parkplatz und vorfahrt
hi hab mal zwei fragen die mir nicht mehr aus dem Kopf gehen. :-( und zwar war ich heute beim Supermarkt einkaufen als ich los wollte fuhr ich da so gemütlich lang auf einmal kommt von rechts ein auto aus einer Nebenstraßen vom parkplatz und der fahrer regt sich übelst auf .gilt parkplatz den auch rechts vor links? wenn ja was für strafe gibts gegen Verstoß? gut ich voll irritiert will den Parkplatz verlassen. und da ist neben der Hauptstraße auf die ich einbiegen will ein Fußgängerweg der gleichzeitig ein Radweg ist. nun ist meine frage haben die fahrradfahrer da vorfahrt? eigentlich nein oder? ist ja quasi auf dem Fußweg der Radweg! auch wenn vorfahrt beachten schild ist steht das doch für die Hauptstraße oder?
4 Antworten
Auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten gilt rechts vor links, es sei denn, es ist durch Zeichen geregelt. Und bei der Ein- und Ausfahrt hast Du auch die Vorfahrt zu beachten, da diese meist nicht als Zufahrts"straßen" gebaut wurden und daher als Einfahrt gelten.
Auf dem Supermarktparkplatz gelten überhaupt keine Verkehrsregeln, denn es ist ein Privatgelände, auf dem du fährst. Entsprechend haben Fußgänger und Radfahrer auf dem öffentlichen Weg Vorrang, wenn du das Privatgelände verlässt.
Sie gilt nicht. Der Platzbesitzer möchte nur, dass die Autofahrer sich ihr entsprechend verhalten. Wenn ein Unfall passiert, kann man sich nicht auf die StVO berufen.
Auf dem Kundenparkplatz gilt rechts vor links!
Wenn Du auf die Straße abbiegen willst, musst (solltest) Du schon zuerst die Fußgänger und Radfahrer durchlassen!
Ja auf nem Parkplatz giltbrechts vor links und wenn du ihn verlässt handelt es sich um die abgesenkte bordsteinkante und du musst warten...Warste in einer Fachschule?
Meist stehen da Hinweisschilder, die drauf verweisen, daß auf dem Gelände die StVO gilt.