Parkplattzmiete?
Eine Bekannte von mir hat eine Wohnung, aber kein Auto.
Der Vermieter verlangt 250Euro jährl. Parkplatzgebühren füfr die Nutzung diesen. Jedoch parken da auch wildfremde Leute, sprich der Parkplatz ist nicht abschließbar und für jedermann zugänglich.
Vermieter sagte, dass Wohnung und Parkplatz zusammen gehören und nicht getrennt werden dürfen.
Zudem will er jetzt statt 250 im Jahr nur noch 30 - 50 Euro im Monat
ist das illegal oder nicht?
9 Antworten
"Der Vermieter verlangt 250Euro jährl. Parkplatzgebühren füfr die Nutzung diesen"
Wie macht der Vermieter das? Ist diese Miete im Mietvertrag vermerkt? Sind die Parkplätze als Privatparkplätze gekennzeichnet?
"Zudem will er jetzt statt 250 im Jahr nur noch 30 - 50 Euro im Monat"
Wirkungslose Mieterhöhung , daher ignorieren.
Wenn sich herausstellt, dass der Vermieter unzulässig für öffenlichen Verkehrsraum Miete erhebt und auch bekommt, dann ist diese Miete wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurück zu fordern. Basis § 812 BGB ff. Verjährungsfristen beachten.
Der Mieter , der zahlt, kann den Platz nicht vermieten aber mmn. wohl auch ihn frei halten für seine Besucher. Also kann er einen Parkverbotshinweis anbringen. Der Vermieter darf es so verlangen wie er will.
So einen Parplatz kann man auch absperren, z. B. mit einer Kette.
wie kann man sich das vorstellen? ein Abstellplatz im öffentlichem Verkehrsraum? nicht am Grundstück vom Haus
wie will er das durchsetzen, das dürfte ihm gar nicht gehören, aus dem Grund kann er das gar nicht vermieten.
Ich hab leider kein Bild davon, aber die Auto parken auf der Straße. Dort sind Parkplatzmarkierungen. Laut dem Vermieter gehöre ihm das (Parkplatzfläche, nicht die Straße)
Die Stadt widersprecht ihn und sagt, jenseits des Fußweges sei Stadtgebiet. Offenbar herrscht da Uneinigkeit
das ist klar geregelt
der Vermieter kann den Nachweis erbringen dass die Fläche ihm gehört, kann er nicht.
die Stadt wird recht haben, das ist öffentlicher Verkehrsraum und da kann jeder parken.
Die Stadt widersprecht ihn und sagt, jenseits des Fußweges sei Stadtgebiet. Offenbar herrscht da Uneinigkeit
Das muss natürlich geklärt werden, denn möglicherweise kassiert der Vermieter für einen Parkplatz der ihm gar nicht gehört.
Hier stimmt was nicht.
Der Vermieter kann für öffentliche Parkplätze keine Parkplatzgebühren erheben. Damit zieht er die Bekannte über den Tisch.
Die Bekannte soll sich bitte bei der Stadtverwaltung mal schlau machen, ob das öffentliche oder private Parkplätze sind.
Sind die Parkplätze öffentlich, sollte sie sofort die Zahlungen an den Vermieter einstellen. Die bereits gezahlte Miete für die Parkplätze sollte zurückgefordert werden, weil rechtswidrig.
Zudem will er jetzt statt 250 im Jahr nur noch 30 - 50 Euro im Monat
nur noch ... kannst nicht rechnen - bei 50€ zahlst im Jahr 600€
was sagt der Mietvertrag, ist dort der Stellplatz mit aufgeführt - Miete Betrag xxx - Stellplatz Miete pro Jahr 250€
das kann der Vermieter überhaupt nicht, der Vertrag kann nicht einseitig geändert werden.
gibt es einen Mietvertrag, sowie Stellplatzgebühr getrennt? Sie hat kein Auto warum hat Sie das überhaupt akzeptiert und unterschrieben! klar kann der gekündigt werden.
das nur noch war sarkastische natur.
Soweit ich weiß, nahm die Wohnung nur wegen der Lage. Sie zahlte nur, damit ihr jetziger Ex-Freund den Parkplatz nutzen konnte. Sie wollten ursprünglich zusammenziehen, aber dann kam raus, dass der ex ne affäre hat.
Der Parkplatz ist im öffentlichen Raum, sprich Teil der Straße
Der "Parkplatz" ist Teil der Straße