Grundstück verkauft wird?
Person X hat zwei Grundstücke geerbt, die bisher einem ehemaligen, aber offiziell noch nicht aufgelösten landwirtschaftlichen Hof gehörten. Diese sind Teil von mehreren nebeneinanderliegenden Grundstücken, die via Testament per Vermächtnis einzelnen Erben zugeordnet wurden. Jedes Grundstück ist vermessen und hat eine eigene Flurnummer. Laut Steuerberater hieß es, wenn einer von den Erben sein Grundstück verkauft, müßten alle Erben hohe Steuern zahlen für die Entnahme aus der Landwirtschaft. Auch wenn sie selbst nicht verkaufen. Wie kann das sein, wenn es hier keine Erbengemeinschaft erbt, sondern jeder sein eigenes Stück Land? Auch wenn dies mal zusammenhängend einer Person gehörte? Besagte Erben haben weitere Dinge geerbt wie Barschaften und Wiesen, die als Erbengemeinschaft geerbt wurden. Hier wurde keine Zuordnung vorgnommen. Aber das sollte doch die Grundstücke nicht beeinflussen?!?!?
1 Antwort
Hallo!
Dadurch dass die Grundstücke zum Hof gehören gelten sie steuerlich als Betriebsvermögen. Durch die Erfüllung des Vermächtnisses werden die Grundstücke aus dem Betriebsvermögen entfernt. Bei diesem Vorgang werden die stillen Reserven als Differenz zwischen dem Verkehrswert und den ursprünglichen Anschaffungskosten der Einkommensteuer unterworfen.
Die Steuer trifft die Erben und hat eigentlich keinen erbrechtlichen Grund. Das Vermächtnis ist lediglich der Anlass. Grund ist, dass steuerverstrickte Grundstücke bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen (gleich weshalb) in Höhe des Veräußerungsgewinns der Einkommensteuer unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Lamprecht
Rechtsanwalt
Danke für die Information! Habe die Antwort leider erst jetzt gesehen. Es ist mir ein Rätsel, wie es sein kann, daß mehrere Grundstücke zusammen vorher auch vererbt wurden, offenbar ohne Konsequenzen. Die Grundstücke wurden einst mitsamt Hofgebäuden von Mutter auf Sohn übertragen. Der Sohn starb aber vor seiner Mutter, sie hat also alles zurückgeerbt. Wieso mußte sie nicht schon Entnahmesteuern zahlen? Es gibt keine MIndestgröße für landwirtschaftlcihe Flächen, die aus einer Person einen Landwirt machen oder nicht. Das Hofgelände samt Gebäuden wurde nämlich bereits von obigem Sohn verkauft, da stehen seit einigen Jahren Eigentumswohnungen. Wieso blieb dieser Mann quasi Landwirt mit Betriebsvermögen und die Mutter auch, aber die jetzigen Erben nicht?
Liegt es evtl. daran, daß aus dem Verkauf den Hofgeländes eine §6b-Rücklage in Form eines Immobilienfonds gebildet wurde und somit potentiell ein Kauf wiederum von Verwaltungsvermögen möglich ist und damit eine aktive Landwirtschaft? Sonst hätte es doch spätestens die Mutter treffen müssen?!?