Darf der Chef heimlich Fotos machen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein darf er nicht da du recht am eigenen Bild hast. Also verklag ihn.

§ 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 33

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Hallo ceator78,

dein Chef darf die Fotos nicht machen solange du damit nicht einverstanden bist. Wie auch schon geschrieben wurde kannst du ihn verklagen.

(Recht am eigenen Bild; §22,§23 KunstUrhG)

Grüße

RetroXENON

Ifm001  07.08.2015, 11:51

Bei den genannten Gesetzen geht es um die Veröffentlichung und Verbreitung, nicht die Anfertigung.

RetroXENON  07.08.2015, 11:53
@Ifm001

Hups mein fehler hier ist es richtig: §201a STGB;

Nebenbei: §22.§23 kann meineserachtes in besonderen Fällen auch auf die bloße erstellung angewand werden.

Ist doch Eindeutig Werkspionage.

Ich würde den sofort anzeigen , aber mach vorher schöne Beweisfotos.

RetroXENON  07.08.2015, 10:20

Von was sollen Beweisfotos gemacht werden? Wenn er ihn beim fotografieren fotografiert ist wieder das gleiche problem da. Die Fotos würden vor keinen Gericht als Beweis gelten da sie ohne Einwilligung des drauf zu sehenden gemacht wurden.

creator78 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 10:22

Dafür würde es ja mehrere Zeugen geben.

RetroXENON  07.08.2015, 10:25
@creator78

Solange es genug zeugen gibt das er die Fotos gemacht ist oke, aber bloß nicht auf die blöde Idee kommen selbst davon Fotos zu machen das würde nach hinten losgehen.

MobyDickDarm  07.08.2015, 12:39
@RetroXENON

Ich bezweifle jedoch sehr das der Schuss nach hinten losgeht. Denke da wird sich eher der sogenannte Chefe so richtig blamieren.

Nein das darf er nicht. Besorg dir ein rechtsanwalt und verklag ihn

Er darf die Bilder nicht machen, wenn es dazu dienen kann, die Mitarbeiter in ihrem freien Willen einzuschränken. Er selbst müsste Schilder aufstellen und die Verhältnismäßigkeit bei der Überwachung wahren. Heimliche Aufnahmen sind in der Regel nur durch die Polizei möglich.

verreisterNutzer  07.08.2015, 17:42

... bzw. in bestimmten Fällen (mit nachweislichem dringenden Tatverdacht) von einem beauftragten Privatdetektiv.

Ifm001  07.08.2015, 20:20
@verreisterNutzer

Ein Privatdetektiv darf nicht mehr als eine Privatperson. AFAIK muss ein Privatdetektiv nicht mal seine Befähigung nachweisen oder gar erwerben.