Steinschlag wie ist die Rechtslage?
Heute fuhr ich hinter einem Auto mit einem Anhänger, der hatte Steine ~5mm geladen, da der Anhänger unten einen schlitz von etwa 1cm besaß sind dort haufenweise von denen rausgefallen als wir so mit Tempo 60 gefahren sind. Ich habe davon einige auf die Frontscheibe bekommen und nun zwei Steinschläge auf der Scheibe, im Fahrer- und im Beifahrerbereich, ich konnte den Fahrer zum halten bringen, er behauptet jetzt der Mindestabstand wäre zu gering gewesen. Ich habe aber genug Abstand gehalten, etwas weniger als 50m. Beim Aufprall auf die Straße sind die Steine abgeprallt und hochgeflogen. Kennt sich da einer mit der Rechtslage aus? Haftet er generell für so einen Schaden? Schließlich hat er seine Ladung nicht ausreichend gesichert meiner Meinung nach.
10 Antworten
Hallo,
er haftet.
er darf teile seiner Ladung nicht verlieren.
Wende dich über den Notruf der Autoversicherer an seine Versicherung und erstatte Schadensanzeige. Es reicht das Kennzeichen des Anhängers und der Zugmaschine.
Besorge dir einen Kostenvoranschalg, den du dann mit einreichen kannst.
beste Grüße
Dickie59
Er muss seine Ladung sichern, damit er sie nicht verliert. Und wenn da irgendwelche Schlitze sind, wo die kleinen Steine wegfliegen können, muss er das in Ordnung bringen, bevor er eine solche Ladung durch die Gegend fährt. Der Steinschlag ist nur Sachschaden. Man stelle sich aber mal vor, wenn Fussgängern oder Radfahrern diese Dinger um die Ohren fliegen. Meines Erachtens muss er für den Schaden aufkommen.
Servus Du,
witzig....das hatten wir in letzten Semster mal durchgesprochen.
Habe sogar n Link gefunden, der vielleicht Deine Fragen in der nicht Juristen-Sprache beantwortet.
Viel Erfolg
Saluti Fabrizia
Wenn du das Kennzeichen des Anhänger hast, rufst du dort an: https://www.zentralruf.de/
Und schon erhältst du den zuständigen Kraft-Haftflichtversicherer. Dort kannst du anrufen und den Schaden melden / schildern, oder du nutzt ein entsprechendes Formular.
Aus der "Nummer" (magelnde Ladungssicherung) kommt der Fahrer nicht heraus.
Er wird wohl haften müssen. Wenn du eine Kasko-Verscherung hast (Teil-oder Vollkasko) melde den Schaden an die und erzähle den Hergang. Die holen sich das Geld dann wieder.