Parkplatzunfall - Unfallgegner hat Schuld zugegeben - trotzdem 50/50 Schadensregulierung?

8 Antworten

Melde den Unfall deiner Haftpflichtversicherung. die hat ne große Rechtsabteilung und weiß, sich zu wehren. Ansprüche, die von der Versicherung abgelehnt werden, können nicht an dich gestellt werden. D.h die Versicherung wehr unberechtigte Ansprüche gegen dich ab oder sie zahlt. 

Du mußt da gar nix machen, außer den Unfall deiner Vericherung zu melden. Die kümmert sich um alles.

Crack  23.01.2017, 22:05

Leider ist es manchmal so das die eigene Versicherung das tatenlos hinnimmt. Denn ein Rechtsstreit kostet oft mehr als die anteilige und schnelle Versicherungsleistung.

Einen Rechtsstreit kann man verlieren was die Kosten erhöht.
50% des Schadens zu zahlen bleibt überschaubar - und der Versicherungsnehmer zahlt das dann ja auch in den nächsten Jahren zurück.

KfzSVnrw  24.01.2017, 13:04

Die eigene Haftpflichtversicherung ist nicht dafür dar Ansprüche an andere geltend zu machen und in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner.

privatfoerster  24.01.2017, 00:43

Es kommt total darauf an.
Aber die eigene Versicherung interessiert es nicht, wenn diese nicht zahlen muss.
Und wenn diese zahlen muss, dann ist es vollkommen unterschiedlich.

In dem von mir genannten Fall hat die eigene Versicherung in Coburg der Unfallgegnerin 100% des Schadens ersetzt von dem diese hätte Null % zahlen müssen und dafür ist man dann im SF-Rabatt raufgestuft worden. Bei der Schadenshöhe machen die am Ende sogar noch ein Plus dadurch.

Die gegnerische Versicherung in Münster wollte nur 50% zahlen, weil die Versicherung in Coburg ihrer Kundin ja 100% des Schadens ersetzt hat. Wäre das nicht so gewesen hätte die gegnerische Versicherung evtl. sogar freiwillig 100% gezahlt.

An der fachlichen Dummheit, die dann auch noch bei Gericht weitergehen kann, kann man verzweifeln.

KfzSVnrw  24.01.2017, 13:06
@privatfoerster

 dafür ist man dann im SF-Rabatt raufgestuft worden. Bei der Schadenshöhe machen die am Ende sogar noch ein Plus dadurch.

du hast es erkannt 

sebastianla  23.01.2017, 22:07

Die eigene Haftpflichtversicherung kümmert sich halbwegs (!) darum, unberechtigte Ansprüche des Gegners abzuwehren. Sie kümmert sie sich aber nicht darum, den Ersatzanspruch am eigenen Eigentum vom Gegner oder dessen Versicherung einzufordern.

Meine Einschätzung: Wenn unbestritten oder beweisbar ist, dass dein Auto gestanden hat, solltest du den gesamten Schaden ersetzt bekommen.

Möglichkeiten: nimm dir SOFORT einen Anwalt. Ist gut investiertes Geld. Wenn die Versicherung schon so dreist ist, einem stehenden Fahrzeug eine Mitschuld zu unterstellen, wer weiß, wo sie später noch Zicken macht, wo du es gar nicht merkst, weil du nicht weiß, was dir zustünde.

Denk auch dran: Wenn du erst einmal einen Teil bekommen hast, verringert sich, wenn du den Rest geltend machen musst, der Streitwert, damit die Vergütung des Anwalts, wodurch der Anwalt auch weniger Lust haben wird, den Fall zu übernehmen und sich da für dich reinzuknien.

Bitterkraut  23.01.2017, 21:44

Hier braucht man keinen Anwalt, den hat nämlich die Versicherung. Man muß den Unfall nur melden.

sebastianla  23.01.2017, 22:08
@Bitterkraut

Du meinst den Anwalt der gegnerischen Versicherung? Der Arbeitet aber gegen und nicht für dich. Oder meinst du den Anwalt der eigenen Haftpflichtversicherung? Der hat mit dem Schaden, den du erlitten hast um vom Gegner ersetzt haben willst, so gar nix zu tun.

BenniXYZ  23.01.2017, 22:47
@Bitterkraut

Doch, man benötigt einen eigenen Anwalt, der die eigenen Ansprüche durchsetzt. Sich also mit den Anwälten der gegnerischen Versicherung streitet.

Nur der Verursacher braucht keinen Anwalt, das erledigen die Experten der KFZ Haftpflichtversicherung, indem sie versuchen (berechtigte) Ansprüche (trotzdem) abzuwehren.

privatfoerster  24.01.2017, 00:29
@BenniXYZ

Oder als Antiexperten zu zahlen.
Und einen solchen Schwachsinn hält sogar der Obudsmann der Versicherung Prof. Dr. Hirsch für richtig, der am BGH Richter in Verkehrssachen gewesen ist:
http://wp.me/p5OHH0-1mo
Und alles mit Alltagsweissheiten und Stammtischwahrheiten. Bemessen daran, dass es Juristen sind haben ungefähr 10 Juristen Fachkenntnisse gehabt, die man nur mit der Schulnote 6 oder 6- bewerten kann.

Man hat Glück, wenn bei den kleineren Summen auch bei der eigenen Versicherung jemand sitzt der Ahnung hat.
Es gab auch mal eine Fernsehsendung in der berichtet wurde, dass bei kleineren Schäden auch schon mal einfach bezahlt wird, weil die Prüfung teurer ist und der Kunde wird ja in seinem SF-Rabatt auch noch zurückgestuft.

KfzSVnrw  25.01.2017, 13:21
@Bitterkraut

Quatsch, mehr fällt mir zu dieser absolut falschen Antwort nicht ein

privatfoerster  24.01.2017, 01:02

>Denk auch dran: Wenn du erst einmal einen Teil bekommen hast, verringert sich, wenn du den Rest geltend machen musst, der Streitwert, damit die Vergütung des Anwalts, wodurch der Anwalt auch weniger Lust haben wird, den Fall zu übernehmen und sich da für dich reinzuknien.

Den Teil zahlt die gegnerische Versicherung ja. Wenn er den Teil einklagt hat er schon automatisch zu 50% verloren.

>Meine Einschätzung: Wenn unbestritten oder beweisbar ist, dass dein Auto gestanden hat, solltest du den gesamten Schaden ersetzt bekommen.

Wenn es nicht beweisbar ist, dann hat er am Ende zu 100% verloren, denn bei der Klage gegen die gegnerische Versicherung ist er Darlegungs- und Beweispflichtig.

Er hat allerdings noch ein (lapidares) Schuldanerkenntnis:
Ein Schuldeingeständnis nach einem Unfall abgeben: Was bedeutet das im Verkehrsrecht?
Viele Fahrer denken, wenn der Unfallgegner seine Schuld vor Ort zugibt, sei für den Autounfall die Schuldfrage geklärt. Doch dabei liegen sie falsch. Ein Schuldeingeständnis nach einem Unfall ist nämlich meist nicht rechtlich bindend.
https://www.bussgeldkatalog.org/schuldanerkenntnis/

Welche Möglichkeiten habe ich nun? 

Wenn du tatsächlich gestanden hast, dann solltest du umgehend einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dann sehe ich keinen Grund für eine Mithaftung deinerseits.

Ein "Schuldeingeständnis" ist nicht viel wert, da Beteiligte das manchmal unter Schock abgeben, obwohl es nicht zutrifft. Einfach nur zu sagen "das war meine Schuld" reicht also nicht.

Wenn dagegen - auch durch Aussage gegenüber der Polizei - festgehalten wurde, dass Dein Auto zum Zeitpunkt des Aufpralls unbewegt stand, während der andere hineinfuhr, ist das deutlich besser, weil es dann um einen objektiven Sachverhalt geht.

Dann solltest Du einen Anwalt hinzuziehen - das sollte zumindest im letzteren Fall reichen, dass die Versicherung einen Rückzieher macht, ohne es auf einen Prozess ankommen zu lassen.

Du hast gestanden, Gang war raus, nur Motor lief noch. Das ist kein 50/50 Schaden. Da mußt du nicht haften. Such dir einen Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt. Oder einen Zeugen.  Der vielleicht gesehen hat, daß du bereits eingeparkt hattest.

Welche ist die gegnerische Versicherung? Das Jahr hat doch grad erst begonnen, da kann das Schadenkontingent doch noch nicht ausgeschöpft sein. Oder frisch geschulter Schadensachbearbeiter/in.