Unfall nach Aufbauseminar (Probezeit)?

3 Antworten

Es kommt darauf an, wie das verfolgt wird. Die Fahrlässige Körperverletzung könnte eingestellt werden, mit oder ( in Folge Zeitablaufs ) ohne Abgabe an die Bußgeldstelle. Wird diese Straftat allerdings verfolgt und eine Geldstrafe bestandskräftig, wird diese grundsätzlich nicht in das Fahreignungsregister eingetragen. Nur wenn gleichzeitig Fahrerlaubnismaßnahmen, etwa ein Fahrverbot, ergriffen werden, ist eine solche Verurteilung eintragungspflichtig. Aber auch dann droht zunächst nur die letzte Verwarnung vor der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Das Strafverfahren kann i.Ü. auch mit einer Auflage eingestellt werden. Dann drohen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis auf Probe auch keine Maßnahmen. Das kann eine Geldauflage oder auch die Verpflichtung zur Ableistung eines Fahrsicherheitstrainings usw. sein.

Wird die Ordnungswidrigkeit verfolgt, droht i.d.R. ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35,-- €, mithin auch keine Eintragung ( Verstoß gegen § 10 StVO mit Unfallfolge ).

Du kannst also zunächst einmal beruhigt sein.

Edit: Es gab dabei einen Personenschaden (Unfallgegner, Motorradfahrer, leichte Verletzungen).