Wer hat Schuld?Er ausgeparkt ich rückwärts?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr seid vermutlich beide in etwa gleich schuld, du, da du beim Rückwärtsfahren nicht ausreichend abgesichert hast, er, da er aus einer Parkposition losgefahren ist ohne adäquate auf den fließenden Verkehr zu achten.

Wenn du die Polizei rufen wolltest und er trotzdem gefahren ist, würde ich das als Unfallflucht der Polizei melden. Letztlich ist die Situation ja auf diese Weise nicht komplett sicher festgehalten und eine Auseinandersetzung nach dem was du schreibst vorprogrammiert… So ist er dann im Nachteil, wenn er versucht dir tatsächlich einen womöglich bereits vorhandenen Vorschaden anzuhängen.

Ich würde den Schaden zeitnah deiner Versicherung melden und auch gleichzeitig mitteilen, dass aus deiner Sicht eine Teilschuld beim anderen läge, da er aus einer Parkposition in den fließenden Verkehr gefahren ist. Da sollte sich deine Versicherung eigentlich schon hinter klemmen, dass der Schaden nicht komplett bei dir hängen bleibt. Du solltest auch betonen, dass sich der Gegner vom Unfallort entfernt hat, obwohl du die Polizei rufen wolltest, so wie ich dich verstanden habe. Möglicherweise könnte sich das negativ auf seine Ansprüche gegen dich auswirken, so dass der dir angelastete Schaden evtl haftungstechnisch reduziert wird…

T3Fahrer

BigMama81 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 10:26

Ja, ich wollte die Polizei rufen und er fragte nur warum?? Ich sagte weil ich denke dass ich nicht Schuld bin. Er hat doch gesehen dass ich rückwärts bin. Dann war er etwas angesäuert. Er blieb genau 10-15 min und ist dann weg. Angeblich weil sein Flieger in den Urlaub ging.

Die Polizei kam als nicht weil sie mich angeblich nicht gefunden hat... ich bin dann zu ihr. Er Polizist verstand des ganze aber irgendwie falsch und dachted er Andere hätte da noch geparkt... er sagte somit wäre es meine Schuld. Dabei ist er doch raus und mir rein...

Was mir seltsam vorkommt ist, dass oberhalb seines Scheinwerfers meine weißen Kratzer waren die ich abwischen konnte ( würde auch passen zu den Schaden welcher mein Auto aufweißt ). Ich sah ja dann nichts mehr, aber er sagte direkt, ne da, der Scheinwerfer, Es kümmerte ihn aber nicht wirklich...er schaute gar nicht richtig nach und war auch nicht wirklich überrascht...

Er wollte auhc zu keinem Zeitpunkt die Sache mit mir klären, sondern direkt Versicherung...

T3Fahrer  14.09.2018, 10:49
@BigMama81

Was für dich von Wichtigkeit ist, ob du beim Rückwärtsfahren sein stehendes Fahrzeug touchiert hast oder ob ihr beide gerollt seid zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes.

Wenn er stand, hast du schuld, wenn ihr beide gerollt seid, hat wohl jeder eine Teilschuld.

Mit etwas Glück sollte ein Kfz-Sachverständiger am Schadensbild erkennen können, ob es ein reiner Streifschaden ist, weil der Gegner stand, oder ob der Gegner auch gerollt ist…

Du könntest auch anführen, dass der Unfallgegner den Unfallschauplatz verlassen hat, wohl um die genaueren Umstände zu vertuschen oder ungeklärt zu lassen…

BigMama81 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 11:18
@T3Fahrer

Wie erkennt man des denn? Ob er stand oder auch gefahren ist?

T3Fahrer  14.09.2018, 11:25
@BigMama81

Ich bin ja auch kein Sachverständiger, aber ich denke, dass man sieht, ob du an einem stehenden Objekt "vorbeigekratzt" bist, oder ob dieses Objekt in Bewegung auf dich zu war. Im Falle einer Bewegung auf dich zu sollte eine tendenzielle Verstärkung des Streifschadens in seinem Verlauf durch den zunehmenden Gegendruck des gegnerischen Fahrzeugs gegen das deine nachhaltbar sein, am augenscheinlichsten wäre z.B. eine zunehmende Tiefe einer Beule o.ä.

BigMama81 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 11:34
@T3Fahrer

Also ich habe leichte Kratzer im Lack. Ich hatte bei ihm weiße Farbe an seinem Lack oberhalb seines Scheinwerfers gesehen, die aber ganz licht mit dem Finger abgingen.

Ob ich tatsächlich den Scheinwerfer eingedrückt haben soll...und womit...ist dann eine andere Frage.

Die Kratzer an meinem Auto sind gleichmäßig. An seinem Auto konnte ich keine mehr sehen. Auch keine Beule. Nur den eingedrückten Scheinwerfer

T3Fahrer  14.09.2018, 11:47
@BigMama81

Vielleicht kann ein Sachverständiger möglicherweise beurteilen, ob du bei so offenbar oberflächlichen Kratzern überhaupt stark genug das andere Fahrzeug touchiert hast, um die Leuchte einzudrücken.

Viele modernere Fahrzeuge haben Kunststoff-Streuscheiben am Scheinwerfer. Diese sind recht kratzempfindlich - man könnte schauen, ob dort Kratzer sind und ob diese Kratzer überhaupt mit dem Schadensbild an deinem Fahrzeug vereinbar sind oder du den Scheinwerfer überhaupt an der entsprechenden Stelle mit einem Teil deines Autos hättest berühren können.

Schicke Deine Zeichnung mit dem entsprechenden Schadenbericht an Deine und seine Versicherung - die werden die Situation entsprechend bewerten.

Du kannst ob der vermutlich eher geringen Schadensumme den Schaden auch zurückkaufen und so einer SF-Hochstufung entgehen.

Wahrscheinlich werdet ihr beide eine Teilschuld kriegen, wobei ich hier das Gefühl habe, dass der blaue absichtlich den Unfall provoziert hat. Vielleicht war sein Scheinwerfer schon vorher kaputt und er wollte nur jemanden haben, der ihm einen neuen kaufen muss.

Hast du dir wenigstens sein Kennzeichen aufgeschrieben? Hast du trotzdem die Polizei gerufen, obwohl er bereits weggefahren ist?

Kann sein, dass ihr beide Schuld habt. Lasst das eure Versicherungen klären. Jeder von euch muss das seiner melden.

Hallo,

die Hauptschuld liegt bei dir.

Der ausparkende, der dir die Parklücke frei machen will, ordnet sich in den fließenden Verkehr ein.

Generell wartet der, der dort einparken will.

Nun fährst, aus seiner Sicht, vor sein Fz., und er beobachtet aber den heran fließenden Verkehr, um sich einzuordnen, und dich auch noch zu umfahren.

Somit Kontakt.

Hast du Daten, Adresse, Kennzeichen usw.

Ansonsten stimmt etwas nicht.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
BigMama81 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 10:28

Ich wollte aber nicht in seine Parklücke! Er konnte eigentlich auch gar nicht sehen wohin ich wollte, nur dass ich rückwärts bin. Und er konnte mich nicht übersehen