Ist das Überwachung am Arbeitsplatz?

6 Antworten

Grundsätzlich ist der Grund dieser Geräte die optimale Einsatzkoordination.

Somit ist es keine Überwachung am Arbeitsplatz. Dies wäre der Fall wenn im Retter Kameras hängen würden :-)

Da ihr öffentliches Eigentum aber nicht für private Besorgungen nutzen dürft ist es durchaus rechtens wenn man dich fragt ob die zb 3km Umweg zur Wache wegen Bäcker besuch wirklich nötig waren.

Mir scheint du hast dem Disponent kein Brötchen mitgebracht :-D

Allerdings wird es lächerlich wenn der Disponent nervt weil er meint den besseren und kürzeren Weg zu kennen. Dies ist indiskutabel sollang der Retter nicht fragt.

  1. Die Aufgabe des Rettungsdienstes ist die schnelle Erreichung des Einsatzortes. Dafür ist RescueTrack nicht nur extrem gut geeignet, dessen Einsatz ist meines Erachtens sogar geboten!
  2. Solange die Leitstelle euch nicht sagt, dass ihr da oder dort zu verschwinden habt, obwohl ihr dort sein dürft, ist alles in Ordnung. Die Leitstelle muss für eine ordentliche Disposition wissen wo ihre Fahrzeuge stehen.
  3. Es gibt auch das System, dass die Ortung des Fahrzeugs erst bei einer Einsatzerstellung vom Rechner zur Fahrzeugzuteilung genutzt wird. Dann gibt es keinerlei Probleme.
KingJessie 
Beitragsersteller
 19.09.2013, 15:59

Ich weiß sehrwohl für was das Rescuetrack gedacht ist & habe auch absolut nichts gegen das System. Ich habe nur ein Problem mit der Benutzung des Systems in einer Auftragsfreien, nicht Einsatzabhängigen Zeit. Der Disponent hat wohl eher Langeweile & vertreibt sich die zeit mit dem nachträglichen anschauen unserer Gefahrenen Route und kommentiert diese dann per Funk & dafür ist das Rescuetrack definitiv nicht gedacht....

Darf man die Fahrzeuge im Rettungsdienst so extrem überwachen?

Ja. Rechtsgrundlage für diesen konformen Einsatz ist § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG bzw. § 32 Abs. 1 BDSG sein. Hiernach sind die berechtigten Interessen des Unternehmens (Verfügbarkeit) als datenverarbeitende Stelle gegen schutzwürdige Interessen des von der Tracking-Maßnahme Betroffenen (Arbeitsverhalten) abzuwägen und als schutzwürdiger vom Beschäftigten grds. hinzunehmen.

Das bedingt allerdings, dass die Daten nur zwingend zur Erreichung des jeweiligen Zwecks erhoben werden dürfen, (§ 3a BDSG – Datenvermeidung und Datensparsamkeit), die betreffenden Verarbeitungszwecke klar definiert werden und ein entsprechendes Löschkonzept vom Datenschutzbeauftragten erstellt wird.

G imager761

GiFAwKes  03.03.2018, 11:15

Wie es es jetzt aber, wenn nicht die Leitstelle dich überwacht (womit ich kein Problem habe da mir das selber sogar schon zugute kam) sondern der Chef selber? Oder einfach eine beliebige Person die Zugriff auf das Programm hat?

Mit unserer Leitstelle hatte ich selber noch kein Problem in der Richtung, aber mein Chef ruft regelmäßig an und fragt warum wir über "Beispiel" Straße fahren oder wieso wir im "Beispiel" Ort sind

KingJessie 
Beitragsersteller
 18.09.2013, 21:32

Danke für die schnelle und sachliche Antwort :D

Nach § 3a BDSG ist de Leitstelle ja verpflichtet nur so wenig personenbezogene Daten wie nötig zu erheben... Wenn ich aber am Ende der Schicht auf meine 3-minütigen Toilettengänge und meine 2 Bäckerbesuche angesprochen werde, dann sind das ja keine notwendigen Daten und vorallem werden sie nicht anonymisiert, da die Leitstelle dieses Daten über Funk, somit also für alle anderen Fahrzeuge im Funkgebiet, preis gibt.

Hab ich rechtlich gesehen einen Grund mich zu beschweren?

Haglaz  18.09.2013, 22:40
@KingJessie

Wohl kaum, ob die Daten personenbezogen sind ist schon fragwürdig, schließlich kannst du aussteigen und überall hinlaufen, du somit nicht persönlich überwacht. Eventuell hat deine Arbeitsstelle einen Datenschutzbeauftragten, an dem man sich wenden kann. Theoretisch könnte man sagen, dass die Pflicht zur Datensparsamkeit nach § 3a BDSG insoweit nicht eingehalten wird, insoweit die Datennutzung der GPS-Tracker während der Pausen oder außerhalb von möglichen Einsätzen verzichtbar ist.

imager761  03.03.2018, 16:06
@KingJessie

Über die Mutmaßungen deiner Toiletengänge über Funk schon. So etwas klärt man in einem Dienstgespräch.

Dass dir nach einem Einsatz keine mehrfachen Bäckereibesuche gestattet sind, wenn der RTW frei gemeldet ist oder einsatzbereit sein könnte, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Hallo KingJessie, drehen wir den Spieß einmal um und fragen, "ist es rechtens das ihr mit dem Rtw Brötchen holt oder nicht die kürzeste Strecke zum Einsatzort nehmt?

Versteh mich nicht falsch, auch wir holen schon mal Frühstück ;-) und kassieren von der leitstelle mal einen lockeren Spruch. Beliebte Antwort auf obenstehende Frage ist dann,"braucht ihr auch was zum essen?"

Ich sehe das nicht als überwachung. Im Sinne einer guten koordinierung aller Einsatzfahrzeuge und schneller Hilfe für unsere Pat. ist die GPS-ortung schon praktisch. Es ist halt wie mit allem, man sollte nichts übertreiben! MfG

KingJessie 
Beitragsersteller
 18.09.2013, 23:03

das GPS-System finde ich auch eine tolle Sache & es erleichtert auch die Arbeit, aber wenn ich mir nicht mal mehr eine Flasche Wasser unterwegs kaufen kann ohne einen blöden Spruch dafür ab zu bekommen, verliert der Job an Spaß...

Imker2306  19.09.2013, 05:06
@KingJessie

ich versteh dich schon,klar wer steht schon gern ständig unter kontrolle! leider sind Fahrten ohne Auftrag nicht versichert und können richtig Ärger geben. Es wird immer Leute geben mit denen du gut kannst und sollche mit denen es nicht geht! ;MfG

KingJessie 
Beitragsersteller
 18.09.2013, 22:58

Ich hol mir die Brötchen ja auch nur in der Einsatzfreien Zeit & einen Umweg fahr ich auch definitiv nicht zum Einsatzort. Probleme mit der ILS gibt es absolut nicht, nur ein Disponent der meiner Meinung nach ein bisschen seine Rolle übertreibt & ich ihm einfach nur gerne sagen würde, dass das was er da macht nicht ganz in Ordnung ist ;)

Bei uns im Landkreis hat der Ärztliche Leiter bei Einführung des RT klargestellt dass es nicht der Überwachung dient und der Leitstellendisponent der es dennoch kommentiert von ihm eins auf die Mütze kriegt^^