Wie lange darf man ohne Bußgeld in einer Anwohnerparkzone parken?
habe nur 8 minunten zum entladen dort geparkt und habe einen strafzettel bekommen. ist anwohnerparken für nicht-anwohner mit einem absoluten parkverbot gleichzusetzen?
10 Antworten
Das ist irelevant, wie lange du dort gehalten oder geparkt hast. Anwohnerparkplätze sind einem absoluten Halte- und Parkverbot gleichzusetzen, die Anwohner bezahlen ja auch, je nach Gemeinde, ganz schön viel für einen nicht einmal zugesicherten Parkplatz (seinerzeit zahlte ich 40DM, am Ende waren es 56EUR!!! und dann auch nur für ein Auto, 48 Parkplätze, 285 ausgestellte Ausweise). Einzige Ausnahme: wenn ein Zusatzschild das Halten und Parken in normalen Geschäftszeiten - Mo.-Fr. 0800-1700, Sa. 0900-1300 - mit Parkschein oder Parkausweis gestatten - so gesehen in Speyer.
"Anwohnerparkplätze sind einem absoluten Halte- und Parkverbot gleichzusetzen,..." Das ist, was das absolute Haltverbot betrifft, grottenfalsch! Denn es kommt auf die jeweilige Beschilderung an.
Nein, im Normalfall nicht. Zu Erkärung: Es kommt auf den Begriff "Parken" an!!!! Parken ist jedes gewollte Halten über 3 Minuten oder den Einflussbereich des Fahrzeuges verlassen. D.h. du kannst im Anwohnerparkbereich sehr wohl "halten" (jede gewollte Fahrtunterbrechnung, die nicht verkehrsbedingt ist). Allerdings wenn du aussteigst und den unmittelbaren Einflussbereich des PKW verlässt (ins Haus gehen), ist dies, unabhängig von der Zeit, parken und du begehst einen Verstoß. Im s.g. Halteverbot (Zeichen 283) ist jedes "Halten" (s.o.) verboten!!!!!
Bin auf einem sehr aktuellen stand (mache gerade den B-Schein)
Wenn du bei einem Schild gestanden bist das ein x- hat (also 2 rote streifen quer durch) darfst du dort auch nicht laden (halten). wenn nur ein strich auf den Verkehrsschild war, dann dürftest du dort eigentlich laden.
Wieso? MrsNilson hat doch soweit recht.
Das denk ich auch - weil auf meiner Lern-CD ist es "komischerweiße" richtig, Catzocken ;)
Nun, ganz einfach: wie schon erwähnt wurde darfst du dort grundsätzlich nicht parken.
Aaaber: ein Halten zum Be- und Entladen ist dort nur dann erlaubt, wenn das Zeichen 286 "Eingeschränktes Haltverbot"* oder Zeichen 314 "Parkplatz" inkl. Zusatzschild 1044-30 "Bewohner mit Parkausweis Nr..." steht/angebracht ist.
*) Beim Eingeschränkten Haltverbot spielt ein Zusatzschild bezüglich des Haltens zum Be- und Entladen, bzw. des Ein- und Aussteigenlassens keine Rolle!
parken darf man dort gart nicht, wenn keine zeitliche Vorgabe dafür explizit angegeben ist. Du darfst dort maximal Halten. Die Defintion für halten kannst du googlen wenn du sie nicht kennst
Vor deiner Prüfung, frag lieber noch einmal nach, was -verkehrsrechtlich- "Halten" und "Parken" ist. ;-)