Unfall nach Aufbauseminar (Probezeit)?
Hi zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir bei einem Problem helfen oder eher eine Frage für mich beantworten. Es wäre schön, vorallem Antworten aus persönlicher Erfahrung zu bekommen. Ich habe selbst viel gegooglet, aber nichts genaues zu meinem Problem gefunden ..
Folgende Situation: Ich war noch in der Probezeit, hatte einen Unfall .. ich habe dafür 1 Punkt bekommen und musste ein Aufbauseminar besuchen, was die Folge einer Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre hatte.
Ich hatte heute ernuet einen Unfall .. unklar ist, ob ich Schuld am Unfall bin oder der Unfallgegner. Rechtlich würde ich behaupten, die Schuld liegt bei mir (Vorfahrt genommen, beim verlassen des Parkplatz (keine Parklücke)) - (Personenschaden, Unfallgegner, Motorrad, leichte Verletzungen).
Ich habe gerade frisch eine Stelle als Kurierfahrer angenommen, das ganze läuft auch sehr gut.
Meine Frage ist nun .. muss ich mit einer MPU rechnen? Bzw. bin ich meinen Führerschein los?
Wie gesagt, ich würde mich vorallem über Antworten freuen .. von denjenigen, die schon Erfahrung in dem Bereich haben. Dennoch ein großes Danke, für alle anderen hilfreichen Antworten! Vielen Dank!
Gruß
3 Antworten
Es kommt darauf an, wie das verfolgt wird. Die Fahrlässige Körperverletzung könnte eingestellt werden, mit oder ( in Folge Zeitablaufs ) ohne Abgabe an die Bußgeldstelle. Wird diese Straftat allerdings verfolgt und eine Geldstrafe bestandskräftig, wird diese grundsätzlich nicht in das Fahreignungsregister eingetragen. Nur wenn gleichzeitig Fahrerlaubnismaßnahmen, etwa ein Fahrverbot, ergriffen werden, ist eine solche Verurteilung eintragungspflichtig. Aber auch dann droht zunächst nur die letzte Verwarnung vor der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Das Strafverfahren kann i.Ü. auch mit einer Auflage eingestellt werden. Dann drohen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis auf Probe auch keine Maßnahmen. Das kann eine Geldauflage oder auch die Verpflichtung zur Ableistung eines Fahrsicherheitstrainings usw. sein.
Wird die Ordnungswidrigkeit verfolgt, droht i.d.R. ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35,-- €, mithin auch keine Eintragung ( Verstoß gegen § 10 StVO mit Unfallfolge ).
Du kannst also zunächst einmal beruhigt sein.
Edit: Es gab dabei einen Personenschaden (Unfallgegner, Motorradfahrer, leichte Verletzungen).
meine Tochter war mit dem Rad unterwegs und wurde von einer Frau angefahren mit dem Auto, die Autofahrerin war mit dem Handy unterwegs und ist einfach abgebogen ohne zu Blinken und hat meine Tochter mitgenommen! ; aber es gibt eine Verahndlung
genauer Unfallhergang? wurde nicht von Dir angegeben
Bisher ist mir nichts bekannt, außer die Unfallaufnahme ist bisher nichts geschehen, das ganze ist auch erst 2 Tage her. Ich habe absolut 0 Informationen bekommen.
Bei dem zweiten Unfall gab es ein Verwarn- oder Bußgeld? Schau die mal die Grafik auf u.g. Seite an. Dürfte deine Frage beantworten.
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeitgrafik.php
Ich versuche den Unfallhergang mal genau aber kurz zu schildern:
Ich wollte von einem Parkplatz runterfahren, muss an der Ausfahrt wie üblich über den Bürgersteig und bin bis kurz vor die Bordsteinkante gefahren. Ich wollte nach links abbiegen (Gegenspur), eine Frau hat mir die Möglichkeit zum einscheren gegeben, diese wollte ich dankend nutzen. Ich bin dann leicht mit dem Wagen vorgerollt (mit den Rädern auf der Bordsteinkante, die Stoßstange war auf der Straße). Bevor ich die Möglichkeit hatte nach links zu gucken, kam auch schon der Motorradfahrer mit erhöhter Geschwindigkeit an, hat eine Vollbremsung hingelegt, der Hinterreifen hob dabei und das Motorrad ist auf meine Motorhaube samt Fahrer geknallt.
Ich bin wie üblich ein Stückchen weiter vorgefahren, damit ich den Verkehr sehen kann der von links kommt, aber wie gesagt bevor ich gucken konnte .. war es schon zu spät. Der Motorradfahrer hätte nur minimal links um mich herumfahren müssen, wie es jeder andere Autofahrer auch macht .. so wäre der Unfall absolut vermeidbar gewesen.
Ich habe auf die schnelle eine Zeichnung mit Paint gemacht, nichts besonderes sollte das ganze aber gut darstellen:
Meine Angst ist eben das ich ja mehr oder weniger schon auf der Straße war und man mir die Schuld gibt, mit der Begründung ich hätte ihm die Vorfahrt genommen.
Entschuldigung für die ganzen Edits, aber mir ist noch was eingefallen ..
Denn Unfall den ich damals hatte war so ähnlich .. auf der Autobahn war Stau, ich war auf dem Beschleunigungsstreifen .. ein LKW hat extra für mich Platz gemacht zum einfädeln und dann ist das A... auf einmal losgefahren. Ende vom Lied war auch hier .. meine Schuld, weil Vorfahrt genommen. Ich konnte nicht beweisen, das er mir die Möglichkeit zum einfädeln gegeben hat. Daher hab ich es dann dabei belassen und das Aufbauseminar gemacht.
Wenn Du schon öfter aufgefallen bist, naja dann warte mal auf das Urteil oder MPU wäre zum Vorteil für andere Verkehrsteilnehmer
meine Tochter war mit dem Rad unterwegs und wurde von einer Frau angefahren mit dem Auto, die Autofahrerin war mit dem Handy unterwegs und ist einfach abgebogen ohne zu Blinken und hat meine Tochter mitgenommen! ; aber es gibt eine Verahndlung; meine Tochter war im Khs., hatte nur leichte Verletzungen
genauer Unfallhergang? wurde nicht von Dir angegeben
Jop, dann hast du noch einmal Glück gehabt.
Danke für deine Antwort! Der Unfall war heute, außer der Unfallmitteilung habe ich bisher nichts bekommen. Der Polizist hat sich nicht weiter mit mir auseinandergesetzt, daher weis ich nicht ob ggf. noch was per Post folgt.
Laut dem Diagram, wäre ich nun beim 2 A-Verstoß .. dort steht Empfehlung für MPU. Muss ich das so verstehen, das ich mit nem richtigen dicken blauen Auge davon komme? Kommt es auf den Einzelfall an? Würden weitere Informationen helfen?
dort steht Empfehlung für MPU.
Das steht dort sicher nicht.
Eine verkehrs-psychologische Beratung ist keine MPU.
Und. Empfehlung heißt Empfehlung, das ist also freiwillig.
gibt es eine Gerichtsverhandlung? Wenn jemand verletzt wurde gibt es die eigentlich