Einbiegen auf Schutzstreifen als Radfahrer trotz Autoverkehr?
Mich interessiert, ob man als Radfahrer an einer Kreuzung auch auf die Querstraße mit Schutzsreifen einbiegen darf, wenn dort Querverkehr mit Autos herrscht.
Also sagen wir ich als Radfahrer fahre auf eine T-Kreuzung zu und möchte rechts abbiegen, habe aber aufgrund Hauptstraße vor Nebenstraße keine Vorfahrt. Normalerweise müsste ich dann ja alle Autos, die von links kommen vorbeilassen, bevor ich nach rechts abbiege. Aber was ist, wenn die Querstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer hat? Darf ich dann sofort rechts abbiegen oder muss ich trotzdem warten bis alle Autos vorbei sind?
Wäre toll, wenn jemand dazu eine zuverlässige Quelle oder ein Gerichtsurteil wüsste! Merci!
3 Antworten
Vorfahrt ist Vorfahrt. Du musst warten. Der "Schutz"streifen schützt dich nicht wenn du anderen die Vorfahrt nimmst.
Davon habe ich nicht viel Ahnung. Aber die Autos und Fahrradfahrer auf der Vorfahrtstraße haben nun mal Vorfahrt. Es gibt viele Straßen in denen Autos den Schutzstreifen befahren müssen. Und wenn dann plötzlich ein Fahrradfahrer aus der Querstraße raus geschossen kommt gibt es ein Problem. Ich denke deshalb wird es da keinen speziellen Paragrafen geben. Ich kann mich natürlich irren aber Sinn würde das nicht ergeben.
Du könntest Probleme bekommen, wenn ein Autofahrer z.B. über den Schutzstreifen in eine Ausfahrt oder eine Parkbucht einfahren möchte. Oder wenn die Straße, in die du einbiegst, kurzfristig oder dauerhaft zu eng ist, und die Autos deshalb kurzfristig oder oft, (unerlaubterweise?), möglicherweise sogar in der Gegenrichtung über den Radweg/Schutzstreifen dort fahren.
Hat der Schutzstreifen (meinst du einen Radweg?) eine durchgehende Linie als Begrenzung zur Straße und steht rechts des Radweges ein Zaun oder längere Zeit eine hohe Bordsteinkante ohne Absenkung und lässt auch sonst nichts darauf schließen, dass dort irgendwie ein Auto mal hinfahren müsste, bist du genügend langsam an die Kreuzung herangefahren und hast auch noch Blickkontakt mit den von links nahenden Fahrern bekommen, ist es rein praktisch aber relativ sicher.
Rechtlich kann ich hier leider nichts aussagen, aber komme gut klar mit der Methode, nicht dann zu fahren, wann ich darf, sondern möglichst, wenn genug Platz für mich ist, mit mir gerechnet werden kann und ich gesehen werde. Oder bestenfalls, wenn ich allein bin ;-) .
ne, ich meine wirklich nur den Schutzstreifen, also mit gestrichelter Linie abgegrenzt. Bei einem Radweg (also einem offiziell beschilderten) müsste man tatsächlich nur auf den Radverkehr achten. Aber beim Schutzstreifen, ist mir die rechtliche Situation eben unklar.
Autos dürfen bei Bedarf, also bei einem breiten Fahrzeug (Bus, LKW) im Gegenverkehr, einen Fahrradschutzstreifen (mit-)benutzen.
Anlage 3 der StVO, Zeichen 340:
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Und nein, ein Schutzstreifen bringt Dir als Radfahrer keinen Vorrang oder sonstige Rechte. Er soll Radfahrer dazu bringen, weiter rechts zu fahren als ihnen guttut und schützt so die Autofahrer davor, mal ein paar Sekunden hinterherfahren zu müssen.
naja, aber das ist ja die Frage. Wieso sollen Autos auf Schutzstreifen für Radfahrer, auf denen sie nichts zu suchen haben, Vorfahrt haben? Wenn da Radfahrer auf dem Schutzstreifen kommen verstehe ich das, aber Autos? Woraus soll sich das Vorfahrtsrecht von AUTOS auf einem FAHRRAD-Schutzstreifen ergeben? Welcher Paragraf oder Urteilsspruch besagt das?