Attestpflicht - Widerspruch?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das haben wir auch versucht. Die Schule hat sich dann darauf herausgeredet, dass eine Attestpflicht kein Verwaltungsakt sei und daher ein Widerspruch nicht möglich sei.

Unser Schrieb wurde dann als Beschwerde gewertet, der eben nicht stattgegeben wurde.

Letzten Endes ist man ziemlich machtlos, wenn sie es einmal auf einen abgesehen haben.

Ich habe mich schließlich an die Schulaufsicht gewandt, die zwar auch sehr ungehörig und drohend geantwortet, aber immerhin die Attestpflicht aufgehoben hat.

KathiVera 
Beitragsersteller
 01.11.2017, 10:38

Auf dem Schreiben stand drauf, dass ich Widerspruch einlegen kann. Daher meine Frage. An wen genau hast du dich gewandt?

SchwarzerTee  01.11.2017, 16:03
@KathiVera

Mein Fall war in Nordrhein-Westfalen. Ich habe Widerspruch bei der Schule eingelegt.

Der Weg wäre dann so: 

Die Schule hilft dem Widerspruch komplett ab (= hebt die Attestpflicht auf): dann ist alles in Ordnung.

Die Schule hilft dem Widerspruch nicht oder nur teilweise ab (= Attestpflicht besteht ganz oder verändert weiter): Dann muss die Schule die Angelegenheit der Schulaufsicht vorlegen. Das war damals für mich die Bezirksregierung Düsseldorf.

Wie der Fall in Deinem Bundesland zu handhaben ist, googelst Du am besten oder erfragst es bei der für Dich zuständigen Schulbehörde.

Eins musst Du dabei immer im Auge behalten: Die Schulbehörde hat nicht nur die Aufsichts-, sondern auch eine Fürsorgepflicht für ihre Lehrer und wird grundsätzlich erstmal auf deren Seite stehen. Es hilft also, sich betont freundlich und verständig zu verhalten.

Viel Erfolg!

KathiVera 
Beitragsersteller
 02.11.2017, 14:52
@SchwarzerTee

Vielen Dank für die Antwort! Wie kann ich mich am besten an die Schulbehörde wenden?

SchwarzerTee  03.11.2017, 02:50
@KathiVera

Ich habe mir damals auf der Internetseite der Bezirksregierung den passenden Ansprechpartner der passenden Abteilung rausgesucht und dorthin geschrieben.

Du kannst auch erstmal dort anrufen.

Da in Deinem Fall ja Widerspruch zugelassen ist, den Du, wenn ich richtig liege, an die Schule adressierst, kannst Du natürlich auch erstmal abwarten, was der Schulleiter Dir antwortet.

Vor allem: Lies Dir die genauen Voraussetzungen für die Attestpflicht durch und lege im Widerspruch dar, weshalb diese Voraussetzungen in Deinem Fall nicht gegeben sind.

Viel Erfolg!

(Mir ist allerdings gar nicht klar, weshalb eine Attestpflicht auferlegt wird, wenn ohnehin schon jedesmal ein Attest beigebracht wird.)

Und dankeschön für den Stern!

Es ist die Frage, ob du dir den Kampf gegen Goliath antun willst, denn egal, wo du dich beschwerst, du stehst immer Lehrern gegenüber. Sie haben die Macht- und nutzen das an dieser Stelle auch aus.

Reich deinen Attest ein und mach dich an sonsten unsichtbar, dann hast du die geringsten Probleme. Alternativ wäre ein Schulwechsel möglich, wenńs ganz schlimm kommt. 

Atteste nicht einreichen würde ich dir nicht empfehlen, denn dann hat die Schule etwas gegen dich in der Hand und wird das auch gegen dich verwenden. Du hast dich nicht an die Vorgaben gehalteln und wirst dafür bestraft. Eltern haben da leider auch keine Handhabe. Es gibt das Gesetz der Schulpflicht. Das steht über dem Erziehungsrecht der Eltern. Machen die Eltern nicht das, was die Schule will, kann das ganz schnell ganz unschön werden. Ich weiß, wovon ich rede... 

Wir hatten unter anderem auch Attestpflicht für unsere Gymi-besucher bekommen. Bei Migräne fehlt man eben öfter mal. Als wir den Schulweg wg. Eines Unfalls im Tiefschnee nicht geschafft hatten, (gab es natürlich auch kein Attest), wurden Ämter und Behörden sofort auf den Plan gerufen wg. Vernachlässigung der Schulpflicht. So läuft das, wenn die Schule dich einmal auf dem Kieker hat. Da geht´s dann auch schnell mal um ein paar Tsd. Euro Strafe.

FZ

KathiVera 
Beitragsersteller
 01.11.2017, 10:36

Ich bin bereits 20 Jahre alt und habe keine Schulpflicht mehr. & wie gesagt kein einziges Mal ohne ärztliches Attest gefehlt. Auf dem Schreiben stand eben drauf, dass ich Widerspruch einlegen kann, daher die Frage.

verreisterNutzer  01.11.2017, 21:49
@KathiVera

Wenn es auf dem Schreiben stand, dass du Widerspruch einlegen kannst, erübrigt sich deine Frage.

Ich wollte dich nur darauf hinweisen was passieren kann, wenn man in ein Wespennest sticht...

Ein Rechtsanwalt und guter Freund hat mal gesagt: „Verwunde niemanden, den du nicht töten kannst.“

FZ

KathiVera 
Beitragsersteller
 01.11.2017, 10:39

Ja, aber aufgrund der erhöhten Fehltage (die zwar alle mit einem ärztlichen Attest belegt waren) bekam ich die eben.

johnnymcmuff  01.11.2017, 10:41
@KathiVera

Und in dem Fall ist das möglich.

In der Schule kannst Du bei zu vielen Fehltagen nicht versetzt werden.

In der Ausbildung wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen.

KathiVera 
Beitragsersteller
 01.11.2017, 11:09
@johnnymcmuff

Ja, das ist mir schon klar. Aber es muss doch einen Unterschied machen ob man die Stunden unentschuldigt oder durch ein ärztliches Attesz belegt gefehlt hat, oder nicht? Im Grunde ist es mir auch egal, da ich sowieso immer ein Attest vorlege, ich wollte nur die Rechtsgrundlage wissen.

johnnymcmuff  01.11.2017, 11:12
@KathiVera

Es macht keine großen Unterschied, weil Ärzte auch nur Menschen sind und wenn ich dem etwas vorspielen würde, schreibt er mich krank.

KathiVera 
Beitragsersteller
 01.11.2017, 13:29
@johnnymcmuff

Ja klar, aber was bringt dann eine Attestpflicht? Ich gehe doch ohnehin nicht zu einem anderen Arzt, als wenn ich keine habe?

Gib doch einfach mal keins ab und guck was passiert. 

Bei uns ist auch die Regel, sollte man bei Klausuren oder direkt vor oder nach den Ferien fehlen, braucht man ein Attest. Ich hatte bis jetzt nicht eins.

Vielleicht funktioniert das ja bei dir auch.

SchwarzerTee  01.11.2017, 01:44

Dann hast Du ganz schnell eine Androhung des Schulverweises am Hals.

DieserEineDort  01.11.2017, 01:47
@SchwarzerTee

Nicht, wenn man gut lügen kann.

LouPing  01.11.2017, 09:29
@DieserEineDort

Hey DieserEine Dort

Tipp:

Lerne und begreife das die Masche in der Arbeitswelt nicht funktionieren wird. 

Bei Bewerbern wird seit einigen Jahren vermehrt auf Fehlzeiten geschaut-und ja,wir AG haben das Recht dazu,ebenso wie weiterführende Schulen und Universitäten. 

Fehlst du oft und an „auffälligen“ Tagen ( Montag,Freitag,kurz vor und nach den Ferien) schmälert das deine Chancen gewaltig.