Unfallverursacher behauptet ich wäre schuld?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen, der dich vertritt. Das könnte in dem Fall etwas tricky werden. Aber selbst wenn du keine Versicherung  hast, würde ich trotzdem zum Anwalt. Wenn der andere tatsächlich schuld ist, und das ist er nach deiner Schilderung, muss die gegnerische Versicherung deine Anwaltskosten übernehmen.

Nach meiner Beurteilung liegt in der Tat Fahrerflucht vor. Das ist aber eine getrennte Sache und hat mit der Schadensregulierung direkt nichts zu tun. Möglicherweise kriegst du dazu nochmal Post vom Staatsanwalt, falls ein Ermittlungsverfahren gegen den anderen eingeleitet wird. Dein Freund als Zeuge ist jedenfalls ein starkes Argument.

Dass du Schuld sein solllst, kann dir egal sein. Es gibt nun mal oft die Einstellung "Schuld sind immer die anderen". D.h. aber noch lange nicht, dass das die Justiz genau so sieht.

TopNutzer1995 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 11:35

ganz großes Danke :) auf so eine Antwort habe ich gewartet :)

das spielt für deinen unfall keine rolle, wenn es fahrerflucht war

ich würde alles so aussagen und fertig, wird schon gut, wenn du einen zeugen hast

TopNutzer1995 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 10:50

Danke

Hallo.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast dann melde der das. Such dir einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Wen die Polizei den Fall (Ermittlungen) abgeschlossen hat. geht diese zur Staatanwaltschaft. Dann kein RA. Akteneinsicht nehmen, um das zu beurteilen.

Du hast so meine Meinung gute Chancen.

Bley 1914

Klare Ansage: Wenn Du eine Rechtsschutz hast, nimm Dir einen Anwalt.

TopNutzer1995 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 10:51

Danke

Wer in dieser Situation keine Rechtsschutzversicherung hat, könnte vielleicht noch zögern wegen eines eventuellen Kostenrisikos. Wenn man aber eine eigene Rechtsschutz hat, dann haben wir hier den idealen Fall, diese einmal in Anspruch zu nehmen.

Ich würde direkt mit der Versicherung telefonieren und mir einen Fachanwalt für diesen Bereich empfehlen lassen.

Wenn die Schuldfrage unklar ist, dann ist ein Zeuge sehr wertvoll. Die Schadenabteilung der Haftpflichtversicherung entscheidet aber zunächst nach Aktenlage und im Zweifel eher zugunsten des Geschädigten. Es wäre also denkbar, dass Deine Versicherung einen Teil des Schadens übernimmt, um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.

Das wäre dann für Dich nachteilig, weil Du dadurch möglicherweise SF-Rabatte verlierst. Bei der Entscheidung der eigenenen Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer aber zunächst einmal nichts zu melden. Darum: Anwalt in verschiedener Hinsicht sehr zu empfehlen.

TopNutzer1995 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 13:43

Danke für die Hilfe

habe einen Rechtsschutz und auch schon mit meiner Versicherung telefoniert diese hat auch vorgeschlagen einen Anwalt direkt einzuschalten :)