Überwachung am Arbeitsplatz in der Tankstelle

14 Antworten

Es ist ja einzusehen, dass eine Tankstelle überwacht werden muss. Das dient ja letztlich auch eurer Sicherheit. Aber, daraus darf der Chef nicht einen "überwachten Arbeitsplatz" machen. D. h. Pausenräume und auch Lagerräume sind ja nicht überfallgefährdet und brauchen gar nicht überwacht werden. Kassen und Verkaufsräume dürfen so überwacht werden, dass ein möglicher Überfall aufgenommen werden kann.

Da du den Job brauchst, würde ich versuchen es nicht zu "eng" zu sehen. Wenn du deiner Arbeit ordentlich machst, kann er dir nichts vorwerfen. Wie lockerer du arbeiten kannst wie besser du dieser Überwachungen vergisst und deiner ganze Energie und Aufmerksamkeit deiner Arbeit widmen kannst. Ist bestimmt nicht immer einfach.

MilchMaedchen  23.08.2010, 14:12

Wenn aber jeder so machen würde, würden die Arbeitgeber ja nur noch einen auf Wachhund machen und jeden auspionieren. Der Ratschlag ist echt bescheiden. Nicht so eng sehen, wenn ich das schon höre. Google Street View am besten verbieten wollen, aber Totalüberwachung am Arbeitsplatz nicht so eng sehen.

marilda  23.08.2010, 15:09
@MilchMaedchen

Die Totalüberwachungen werden sich immer mehr dürchsetzen...

MilchMaedchen  23.08.2010, 16:02
@marilda

Und genau deshalb sollte man sich dagegen wehren und es nicht einfach so hin nehmen.

Habt ihr einen Betriebsrat ? Wenn ja und dieser zugestimmt hat, ist es leider erlaubt, zumindest die Überwachung. Ansonsten ist eine Kameraüberwachung nur im Kundenbereich erlaubt und auch nur im Bezug auf die Kunden, nix mit Mitarbeiterüberwachung. Das mit dem anderen Zeug was er macht ist selbst mit Erlaubnis vom BR nicht zulässig. Wenn es euch alle anstingt, dann geht zur Gewerkschaft und wehrt euch, gründet einen BR und du wirst sehen wie schnell dein Chef brav und zahm wird.

Mouz333 
Beitragsersteller
 23.08.2010, 13:37

Also nein wir haben keinen Betriebsrat.. er hat zum großen Teil nur Aushilfskräfte. Er überwacht auch den Backshop, ob mitarbeiter eventuell was Essen und dieses dann nicht bezahlen.

MilchMaedchen  23.08.2010, 13:48
@Mouz333

Ist egal ob es nur Aushilfskräfte sind, einen Betriebsrat könnt ihr trotzdem gründen. Ist es vielleicht eine große Tankstellenkette? Die haben meistens einen Gesamtbetriebsrat.

Mouz333 
Beitragsersteller
 23.08.2010, 13:55
@MilchMaedchen

Ne leider nein.. wir sind ne kleine Tankstelle im Sauerland.. ich würd ja auch Kündigen, nur gibt es für mich nicht viele andere Möglichkeiten zu Arbeiten, da ich dort die Nachtschicht übernehmen kann und ich das Geld beim Studium brauche..

MilchMaedchen  23.08.2010, 14:10
@Mouz333

Was ist es denn für eine? Ich kann mich dann erkundigen ob es einen GBR gibt. Wenn nicht wende dich einfach an Ver.di, die sind für Tankstellenmitarbeiter auch zuständig, im Bereich Handel: http://handel.nrw.verdi.de/kontaktindie_regionen <- schau mal da welche Region ihr seit und dann rufst du da mal an. Die sind alle ganz nett und kompetent und helfen dir auch anonym weiter, wenn du deinen Namen und Arbeitgeber nicht gleich nennen willst.

Mouz333 
Beitragsersteller
 23.08.2010, 15:20
@MilchMaedchen

Ist eine Tankstelle der Gruppe Avia! Danke für den Link werde mich an ihnen Wenden :)

MilchMaedchen  23.08.2010, 16:10
@Mouz333

Leider kann ich nichts genaues darüber finden ob es da nun einen gibt oder nicht. Aber wenn sitz der inder Hauptgeschäftsstelle in München. Aber Ver.Di kann dir da genaueres sagen.

Wie auch immer,juristisch bist Du in der einen oder anderen Fallkonstellation im Reccht, aber was bringt das?Ich sehe keine rechtlichen Anspruchsgrundlagen, die Dir materiell etwas bringen würden. Klar: Suche einen RA auf, der sich mit Arbeitsrecht und Datenschutz auskennt, aber was willst Du damit erreichen? Orientiere Dich am besten am Lidl-Verfahren, sofern es Dir nicht auf Schadensersatz, oder fristlose Kündigung einer befristeten Aushilfsttätigkeit ankommt, die von der Arbeitsagentur nicht mit einer Sperrfrist belegt wird. Da würde ich vor Konsultierung eines RA empfehlen, mit der BA sofort das direkte Gespräch zu suchen und erst danach einen RA mit der Wahrnehnmung Deiner Interessen zu beauftragen, ggf. auch gegen die BA!

Nach Ihrer Schilderung scheint die Videoüberwachung noch Ihr geringstes Problem zu sein.

Eine Videoüberwachung des Tankstellenbereichs und der Verkaufsräume ist grundsätzlich zugelassen (Diebstahlsüberwachung).

Dass der Arbeitgeber die gewonnen Bilder auch dazu verwendet Ihre Arbeitsleistung zu überwachen ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders, dieses Verhalten müsste Ihr Chef unterlassen.

Eine Überwachung der Pausenräume der Mitarbeiter oder der Toiletten ist unzulässig.

Kritischer ist der Strafenkatalog, den Ihr Chef eingeführt hat.

Kassendifferenzen müssen nur dann ausgeglichen werden, wenn alleine der betroffene Mitarbeiter auf die Kasse Zugriff hat und wenn der Chef ein Mankogeld zahlt.

Dass der Arbeitgeber 10 Euro für das Nichttragen der Arbeitskleidung verlangt, ist meines Erachtens unzulässig.

Genau das selbe gilt für die Strafzahlung, falls eine Abrechnung vergessen wird.

Ich würde keine der sogenannten Strafen zahlen, des weiteren empfehle ich Ihnen sich nach einem neuen Aushilfsjob umzusehen. Etwas besseres sollten Sie allemal finden können.

Peter Kleinsorge