Frist zur Auszahlung des Restwerts?
Kann ich den Restwert bei einem Autounfall sofort verlangen oder muss ich die 6 Monate warten?
5 Antworten
Die Frage ist sehr unklar.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhältst du von der Versicherung die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert. In dem dir vorliegenden Gutachten ist ein Restwert mit dem entsprechenden Bieter ausgewiesen. Wenn du dein beschädigtes Auto an den Restwertbieter verkaufen willst, dann musst du den Bieter innerhalb der im Gutachten genannten Frist anrufen. Er kommt dann vorbei und holt dein von dir abgemeldetes Auto ab und zahlt den Restwert in bar bei Übergabe.
Meinst du jedoch etwas vollkommen anderes (nur Haftpflichtschaden), sprich du nutzt dein beschädigtes Auto mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter und es ist ggf. eine Reparatur oder Teilreparatur erfolgt um den verkehrssicheren Zustand (wieder)herzustellen dann steht dir auch bei vorheriger Abrechnung Wiederbeschaffungswert minus Restwert die Differenz zu den netto Reparaturkosten von der Versicherung zu. Die Versicherungen zahlen diesen Betrag gerne erst nach 6 Monaten, wenn du ihnen die verkehrssichere Weiternutzung nachgewiesen hast. Inzwischen gibt es aber auch Urteile, das auch dieses Geld sofort fällig ist.
Am liebsten würde ich gegen die Versicherung vor´s Gericht gehen
Dann machs, sonst ändert sich nichts
Den Restwert bekommst du vom Aufkäufer.
Was du meinst, ist die Differenz zwischen den fiktiven Reparaturkosten und der (für den Versicherer günstigeren) Totalschadenabrechnung! Auf diesen Betrag lässt dich die ach so günstige HUK Coburg kaltlächelnd 6 Monate warten. Andere Versicherer zahlen aus, wenn du schriftlich bestätigst, das verunfallte Fahrzeug nicht innerhalb der Frist zu veräußern.
Den Restwert zahlt dir keine Versicherung aus! Falls es sich hier um einen Totalschaden handelt, wird in der Regel durch einen Gutachter der Wiederbeschaffungswert für dein Auto festgestellt sowie der Restwert des Fahrzeugs, welcher vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.
Ergo kommt nur die Differenz vom Wiederbeschaffungswert abzgl. dem Restwert des Autos zur Auszahlung, sobald eine Kopie der Ersatzbeschaffung dem Versicherer vorliegt!
Gruß siola55
...oder muss ich die 6 Monate warten?
PS: Welche 6 Monate???
Huiia, deine Antwort ist aber einer erfahrenen Ex-Maklerin nicht würdig... ;-)
Das kannst Du sofort verlangen, ist nur die Frage ob Du es auch bekommen würdest.
Um dies beantworten zu können sollten da einige Details genannt werden, zunächst wo Du diesen Restwert her hast.
Es gab scheinbar einen Autounfall bei dem Dein Auto wahrscheinlich beschädigt wurde, da Du von einer Versicherung anscheinend eine Zahlung erwartest nehme ich an dass Du nicht Schuld an diesem Unfall warst.
So wie es aussieht wurde Dein Auto begutachtet und möglicherweise handelt es sich um einen Totalschaden weshalb auf dem Gutachten ein Restwert angegeben wurde. Dann würdest Du diesen Restwert erhalten wenn Du Dein Auto im verunfallten Zustand verkaufst.
Allerdings ist das reine Raterei da Du kaum Angaben machst.
...weshalb auf dem Gutachten ein Restwert angegeben wurde. Dann würdest Du diesen Restwert erhalten wenn Du Dein Auto im verunfallten Zustand verkaufst.
In dem Gutachten ist beim Totalschaden der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert des Autos angegeben.
Dabei zahlt keine Versicherung diesen Restwert aus, was der Fragesteller jedoch glaubt!?! Zur Auszahlung kommt immer nur die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert!
Ja eben, deshalb hab ich geschrieben dass der den Restwert erhalten würde wenn er den Wagen nun so wie er ist verkauft.
Das kannst Du sofort verlangen, ist nur die Frage ob Du es auch bekommen würdest.
und was soll dieser unsinnige Satz bedeuten ?
Das ist schlicht die Antwort auf die wörtlich gestellte Frage.
Das hab ich auch so gesehen - und deshalb ist die Antwort ja auch unsinnig!
Ist doch nicht schwer, muss hier keine Romane schreiben. Wer das ließt, wird schon wissen, was ich gemeint habe.
Wenn Du das so gesehen hast müsstest du eigentlich die Frage für unsinnig halten, nicht die Antwort!
Du studierst also Jura und bekommst es noch nichtmal hin eine simple Frage zu stellen die verständlich ist?
Du hast einen völlig falschen Begriff verwendet durch den praktisch Jeder beirrt wurde, nur Leute die offenbar viel mit Versicherungen zu tun haben konnten sich zusammenreimen welches Problem Du überhaupt hast.
Der Restwert wird von einem Gutachter ermittelt und in einem Restwertangebot mit den potentiellen Käufern aufgelistet. Dieses Angebot erhälst du vom Gutachter. Dann hast du den Zeitraum zeit, dir das beste Angebot herauszunehmen und den Verkauf abzuwickeln. Die Angebote von den Aufkäufern ist nur Zeitlich begrenzt möglich.
Ist die Frist abgelaufen, so ist das Angebot erloschen.
Die Versicherung wird das höchste Restwertangebot vom Schaden abziehen.
6-Monats-Frist!!!
Wollte kein Roman schreiben ;) Jedoch hast du es auf den Punkt gebracht. Natürlich bin ich sofort zum Anwalt gegangen, der mich über die Frist aufgeklärt hat. Da ich Jura studiere, habe ich selber nachgeforscht und bin auf die verschiedenen Urteile gestoßen. Mich nervt es nur, weil ich das Geld erst später bekomme und den Wagen nicht vollständig reparieren kann. Des Weiteren ist mein Anwalt ein älterer Mann, der einfach wenig Stress haben will. Am liebsten würde ich gegen die Versicherung vor´s Gericht gehen >< Dafür bezahle ich ihn nicht :D