Beim rausfahren gegen Auto gestoßen das im Wendehammer parkte!
Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem. Genau vor einem Monat bin ich beim herausfahren (rückwärts) gegen ein auto gestoßen, das Auto das im Wendehammer stand hat eine leichte beule. Nun verlangt er 1000 Euro von mir. Das Problem ansich: er stand im Park und Halteverbot im Wendehammer, muss ich dann trozdem zahlen ? Außerdem sagte er mir am Tag des geschehens(Fahrzeugführer saß im Auto) das es ein Firmenwagen wäre. Heute sagte er mir das es ein Leasing Auto wäre. Vielleicht nützt da noch was. Ich bitte um schnelle Hilfe, ich bin Schüler und habe neu meinen Führerschein und ich habe das gefühl das diese Leute um mich herumtanzen! Hier noch eine Draufsich um die Situatiin zu erkennen.
Vielen Dank im voraus.
MfG fat
15 Antworten
Du hast zunächst nicht nur durch den Unfall einen Bock geschossen sondern auch dadurch das Du den Unfall Deiner Versicherung noch nicht gemeldet hast. Lies Dir das Kleingedruckte in Deinem Versicherungsvertrag mal durch. Da steht mit Sicherheit drin das der Versicherungsnehmer einen möglichen Versicherungsschaden unverzüglich zu melden hat. Das hat übrigens nichts damit zu tun wann und wie sich der Geschädigte bei Deiner Versicherung meldet, die Probleme die er dadurch bekommt sind dann nämlich seine Probleme. Also nun aber flott.
Das Du den Unfall verschuldet hast ist Dir ja hier nun hinreichend erklärt worden § 10 StVO.
Für das nächste Mal: so was immer sofort der eigenen Versicherung melden! In diesem Fall: du solltest sofort Kontakt mit deiner Versicherung aufnehmen.
Auch eine Firma kann Autos leasen. Und klar musst du zahlen. Hättest de Polizei rufen können wenn er im Halteverbot gepark hätte, aber lt. deiner beschreibung hat er dort nur gehalten und saß ja sogar im Auto..
Melde das der Versicherung und schildere dort auch den Fall, die kümmern sich darum
Auch ein im Parkverbot stehendes Auto darfst du nicht beschädigen! Und Firmenfahrzeug und Leasingfahrzeug schließen sich ja nicht aus.
Für solche Sachen ist deine Haftpflichtversicherung zuständig und bei unklarer Unfallsituation die Polizei.