Mittagspause zu Hause verbringen?
Mein Freund und ich hatten neulich eine Diskussion zum Thema Mittagspause/ Arbeitsschutzpause.
Ab und zu (etwa 1 bis 2 Mal im Monat) habe ich so günstig Pause, dass es sich für mich lohnt, nach Hause zu gehen (Ich habe immer unterschiedlich Pause und meist in anderen Städten, da ich beruflich viel unterwegs bin), um dort - in den meisten Fällen - etwas zu essen oder Kleinigkeiten zu erledigen.
Mein Freund behauptete jetzt, dass ich gar nicht nach Hause gehen darf (in erster Linie wegen des Versicherungsschutzes), sondern meine Pause z.B. in einem Pausenraum verbringen muss. Stimmt das?
Ist irgendwo klar definiert, wo ich mich aufhalten darf, wenn ich Pause habe? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Ist es egal, ob ich im Park spazieren, shoppen in die Kantine gehe oder eben zu Hause bin?
Ich muss weder ein Firmengelände verlassen noch mich aus- und wieder einstempeln.
Danke für eure Hilfe
Leseratte87
9 Antworten
"Ruhepausen sind (...) Zeiten der Arbeitsunterbrechung von bestimmter Dauer, in denen der Arbeitnehmer von jeglicher Arbeitspflicht befreit ist u. sich zu keiner Arbeitsleistung bereithalten muss, sondern frei darüber entscheiden kann, wie er diese Freizeit verbringen will."
entnommen aus: Schaub, Günter: Arbeitsrecht von A-Z, S.138
Das solltest Du über Euren Betriebsrat klären lassen, ob für solche Spaziergänge der Schutz der Berufsgenossenschaft erhalten bleibt. Gut, dass Du so etwas wissen willst und nun solltest Du auch eine verbindliche Auskunft anstreben.
Du kannst Deine Pause auch zu Hause verbringen.
Es kann Dir keiner vorschreiben, wo Du Deine Pause verbringst.
Allerdings bist Du nur auf dem normalen Weg versichert, sprich: den Weg nach Hause und zur Arbeit. Zu Hause selbst nicht.
Durch eine soeben durchgeführte Nachrage bei einer Berufsgenossenschaft ergibt sich Folgendes:
Vorschreiben, wo bzw. wie man die Pause verbringt, kann weder der Arbeitgeber noch eine sonstige Institution.
Versichert als Arbeitsunfall ist man allerdings nur auf dem direkten (!) Weg zur Stätte der Nahrungsaufnahme (und zurück), wenn diese auch tatsächlich stattfindet - in der Regel in einer Kantine, einem Lokal oder auch zu Hause. Weicht man von dem Weg ab (etwa um zu schoppen, spazieren zu gehen oder etwas anderes zu erledigen), entfällt für diese Abweichung der Versicherungsschutz. Auch in einem Lokal oder in der Wohnung selbst ist man nicht versichert.
Problematisch wird die Beurteilung, wenn man z.B. als Außendienstler unterwegs ist. Hier würde u.a. zu prüfen sein, wann der Verunfallte den letzten Kunden verlassen hat, ob bzw. wo er wann (auf welchem Weg) ein Lokal zur Nahrungsaufnahme angesteuert hat, wie lange die Zeit dazu gedauert hat usw.
Anm.: Das sind dann die Streitfälle, die sich jahrelang hinziehen...
Pause ist keine Arbeitszeit. Wo du diese verbringst, ist allein deine Entscheidung.
in der Pause bist Du auch durch die Berufsgenossenschaft versichert. Kannst also nach Hause gehen. Kein Arbeitgeber kann Dir vorschreiben wo Du Deine Pause verbringst.