Grundsstückskauf von Erbengemeinschaft Ablauf beim Notar

2 Antworten

zu 1:

Selbstverständlich braucht ihr die Unterschriften aller Erben, die durch Erbfolge Rechtsnachfolger des Grundstückes wurden.

zu 2:

Keine Zustimmung ist Ablehnung. Und man kann niemandem, der sein Erbe und damit Miteigentum am Grundstück angetreten hat zwingen, es zu verkaufen. Im Gegenteil, er hätte ein Vorkaufsrecht.

Selbst wenn einer der Erben Teilungsversteigerung betreiben sollte, dauert das erstens deutlich länger und kann zweitens immer noch von einem Erben (günstiger) selbst ersteigert werden.

Das könnte ebenso seine Weigerung erklären wie die Tatsache, dass ihm euer Angebot nicht gefällt :-O

G imager761

Hilfe250704 
Beitragsersteller
 13.11.2013, 21:39

Erstmal vielen dank für die schnelle und hiflreiche Rückmeldung!! Also das natürlich die Unterschriften aller Erben benötigt werden ist klar, aber benötigt man die bereits beim ersten Notartermin?? Unsere Maklerin und auch auch die Dame vom Notar meinte auf telefonische Nachfrage, dass erst nach unserer Unterzeichnung, die Zustimmung der Erben eingeholt werden. Ein Bekannter der sich damit ein wenig auskennt, meint dass dies totaler Unsinn ist. Erst müssen die Erben dem Verkauf zustimmen und dann unterschreiben wir beim Notar..., aber was ist nun richtig? Wir sind für jede Antwort und jeden Tipp dankbar!

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten man Kaufvertragstermin alle Erben anwesend sein bzw. die nicht anwesenden Erben sollten einem der anwesenden eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilt haben. Über das Vorgehen in so einem Fall sollte aber auch der beurkundende Notar beraten können