Pendlerpauschale nicht berücksichtigt

4 Antworten

Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom xxx ein. Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts (?) ist die Pendlerpauschale zu berücksichtigen.

Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom xx.xx.xx Wiederspruch ein und bitte um eine neuerliche Überprüfung, im Besonderen der Pendlerpauschale.

Mit freundlichen Grüßen

Wieso hast du den Eindruck? Hast du daran gedacht, dass bereits 1.000 € Werbungskosten pauschal in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet sind? Also nur Werbungskosten, die darüber hinaus gehen wirken sich aus.

franziskazacher 
Beitragsersteller
 06.06.2011, 16:55

ich habe Werbungskosten von 1839,60€ und bekomme nicx davon wieder? das stimmt so doch nicht oder?

Schau mal auf die Rechtsbehelsbelehrung im Steuerbescheid. Man legt Einspruch ein und nicht Widerspruch. Gruß Helmuthk