Pausenüberwachung

3 Antworten

Laut §87 BetrVG hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei den Themen

  1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;

  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

Beides fällt eindeutig unter die von dir geschilderten Maßnhamen. ihr könntet als BR also den Betrieb auffordern, euch die Maßnahmen zur Zustmmung vorzulegen oder gleich mit euch eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Solltet ihr nicht zustimmen, dürft ihr ihn aufforderrn, die Maßnahmen zu unterlassen.

Mir ist nicht ganz ersichtlich,

a) ob die Pausen denn auch von der Arbeitszeit abgezogen werden und

b) warum nur bestimmte Beschäftigte "überwacht" werden.

Ein Abzug von Toilettenpausen ist sicher nicht zulässig. Siehe dazu auch hier:

"Dem Arbeitgeber ist es nicht gestattet, die Toilettenzeiten seiner Mitarbeiter flächendeckend zu überwachen und zu kontrollieren. In Deutschland wird es deshalb rechtlich nicht zulässig sein, die Mitarbeiter für jeden Gang auf die Toilette ein- und ausstempeln zu lassen, um so die Zeiten minutiös festzuhalten. Solche Maßnahmen verstoßen nämlich ebenfalls gegen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter."

aus: http://www.ahs-kanzlei.de/2014/10/toilette-arbeitszeit/

Zudem finde ich, wenn sich jemand dennoch fortdauernd übermäßig lange in der Pause aufhalten sollte, dann sollte das am Arbeitsplatz ja eh auffallen. Denn wenn er nach einer halben Stunde am Arbeitsplatz nicht vermisst wird, dann stimmt es irgendwas nicht.

Statt solche Spionageaktivitäten zu starten sollten die Vorgesetzten doch mal ihre Aufgabe wahrnehmen und ein Wort als Führungskraft mit den Betroffenen reden.

Wenn der Verdacht besteht, dass bestimmte Personen Toilettengänge als "Pause" nutzen und ein Toilettengang dann schon mal 20-30 Minuten dauert, ist es in Ordnung, diese zu überwachen.

Es sollte ja nicht so sein, dass andere Mitarbeiter die Fehlzeiten bestimmter Kollegen auffangen müssen.

Rechtlich spricht hier m.E. nichts dagegen.

Wir hatten auch mal so einen Fall im Betrieb, der bis zu einer Stunde auf der Toilette zugebracht hat...

PeterSchu  14.12.2014, 21:00

Sorry, aber diesen "Fall" bemerkt man sicher auch ohne dass man die gesamte Belegschaft wie Betrüger überwachen muss.

Courtney28  16.12.2014, 21:43
@PeterSchu

"Bemerken" wird man so ein Verhalten wohl schon, aber ohne hinreichende Dokumentation sind keine arbeitsrechtlichen disziplinarischen Maßnahmen möglch bzw. würden diese vom Anwalt des Beschäftigten oder spätestens vom Arbeitsrichter in der Luft zerissen.