Unfall nach Aufbauseminar (Probezeit)?
Hi zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir bei einem Problem helfen oder eher eine Frage für mich beantworten. Es wäre schön, vorallem Antworten aus persönlicher Erfahrung zu bekommen. Ich habe selbst viel gegooglet, aber nichts genaues zu meinem Problem gefunden ..
Folgende Situation: Ich war noch in der Probezeit, hatte einen Unfall .. ich habe dafür 1 Punkt bekommen und musste ein Aufbauseminar besuchen, was die Folge einer Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre hatte.
Ich hatte heute ernuet einen Unfall .. unklar ist, ob ich Schuld am Unfall bin oder der Unfallgegner. Rechtlich würde ich behaupten, die Schuld liegt bei mir (Vorfahrt genommen, beim verlassen des Parkplatz (keine Parklücke)) - (Personenschaden, Unfallgegner, Motorrad, leichte Verletzungen).
Ich habe gerade frisch eine Stelle als Kurierfahrer angenommen, das ganze läuft auch sehr gut.
Meine Frage ist nun .. muss ich mit einer MPU rechnen? Bzw. bin ich meinen Führerschein los?
Wie gesagt, ich würde mich vorallem über Antworten freuen .. von denjenigen, die schon Erfahrung in dem Bereich haben. Dennoch ein großes Danke, für alle anderen hilfreichen Antworten! Vielen Dank!
Gruß
3 Antworten
Es kommt darauf an, wie das verfolgt wird. Die Fahrlässige Körperverletzung könnte eingestellt werden, mit oder ( in Folge Zeitablaufs ) ohne Abgabe an die Bußgeldstelle. Wird diese Straftat allerdings verfolgt und eine Geldstrafe bestandskräftig, wird diese grundsätzlich nicht in das Fahreignungsregister eingetragen. Nur wenn gleichzeitig Fahrerlaubnismaßnahmen, etwa ein Fahrverbot, ergriffen werden, ist eine solche Verurteilung eintragungspflichtig. Aber auch dann droht zunächst nur die letzte Verwarnung vor der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Das Strafverfahren kann i.Ü. auch mit einer Auflage eingestellt werden. Dann drohen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis auf Probe auch keine Maßnahmen. Das kann eine Geldauflage oder auch die Verpflichtung zur Ableistung eines Fahrsicherheitstrainings usw. sein.
Wird die Ordnungswidrigkeit verfolgt, droht i.d.R. ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35,-- €, mithin auch keine Eintragung ( Verstoß gegen § 10 StVO mit Unfallfolge ).
Du kannst also zunächst einmal beruhigt sein.
Edit: Es gab dabei einen Personenschaden (Unfallgegner, Motorradfahrer, leichte Verletzungen).
Bei dem zweiten Unfall gab es ein Verwarn- oder Bußgeld? Schau die mal die Grafik auf u.g. Seite an. Dürfte deine Frage beantworten.
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeitgrafik.php