Nach nicht mal 24 stunden Unfall.. Wer ist schuld?
Ich schildere euch mal den Fall am besten. Ich wollte geld abheben in der nächstgelegenen örtlichen Sparkasse. Als ich ankam, war eine Parklücke in Sicht und ich fuhr auf die Höhe der Parklücke um einparken zu können und zeitgleich nahm ich wahr, dass ein anderer ausparken wollte (befinde mich auf der rechten spur und die Parkplätze sind auf der linken Seite, logischerweise links neben der linken Spur.). Also bremste ich ab, um am Parkplatz nicht vorbeizufahren und dem Fahrer dennoch die Möglichkeit zu gewähren um auszuparken. Doch er gab weiter Gas und ich hupte mehrfach, was er nicht wahrgenommen hat(Da die Straße nicht breit ist, ist man beim ausparken auch auf der Gegenfahrbahn). Dann krachte es und vor lauter schreck (erster tag mit meinem neuen baby, erster Unfall usw) räumten wir die Straße, bzw ich tat es ohne nachzudenken, weil er es auch tat, bevor überhaupt die Polizei benachrichtigt wurde. Nun sagt er, es gäbe eine Teilschuld von beiden. Laut ihm 50/50. Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass mich dort keine Schuld trifft. Ich stand, setzte vorher bereits den blinker, war minimal eingelenkt (nicht mal auf der Gegenspur) und gewährte ihm vorfahrt.. Im Gespräch sagte er auch, dass er nicht geguckt hat und dass das mal passieren kann, doch das streite er kurze zeit wieder ab, dass er das gesagt hätte. Sein Auto hat an der hinteren Stoßstange nur Kratzer und keine Delle und mein Auto könnt ihr aus dem angehängten Bild entnehmen.. Was vermutet ihr, wie sollte ich vorgehen? bzw. trifft mich eine Schuld?
9 Antworten
Also bei der Beschädigung würde mich interessieren wie der eine Konstellation beschreiben möchte zu der Du ebenfalls eine Schuld daran hättest.
So wie ich das verstehe bist Du auf der Strasse gewesen und er ist von einem Parkplatz runtergefahren, schon deshalb hat er Schuld (selbst wenn Du auf der Gegenrichtung unterwegs gewesen wärst). Er ist rückwärts gefahren, unterliegt somit besonderer Aufmerksamkeitspflicht und ist deshalb nochmal Schuld wenn er Irgendwo dagegen fährt.
Die Beschädigung bei Dir zeigt recht eindeutig dass Du gestanden haben musst als es zum Aufprall kam, also sollte es kein Problem werden den Schaden voll von der gegnerischen Versicherung zu erhalten.
Nun bist Du dummerweise dazu verpflichtet einen Unfall auch Deiner Versicherung zu melden, "dummerweise" deshalb weil grade ein Jahreswechsel ansteht und dadurch Deine Versicherungsbeiträge sehr Wahrscheinlich erstmal drastisch angehoben werden. Auch wenn Du die später wieder zurückbekommst ist das erstmal hart. Natürlich musst Du aber bei der Versicherung auch angeben keine Schuld an diesem Unfall zu haben!
Du wirst ja wohl hoffentlich von dem mitgeteilt bekommen haben von welcher Versicherung Du Deinen Schaden ersetzt bekommen sollst (auch wenn seiner Meinung nach nur die Hälfte). Zunächst wendest Du Dich also an diese Versicherung und wenn die Irgendwo rummachen von wegen Dir prozentual eine Teilschuld geben zu wollen musst Du zum Anwalt und Dir von dem rausschlagen lassen was Dir zusteht. Die Kosten für den Anwalt dürften auch voll zu Lasten der Versicherung gehen, genauso etwaige Kosten für Schadensgutachten.
Allerdings bleibt ein kleines Restrisiko, unsere Gerichte sind schon regelrecht dafür bekannt unsinnige Urteile zu sprechen. Hast Du eine Vollkasko kommt es auch gerne zu Absprachen zwischen den Versicherungsgesellschaften da eine kleine Mitschuld wegen Betriebsgefahr einzubauen damit Beide ihre Beiträge erhöhen dürfen.
Vielen Dank für diese ausführliche und sehr hilfreiche Antwort!
Was wer vermutet ist vollkommen egal. Wenn der Schaden nicht polizeilich aufgenommen wurde, steht hier einfach Aussage gegen Aussage.
Du kannst das nur so deiner Versicherung wahrheitsgemäß schildern. Entweder die beiden betroffenen Versicherer einigen sich, oder ein Richter muss das entscheiden.
Hey,
es tut mir leid dir das zu sagen. Aber bei Parkschäden wird mittlerweile in vielen Fällen tatsächlich 50/50 entschieden was die Schuld betrifft.
Wenn du der Meinung bist das der andere Fahrer allein schuldig ist, wirst du bei deiner Versicherung Druck machen müssen. Die sollen den Schaden ausführlich prüfen auf Hergang und bestehende Schäden. Denn die Pflicht deiner Haftpflicht ist es, den Schaden zu prüfen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. In diesem Rahmen wird auch der Geschädigte angeschrieben um sich zu äußern. Du solltest das unbedingt schon im Rahmen deiner Schadenmeldung bei der Versicherung tun.
Wenn am Ende allerdings alles plausibel erscheint und nichts anderes bewiesen werden kann, wird die Versicherung den Schaden des anderen begleichen.
Während des Unfalls hast du gestanden? Volle Schuld des Verursachers.
Dein Text liest sich schrecklich - Absätze und Zusammenhänge nicht erkennbar
Schaden rechts vorne
Wohin denn? Auf den Gehweg Fussgänger überfahren? Rechts parkende Autos anfahren?
Es stimmt schon, Versicherungen arbeiten mitunter mit miesen Tricks eine Teilschuld zu sehen wo es Keine gibt und manch ein Gericht scheint dieses Spiel auch noch zu unterstützen aber Schuld hat da wohl ganz klar der Andere zu 100%!
Hi, sorry.. Das fällt mir auch gerade auf.. Ich bin noch total neben der Spur.. Ja, ich stand. Er meinte dennoch, es sei eine Teilschuld. Ich hoffe, dass da nichts auf mich zukommt...
Das Bild Deines Schadens unterstützt Deine Aussage, das Dein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt stand. Reinige nichts daran und zeige es Montag unbedingt Deinem Versicherungsmenschen zur Begutachtung.
DANN ist er der alleineige Schuldige - Foto gut aufheben und nichts an dem Schaden verändern
wenn er ausparkt muss er schauen ob ein anderer Fahrer im Weg steht, er hat schuld, dass nächste mal nichts aufräumen sondern gleich die Polizei rufen.
Ok, Danke! Ich habe halt nur die Sorge, dass er das ganze dreht und wendet und ich eine Teilschuld bekomme...
Eine Teilschuld ist wahrscheinlich, da dein Motor während des Unfallhergangs lief und du hinter dem Steuer gesessen hast. Damit geht auch von deinem Fahrzeug eine Betriebsgefahr aus. So sehen das die Versicherungen.
Während des Unfalls hast du gestanden? Volle Schuld des Verursachers.
Solange der Motor läuft geht auch vom stehenden Fahrzeug eine Betriebsgefahr aus. Man hätte ja die Situation erkennen und auf Seite fahren können.
Erst wenn ein KFZ geparkt und abgeschlossen ist, ist die Betriebsgefahr beseitigt.