Muss ein vermieteter Parkplatz vom Vermieter vor der Nutzung durch fremde PKW geschützt werden?

6 Antworten

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Hast du den Parkplatz tatsächlich mitvermietet?

Parken da tatsächlich dauernd Fremde?

Sprich mit dem Mieter. Einigt Euch z.B. auf 50:50 für sowas:

http://www.schaefer-shop.de/shop/parkplatzschranke/2,3553,3290,10011567,0,0,PG/

Das wäre eine faire Lösung zu Euer beider Vorteil und finanziell völlig im Rahmen.

Obelhicks  27.10.2008, 19:46

finde ich gut.

hotguenther 
Beitragsersteller
 27.10.2008, 19:11

Danke

Stell dir mal vor, du mietest eine Wohnung. Ab und zu sind dann, wenn du vom Einkaufen zurueckkommst, fremde Leute in deiner Wohnung und sitzen dort mal ein paar Stunden beim Fernsehen, kochen sich etwas, und du musst so lange draussen bleiben aus deiner eigenen Wohnung. Reingelassen hat sie der Vermieter, er hat noch nicht einmal was gesagt. Du kommst erst wieder in deine Wohnung rein, wenn die anderen sie verlassen. Und solches passiert dir immer wieder. Was wuerdest du tun?

Der Vergleich ist gar nicht so weit hergeholt. Du hast etwas vermietet - einen bestimmten Parkplatz. Der Mieter hat nun einen Anspruch darauf, dass du ihm diesen Platz auch zur Verfuegung stellst und ihn nicht anderen Leuten ueberlaesst. Hier ist es wirklich deine Pflicht als Vermieter, dafuer zu sorgen, dass der Parkplatz auch dem Mieter zur Verfuegung steht, dass er frei bleibt. Im Schlimmsten Falle koennte man fast schon sagen, du vermietest etwas (und kassierst Geld dafuer), was du gar nicht hast, naemlich einen freien Parkplatz. Mit boesem Willen koennte man da schon an das Wort Betrug denken.

Dass der Mietvertrag nicht schriftlich sondern muendlich geschlossen wurde, spielt dabei keine Rolle.

XtraDry  06.01.2011, 09:57

Das stimmt so alles nicht. Zunächst mal gilt grundsätzlich immer der Zustand bei Abschluss des Mietvertrags als vereinbart, das ist die Vertragsgrundlage. Um bei dem Beispiel mit der Wohnung zu bleiben, wenn ich eine Wohnung ohne Wohnungstür vermiete und der Mieter akzeptiert das so, dann ist das eben so (wobei der Vergleich ein wenig hinkt, da im Wohnraummietrecht noch andere Regeln gelten). Wenn dann immer wieder Leute in die Wohnung gehen, ist das wenn überhaupt eine strafrechtliche Frage (Hausfriedensbruch), aber keine mietrechtliche. Ähnlich verhält es sich mit anderen nicht gesicherten Flächen: Wenn man einen Platz oder eine Weide mietet und mit dem Vermieter keine Vereinbarung über die Sicherung gegen unbefugtes Benutzen trifft, dann ist das eben so, vielleicht ist das ja sogar so gewollt. Es gilt dann wieder der Zustand bei Vertragsschluss als vereinbart. Der Vermieter wird seiner Pflicht ja bereits dadurch gerecht, dass er dem Mieter das Recht zur Nutzung einräumt. Die einzige Frage, die sich stellt, ist, ob der Vermieter dem Mieter die Zustimmung zu eigenen Sicherungsmaßnahmen verweigern dürfte, oder ob dies nicht dann ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben wäre...

versteh ich noch nicht; ist es einfach so, dass der Wohnungsmieter sich beschwert, dass in der Einfahrt halt fremde Fahrzeuge stehen und es sich dabei weder um Euren Parkplatz handelt noch um seinen; er beschwert sich einfach, dass da fremde Fahrzeuge rumstehen?; das geht ihn eigentlich nichts an; ausser der gewöhnliche Gebrauch seines Mietgegenstandes wird dadurch eingeschränkt, z.b. wenn sich fremde Fahrzeuge einfach hinstellen und seine Fenster verdunkeln; erklär es bitte genauer

hotguenther 
Beitragsersteller
 27.10.2008, 19:07

Nein, er hat einer unserer Parkplätze gemietet (zahlt nur, haben aber keinen Vertrag vereinbart) und beschwert sich, dass dort manchmal fremde Autos drauf stehen ohne dass wir als Vermieter was unternehmen.

Guppy194  27.10.2008, 19:40
@hotguenther

der Mietvertrag über den Parkplatz gilt auch mündlich; wenn er zahlt, hat er auch ein Recht, dass er den Parkplatz zu jeder Zeit nach seinem Willen benutzen kann; den Parkplatz kannst Du ihm nicht wegnehmen; es besteht wie gesagt ein mündlicher Mietvertrag; was anderes wäre es, wenn ihr ihm nur gestattet hättet, sein Fahrzeug dort abzustellen, wenn er eben gerade frei ist; aber so ist es sicher nicht; du kannst natürlich den Mietvertrag kündigen; das mach aber dann bitte schriftlich; im übrigen ist der Vermieter schon verpflichtet, den nutzungsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten;

Du schreibst Widersprüchliches: "... einer dieser Parkplätze ist vermietet ..." und "Wir haben keinen Vertrag über diesen Parkplatz,...".

Was ist nun Tatsache? Kostenlose Miete lt. Wohnungsmietvertrag?

hotguenther 
Beitragsersteller
 27.10.2008, 19:03

Vermietet deswegen, weil der Mieter zahlt, wir haben aber keinen Vertrag über den Parkplatz.

Obelhicks  27.10.2008, 19:45
@hotguenther

wenn er zahlt, existiert in dem moment ein vertrag, da ihr das geld annehmt.

hotguenther 
Beitragsersteller
 27.10.2008, 20:16
@Obelhicks

Und wenn wir diesen Vertrag nicht fortsetzen wollen, kann man ihn dann einfach kündigen?

Als Vermieter müsst ihr nichts unternehmen der Platz wurde ja so vermietet. Dennoch ist der Ärger des Mieters zu verstehen. Wenn er mag würde ich ihm gestatten etwas gegen Rücksprache und Genehmigung selber etwas zu unternehmen.

Franticek  11.11.2008, 12:26

Das ist nicht richtig. Der Platz wurde vermietet, also muss der Vermieter auch diesen Platz dem Mieter zur Verfuegung stellen und darf ihn nicht einfach anderen ueberlassen. Hier ist der Vermieter in der Pflicht!

regideur  11.11.2008, 16:23
@Franticek

Der Vermieter stellt den Platz ja dem Mieter zur Verfügung. Er gibt ihn auch nicht an Andere weiter! Somit erfüllt er alle seine Pflichten. Es stellen sich nur Fremde auf den als privat gekennzeichneten Platz und erschleichen sich somit Leistungen die ihnen nicht zustehen.