Grundsstückskauf von Erbengemeinschaft Ablauf beim Notar
Hallo, dass ist ja hier eine echt tolle Internetseite und nur zu empfehlen! Ich habe folgende Frage: Meine Freundin und ich wollen ein Grundstück kaufen, was zu einer Erbengemeinschaft gehört. Dies hat sich nun schon einige Woche hinausgezögert... Leider gibt es bei der Abwicklung unterschiedliche Meinungen, worauf ich leider keine Antwort finden konnte. 1. Bevor wir als Käufer den Kaufvertragsentwurf beim Notar unterzeichnen, müssen nicht vorab alle Erben dem zugestimmt haben!??, jeder sagt hier leider etwas anderes und wir hätten eigentlich schon nächste Woche den Termin beim Notar. 2. Gibt es die Möglichkeit der Fristsetzung gegenüber die Erben, die nicht reagieren, so dass dies als Zustimmung zum Verkauf gewertet wird!?
Vielen Dank im Voraus!!!!
2 Antworten
zu 1:
Selbstverständlich braucht ihr die Unterschriften aller Erben, die durch Erbfolge Rechtsnachfolger des Grundstückes wurden.
zu 2:
Keine Zustimmung ist Ablehnung. Und man kann niemandem, der sein Erbe und damit Miteigentum am Grundstück angetreten hat zwingen, es zu verkaufen. Im Gegenteil, er hätte ein Vorkaufsrecht.
Selbst wenn einer der Erben Teilungsversteigerung betreiben sollte, dauert das erstens deutlich länger und kann zweitens immer noch von einem Erben (günstiger) selbst ersteigert werden.
Das könnte ebenso seine Weigerung erklären wie die Tatsache, dass ihm euer Angebot nicht gefällt :-O
G imager761
Erstmal vielen dank für die schnelle und hiflreiche Rückmeldung!! Also das natürlich die Unterschriften aller Erben benötigt werden ist klar, aber benötigt man die bereits beim ersten Notartermin?? Unsere Maklerin und auch auch die Dame vom Notar meinte auf telefonische Nachfrage, dass erst nach unserer Unterzeichnung, die Zustimmung der Erben eingeholt werden. Ein Bekannter der sich damit ein wenig auskennt, meint dass dies totaler Unsinn ist. Erst müssen die Erben dem Verkauf zustimmen und dann unterschreiben wir beim Notar..., aber was ist nun richtig? Wir sind für jede Antwort und jeden Tipp dankbar!
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten man Kaufvertragstermin alle Erben anwesend sein bzw. die nicht anwesenden Erben sollten einem der anwesenden eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilt haben. Über das Vorgehen in so einem Fall sollte aber auch der beurkundende Notar beraten können