Parkplatz nach 17 Jahren doppelt vergeben?
Ich wohne nun 17 Jahre in einer Mietwohnung. 17 Jahre habe ich nun auch einen Parkplatz vor dem Haus, der Teil des Mietvertrags ist. Ich habe eine Parkscheibe des Vermieters, wo die Nummer des Parkplatzes auch dokumentiert ist und via Windschutzscheibe auch erkenntlich ist.
Bereits vor Jahren hatte der Vermieter versehentlich den Parkplatz einem neuen Mieter zugewiesen, und mich nicht informiert. Es stellte sich als Fehler heraus, daher die 2. Zuweisung. Nun erfolgt dies ein 2. Mal. Diesmal erhielt ich zufälliger Weise eine Info des neuen Mieters, da wir uns kennen. Der Vermieter äußert sich aktuell mir gegenüber nicht. Da zusätzliche Parkplätze geschaffen wurden, fragt sich jeder, warum der neue Mieter nicht einen dieser erhielt. Stattdessen begann nun ein Streit. Auch wenn Gewohnheitsrecht nicht auf Mietangelegenheiten übergehen kann, wie ich oft lese. Sollte doch hier durch die Zuweisung der Nummer des Parkplatz und die 17 Jahre lange Nutzung doch absolut für mich bindend sein oder? Auch möchte ich nicht mit jemand anderen tauschen, da es nun wirklich Gewohnheit ist, seit so langer Zeit zum gleichen Parkplatz zu gehen.
2 Antworten
Wenn dir genau dieser Parkplatz in deinem Mietvertrag vermietet wurde ist das für den Vermieter bindend und es ist deiner.
Sollte doch hier durch die Zuweisung der Nummer des Parkplatz und die 17 Jahre lange Nutzung doch absolut für mich bindend sein oder?
Wenn der Parkplatz nummeriert und Teil des Mietvertrags ist, wird der Parkplatz auch bezahlt und gehört zur Mietsache!
Etwas anderes wäre, wenn du als Mieter einen Stellplatz auf dem Gemeinschaftsparkplatz des Hauses nutzen darfst.
Die Frage ist: "Wie kann es überhaupt wiederholt zu einer Verwechslung kommen"?
Der Vermieter müsste eigentlich wissen, welche Wohnungen (Parkplatznummern) vermietet sind, oder?