Nebenkostenabrechnung Jahr 2016 Erstattung oder Nachzahlung?
Hallo zusammen,
Gestern erhielt ich meine erste Nebenkostenabrechnung vom gesamten letzten Jahr.
Allerdings wird mir hier leider nicht klar ob ich nun etwas zurückzahlen muss oder eine Erstattung bekomme. Anbei habe ich zwei Fotos beigefügt.
Vielleicht könnt ihr mir da helfen, stehe total auf dem Schlauch, weil da auch nicht steht, dass das Geld an mich überwiesen wird oder dass ich das Geld irgendwo hin überweisen muss.
7 Antworten
Da steht doch eindeutig Guthaben. Und da du mehr voraus gezahlt hast, als die Abrechnung ausmacht, sollte das wohl klar sein. Du bekommst das erstattet.
Sorry, aber das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Zum einen steht dort eindeutig Guthaben, zum anderen kannst Du doch einfach deine Gesamtkosten mit den Vorauszahlungen gegenrechnen.
Wenn die Gesamtkosten 827,67 € betragen und Du 1.440 € vorausgezahlt hast, ist es doch klar, dass Du ein Guthaben hast.
Du hast ein GUTHABEN in Höhe von 612 Euro. Dieses Guthaben, bekommst Du zurück!
Alle diese BK dürfen, wenn mietvertraglich kein anderer Schlüssel vereinbart ist, nach Wohnfläche umgelegt werden.
In dieser Abrechnung hast du ein Guthaben in Höhe von 612 EUR. Das wird dir entweder zurück überwiesen oder von der nächsten Mietzahlung in Abzug gebracht.
... eine BK-Abrechnung soll von einem durchschnittlich versierten Mieter leicht und einfach zu prüfen sein. Wenn es also hier nicht möglich ist, gibt es nicht viele Möglichkeiten, fürchte ich.
Entweder muß die Patentante /Mutti helfen, oder der Nachbar, oder der Vermieter.
Viel Glück.
Kosten für den Schornsteinfeger über die Wohnfläche ist auch nicht zulässig.
Stimmt nicht. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, gilt dieser Umlageschlüssel lt. BGB.
... eine Kostenstelle Schornsteinfeger gibt es nicht in den gesetzlichen Vorgaben.
... die AR halte ich zudem für nicht ordnungsgemäß.
Es fehlt mir die Kostenstelle Wasser und Wärme und eine Verteilung der Kosten für den Schornsteinfeger über die Wohnfläche ist auch nicht zulässig.