Warum ist das Parken neben einer Baumscheibe eine Ordnungswidrigkeit?
Ich habe in einer öffentlichen Straße ohne Parkverbot neben einer Baumscheibe geparkt. Das ist nach meiner Kenntnis nicht verboten. In der Straße gibt es sog. Parktaschen, die durch Bäume (Baumscheiben) unterbrochen werden.
Anfang Dezember wurde mir dafür von der Bußgeldstelle in Berlin ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € aufgebrummt. Begründung: "Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand. ERLÄUTERUNG: NEBEN BAUMSCHEIBE Fließverkehr"
Als Zeugen wurden zwei MA des Ordnugsamtes benannt. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, und nun einen Bußgeldbescheid auf dem Tisch: "Ihre Einlassung wurde geprüft, konnte Sie aber nicht entlasten."
Ich frage mich, wer in der Bußgeldstelle so etwas "prüft". Und nun soll ich auch die Kosten des Verfahrens und die Auslagen, also insgesamt 43,50 € bezahlen.
Ich habe nicht übel Lust, meine RS-Versicherung zu bemühen, befürchte aber, daß ich u.U. auf der Selbstbeteiligung (150 €) sitzen bleibe.
Andererseits ist es aber auch nicht einzusehen, Fehlentscheidungen unqualifizierter "Ordnungshüter" zu honorieren.
Was empfiehlt die Communitie?
Allen ein gesundes 2017!
Waldkarline
6 Antworten
das hört sich so an, du hast halb auf der Fahrbahn gestanden - hättest bezahlt wäre alles gut - du hast Widerspruch eingelegt - damit wird die Choose teurer - es kommen Bearbeitungsgebühren dazu.
du wirst wohl oder über zahlen müssen, die Erklärung steht oben in Schwarz bei dir
spielt keine Rolle, sobald dein Fahrzeug auch nur etwas auf der Fahrbahn steht ist das sogar eine Behinderung - in der Bucht wäre das nicht der Fall
zahlen und gut
Das wird auch gerne parken in 2. Reihe genannt
wen es gekannzeichnete Parkflächen auf dem Gehweg gibt, gibt es keine "2. Reihe"
Da ja die Antworten hier nicht so sind wie Du es erwartet hast, bemühe Deine Rechtsschutzversicherung um eine Rechtsberatung, das kostet nichts. Dann gehst Du mit dem Krempel zu einem Anwalt für Verkehrsrecht und bezahle dann das Bußgeld. Sollte die Zeit nicht reichen kannst Du zunächst selbst Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, den Widerspruch kannst jederzeit zurücknehmen.
Das ist zumindest den Versuch wert. Danke
Hier dann doch nochmal das was die StVO dazu sagt:
4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu
ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand
heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will;
jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts
bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen
Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand
halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf
der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220)
darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von
Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Habe Deinen 2. Kommentar eben erst gelesen und mich inzwischen bei www.verkehrsexikon.de ein bißchen schlauer gemacht. (übrigens bevor
@frodobeutlin100 darauf verwiesen hat)
Trotzdem Danke!
Wenn die Baumscheibe genau so lang oder länger als dein Auto ist, lohnen sich eventuell Rechtsmittel, sonst nicht.
Besten Dank, das ist die erste wirklich brauchbare Antwort.
Du hast also nicht innerhalb einer Parktasche geparkt, sondern auf der Straße - zufällig neben dem Baum - hätte auch neben einem Auto sein könnnen. Parken ist offenbar aber nur in den Parktaschen erlaubt, alles andere stört den Fließverkehr, deswegen das Verwarnungsgeld von 15,00 Euro ....
Stimmt so nicht, das würde bedeuten. daß Parkverbot besteht, außer in den Parktaschen! Und das würde bei uns garantiert durch entspr. Ver- und Gebotsschilder geregelt!!
Und ich habe nicht zufälig neben dem Baum geparkt. Ich kann einen Baum ganz gut von einem Auto unterscheiden!
Im übrigen handelt es sich um eine reine Wohnstraße in einer 30er Zone und noch dazu eine Sackgasse. Also hier "fließt" es nicht wirklich.
142104
Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen und behinderten dadurch andere Verkehrsteilnehmer.
15 Euro
Es ist keine Spielstaße, sondern n u r Tempo-30-Zone
na dan schau in den Becheid - da steht die passende Nummer drin warum Du das Bußgeld bekommmen hast .. als das Herumzetern nützt nichts .. Du hast unerlaubt geparkt ... bezahl einfach - äger Dich noch eine Weile drüber, park nächstens richtig und alles ist gut ....
im Übrigen
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PBaumscheibe01.php
Auf manchen Straßen sind recht oder links oder beidseitig Parkhäfen angebracht, deren Reihe ab und zu von Baumscheiben unterbrochen wird.
Die Parkhäfen befinden sich auf einem befestigten Seitenstreifen (ein solcher Seitenstreifen ist keine "erste Reihe", deshalb ist die Fahrbahn neben den Parkhäfen auch keine "zweite Reihe"). Das Parken direkt neben solchen Parkhäfen ist ein Verstoß gegen das Verbot gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO, wonach nur so geparkt werden darf, dass das Parken in gekennzeichneten Parkflächen nicht behindert wird.
... aber Du willst es nicht verstehen.. das ist wohl das eigentliche Problem ....
@frodobeutlin100.
... Du solltest meine eigentliche Frage nochmal genau lesen: Mein Fahrzeug war nicht neben einem Parkhafen, sondern neben einer Baumscheibe am rechten Fahrbannrand geparkt, hat also "das Parken in gekennzeichneten Parkflächen" nicht behindert.
... Und Du solltest auch den von Dir angeführten Beitrag im Verkehrslexikon nicht zitieren, ohne auch den bis zum Ende gelesen zu haben. Den hatte ich übrigens auch schon gefunden. Denn diese Diskussion hier im Forum war bisher nicht sonderlich hilfreich.
Im Übrigen: Wer zetert denn hier herum? Ich habe überhaupt kein Problem, etwas nicht zu verstehen, aber Du solltest Dich in Deiner Ausdrucksweise vielleicht ein wenig zurückhalten.
Was empfiehlt die Communitie?
Das war doch die Frage oder nicht ....
ich empfehle Fehler einsehen und zahlen ....
oder den Fahler nicht einsehen und zähneknirschend trotzdem zahlen .. aus allem was Du nänlich noch versuchst entstehen nur zusätzliche unnötige Kosten - wobei mit 15,00 Euro alles erledigt gesesen wäre, so wird aus einem Verwarnungsgeld ein Bußgeldbescheid 15,00 Euro plus Kosten und Gebühren ...
Ich würde zahlen, zähneknirschend. Bei Widerspruch und Klage ziehst Du als ordentlicher, deutscher Staatsbürger leider immer den kürzeren. Dich trifft die "Härte" der Ordnungsvorschriften, obwohl alles immer eine Ermessensfrage ist.
Die Geldeintreiberei ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Dienstplanung. Sie lohnt sich aber nicht bei bestimmten kriminellen Leuten.
Je mehr Einspruch von Dir, desto teurer wird es.
Danke für die Belehrung, aber "neben der Baumscheibe" heißt "neben" und nicht "halb auf der Fahrbahn". Und die Str. ist breit genug, daß auch ein Müllauto oder sonstiger LKW noch durchfahren kann.