Anhänger gegen die Fahrtrichtung geparkt, 15 Euro Strafe

4 Antworten

Grundsätzlich darfst Du nur in Fahrtrichtung rechts parken und das gilt auch für Anhänger.

Wenn der Anhänger auf der falschen Seite steht, dann kann es besonders bei Dunkelheit Probleme geben, weil der rechts Fahrende dann seine roten Reflektoren nicht sähe, ihn also schlimmstenfalls gar nicht bemerkte und der in Gegenrichtung Fahrende könnte irritiert werden, wenn da auf der "falschen" Seite plötzlich rote Reflektoren zu sehen wären und wenn dann noch Nebel wäre, dann könnte er versuchen, blitzschnell auszuweichen mit möglicherweise fatalen Konsequenzen.

Hallo,

so unsinnig es Dir auch erscheinen mag, rechtlich ist die Sache einwanfrei.

Im § 12 der StVO Halten und Parken, steht im 4 Absatz folgender Passus:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein” oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden>

Ich persönlich halte diese Regel auch für unsinnig, aber ich bin auch nicht zuständig sie zu ändern.

Jedenfalls kannst Du gegen das Verwarnungsgeld nicht machen.

Ich wünschte ich könnte Dir eine befriedigendere Antwort geben, aber ich kann nur die gesetzliche Lage da stellen und die spricht leider nicht zu Deinen Gunsten.

Wünsche Dir trotzdem einen schönen Abend.

Schöne Grüße
TheGrow

Eichbaum1963  04.12.2013, 19:47

Also ich halte die Regel nicht für unsinnig, da Linksparker beim Losfahren nämlich oft den Gegenverkehr nicht sehen und es so schon zu Unfällen gekommen ist. Schmerzhaft vor allem für alle Zweiradfahrer...

TheGrow  04.12.2013, 19:59
@Eichbaum1963

Es ist zu mindestens genauso viel Unfällen durch unnötige Wendemanöver gekommen.

Was soll ich in der Straße erst wenden, wenn ich parken will und wenn ich dann 10 Minuten in die gleiche Richtung aus der ich vorher kam weiterfahren will, schon wieder wenden soll, habe ich insgesamt 2 Wendemanöver durchgeführt.

Man, schwieriger Satz, hoffe Du verstehst was ich meine.

Aber völlig unrecht hast Du natürlich nicht.

Eichbaum1963  04.12.2013, 20:20
@TheGrow

Naja, wenden ist ja auch meist nicht verboten - aber wer nicht wenden kann, also dabei einen Unfall verursacht, sollte besser gar nicht Auto fahren.^^

Und wie schon erwähnt: vor allem das Losfahren ist beim Linksparken das Gefährliche. Dabei hätten mich so einige schon beinahe abgeschossen...

In Seitenstraßen (Wohnstraßen) wollten sie es mal wieder erlauben - haben es aber sein gelassen. ;)

TheGrow  04.12.2013, 20:37
@Eichbaum1963

Naja, wenden ist ja auch meist nicht verboten - aber wer nicht wenden kann, also dabei einen Unfall verursacht, sollte besser gar nicht Auto fahren.^^>

Da könnte man aber auch sagen:

Naja, XXXXXXXXXXXX - aber wer nicht aus oder einparken kann, also dabei einen Unfall verursacht, sollte besser gar nicht Auto fahren.^^

Wer nichts beim Ausparken sehen kann, ist wie beim Rückwärtsfahren verpflichtet sich einen Einweiser zu holen.

Ich persönlich halte von vielen Gesetzen nichts. Hier in Deutschland ist einfach zu viel reglementiert oder zu viel durch einen ganzen Schilderwald geregelt.

Hier wird der Autofahrer total entmündigt und die Eigenverantwortlichkeit genommen. Muss aber auch zugeben, wenn ich einige Autofahrer sehe, frage ich mich schon, ob die vor dem Einsteigen ins Auto das Gehirn abschalten.

Ist nicht einfach allen gerecht zu werden. Bei Owi´s gibt es ja Gott sei dank das Opportunitätsprinzip und gibt den Polizisten hier einen Spielraum und vor allem die Möglichkeit nach Gefahrenlage zu entscheiden.

Eichbaum1963  04.12.2013, 21:08
@TheGrow

Naja, manchmal gibts in der Tat zu viele Gesetze - vor allem aber zu viele unausgegorene mit inhaltlichem Nonsens.^^

Muss aber auch zugeben, wenn ich einige Autofahrer sehe, frage ich mich schon, ob die vor dem Einsteigen ins Auto das Gehirn abschalten.

Da gebe ich dir uneingeschränkt recht - den Eindruck hab ich auch schon lange.

Nun, das Halten und Parken gegen die Fahrtrichtung ist eben verboten und macht von der Logik her auch Sinn: denn beim Losfahren von Links muss man ja nicht nur die von hinten Kommenden sondern auch den Gegenverkehr passieren lassen - und wenn da vor einem Linksparker noch andere Fahrzeuge parken, sieht der u. U. gar nicht, ob da einer entgegenkommt - ein hohes Gefahrenpotential, haben doch schon so manche den Gegenverkehr abgeschossen...

Also weder Spitzfindigkeit noch Schikane, sondern reine Logik. ;)

Und was den Anhänger betrifft: irgendwann wird der ja auch mal an ein Fahrzeug angehängt, welches dann ebenfalls gegen die Fahrtrichtung stehen muss.

Abgesehen davon, dass dann die Deichsel Richtung Gegenverkehr zeigt, was vor allem bei Dunkelheit für eine erhöhte Gefährdung sorgen kann.

Ich würde gern wissen, ob es diesen Fall schon einmal gab.

Ja, täglich tausendfach in Deutschland. ;)

Nun ja die öffentlichen Kassen sind leer und irgendwo muss das liebe Geld ja nun mal herkommen. Was ich nicht verstehe ist, wenn du schon den Anhänger auf der gegenüberliegenden Seite parkst, warum dann entgegen der Fahrtrichtung ?

altertraum 
Beitragsersteller
 04.12.2013, 19:31

Weil dies in meiner Einfahrt ist und ich den Hänger so hingestellt habe, dass die Deichsel nicht zur Einfahrt hinschaut, um mir beim rausfahren nicht das Auto anzuhauen.