Paketzusteller macht Schaden am eigenen Postauto - Wer muss zahlen?
Moin, ein Freund von mir ist Paketzusteller und hat heute mit seinem Postauto seine Autowand etwas eingerissen an einem Zaun vom Grundstück.
Der Zaun ist etwas lediert, aber das Auto hat halt sozusagen etwas Ausriss in Form von zwei tiefen Streifen an der hinteren Flanke.
Er ist rückwärts in die Einfahrt und als er wieder raus wollte, ist das Fahrzeug hinten ausgeschenkt und in den Zaun rein.
Man liest davon das die Post immer öfter die Arbeitnehmer um Regress bittet.. Kann das auch hier der Fall werden?
4 Antworten
Kann sein, muss aber nicht. Es kommt immer darauf an, wie hoch der Schaden ist und wie lange der Zusteller schon bei der Post oder DHL arbeitet und ob das der erste Schaden ist oder ständig irgendwas ist. War es Eigenverschulden, wird schon gerne der Zusteller hinzugezogen, dass er zahlen soll.
Beispielsweise, wenn einer die Handbremse nicht anzieht und das Auto rollt davon, dann ist es ja eindeutig die Schuld des Fahrers.
Oh je, da fängt er ja schon gut an. Er muss das unbedingt sofort seinem Vorgesetzten melden. Der Geschädigte stellt ja evtl. auch Ansprüche und diese müssen ja auch geregelt werden. Die Post bezahlt das alles erst mal, holt sich aber unter Umständen alles oder einen Teil davon zurück.
Hallo. Er hat alles gemeldet und bereits in die Wege geleitet.
Das ist auf jeden Fall gut. Wenn der Schaden nicht groß ist, sondern nur ein kleiner, kann es auch sein, dass einfach nichts gemacht wird. Die Autos sehen ja teilweise schon katastrophal aus, weil immer mal wieder einer irgendwo dagegen fährt.
Nun, er hat mir Bilder gezeigt.. Sah nicht so toll aus. Guten halber Meter lang und ziemlich tief eingerissen parallel an der Flanke
Das wird nicht er oder Du entscheiden, was gemacht wird. Er wird warten müssen, bis das Auto begutachtet wurde.
Erstmal leisten
- die Haftpflicht des Fahrzeugs den Fremdschaden
- Die Vollkasko des Fahrzeugs nach Abzug der SB den Eigenschaden
Die SB fällt dem Arbeitgeber zur Last. Der Arbeitnehmer kann nur haftbar gemacht werden, wenn mind. mittlere Fahrlässigkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit liegt das ganze im allgemeinen Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Der Beweis des Grades der Fahrlässigkeit obliegt dem Arbeitgeber, wenn er Ansprüche geltend machen will.
Angestellte, die keinen Berufs-RS haben und auch nicht Gewerkschaftsmitglied sind haben die Kontrolle über ihr Leben verloren.
Hallo Kevin. Er ist Quereinsteiger, wurde 1.5Wochen angelernt und ist den ersten Tag heute komplett alleine gefahren. Er hat generell erst seit letzten Jahr Herbst ein eigenes Auto und sozusagen noch nicht Viel Fahrpraxis.
Nein, dürfte kein Regress nach sich ziehen.
Es passiert leider sehr oft ,das Anfänger solche Schäden verursachen, mangels vernünftiger Ausbildung.
Es muss er evtl. ein Fahrtraining mitmachen, den die Post sporadisch veranstaltet.
Sollte im Arbeitsvertrag stehen,
liest sich ja, als wäre es sein Verschulden gewesen, na ich wünsche ihm Glück, aber der Zaun vom Paketempfänger ist fast das größere Übel, der muss ja auch repariert werden ...
kann teuer werden.
Sollte im Arbeitsvertrag stehen,
Was da steht ist relativ belanglos. Das Risko für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber. Basta.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit, haftet der Arbeitnehmer entsprechend des Grades der über die einfache Fahrlässigkeit hinausgehenden Schuld.
Bei grober Fahrlässigkeit wäre der Arbeitnehmer in der Vollhaftung, ebenso bei Vorsatz, dann wäre auch die Versicherung raus.
der Zaun vom Paketempfänger ist fast das größere Übel, der muss ja auch repariert werden ...
Du weißt schon, dass Kraftfahrzeuge in Deutschland einer Versicherungspflicht für das Haftpflichtrisiko unterliegen (§ 1 PflVG)?
Kommt es zu einem Schaden während der Ausübung eines Jobs, ist es immer eine große Frage,
welche Versicherung hierfür aufkommt, oder ob sogar der Arbeitgeber diesen begleichen muss.
Eine Privathaftpflicht kommt für solche beruflichen Schäden meist nicht auf.
Wichtig bei der Haftpflicht ist, dass auf die Arbeitnehmerhaftung geachtet wird. So sind sind selbst Sachschäden auf Arbeit mitversichert. https://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/haftpflichtversicherung-arbeitsplatz/
Ist der Fahrer auch Unfallverursacher, wird aufgrund des Grads der Fahrlässigkeit entschieden. Und der Fall liegt hier ja eindeutig vor. https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/dienstwagen/ratgeber/firmenwagen-unfall-mit-dem-dienstwagen-wer-zahlt-jetzt/19408614.html
Versuchst du gerade einem Versicherungsmakler Versicherungen zu erklären durch die Hinzuziehung von Sekundärquellen? ^^
Sooo belanglos ist der Inhalt eines Arbeitsvertrages nicht, da könnte nämlich drin stehen, dass der Arbeitnehmer bei Schäden am Fahrzeug NICHT haftbar gemacht wird, sondern die Firma (Versicherung) die Schäden bezahlt ;-) solche Verträge gibt es.
Herrjeh, ein Versicherungsmakler, Satan weiche von mir - ganzlautlach. Niemals würde ich das tun, dann bist du hier ja genau richtig, weil ein echter Experte. Fein.
Kevin, was denkst du. Wird er zahlen müssen für das Fahrzeug, als Frischling an seinem ersten tag, wo er alleine unterwegs war? Ist es fahrlässig gewesen?
Nein, das war nicht grob fahrlässig, dafür trägt DHL das Risiko. Keine Ahnung ob das Fahrzeug eine Vollkasko hat, jedoch der Zaun wird aus der KFZ Haftpflicht bezahlt. Kann höchstens sein, daß dein Kumpel sich am Schaden des Autos beteiligen muß. Soll er mal seinen Arbeitsvertrag genau durchlesen. Schätze aber eher nicht.
I'm Mantelvertrag steht drinnen, dass der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz den Schaden bezahlen muss
Fahrlässig aber nicht grob fahrlässig.
Den Zaun bezahlt die Haftpflicht, das ist kein Problem.
Die Haftpflicht von dhl? Der Zaun wurde ja während der Arbeit demoliert.
Die Privathaftpflicht greift doch nur, wenn es in der Freizeit passierte?
Kommt es zu einem Schaden während der Ausübung eines Jobs, ist es immer eine große Frage, welche Versicherung hierfür aufkommt, oder ob sogar der Arbeitgeber diesen begleichen muss. Eine Privathaftpflicht kommt für solche beruflichen Schäden meist nicht auf. Wichtig bei der Haftpflicht ist, dass auf die Arbeitnehmerhaftung geachtet wird. So sind sind selbst Sachschäden auf Arbeit mitversichert. https://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/haftpflichtversicherung-arbeitsplatz/
Den Zaun bezahlt die Haftpflicht, das ist kein Problem.
Nö. Die Post/DHL hat überhaupt keine Versicherung, sie bezahlt Schäden selbst.
Die Kfz.-Haftpflicht natürlich.
Ist der Fahrer auch Unfallverursacher, wird aufgrund des Grads der Fahrlässigkeit entschieden. Und der Fall liegt hier ja eindeutig vor. https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/dienstwagen/ratgeber/firmenwagen-unfall-mit-dem-dienstwagen-wer-zahlt-jetzt/19408614.html
Die Kraftfahrzeuge der Deutsche Post AG sind bei der HDI Global SE haftpflichtversichert. Die Regulierung erfolgt durch die Deutsche Post AG. Risikoträger: HDI Global SE, www.hdi.global
https://www.dpdhl.com/de/datenschutz/schadenbearbeitung-datenschutz.html
Nö. Die Post/DHL hat überhaupt keine Versicherung, sie bezahlt Schäden selbst.
Die Deutsche Post AG fällt nicht unter die in § 2 PflVG genannten Ausnahmefälle, die auf den Abschluss von Kfz-Haftpflichtpolicen für ihren Fuhrpark verzichten dürfen.
- Sie sind nicht der Bund
- Sie sind kein Bundesland
- Sie sind keine Gemeinde mit > 100.000 Einwohnern
- Sie sind keine Körperschaft des öffentlichen Rechts
Und der Zaun ist nur ein ganz billiger Grüner Zaun gewesen wie man ihn kennt an jeder Ecke. Er hatte heute seinen ersten Tag gehabt, wo er komplett die Tour alleine gefahren ist.
Mist das dann sowas passiert
Also es ist doch völlig egal, ob der Zaun teuer oder billig war, er wurde beschädigt und der Besitzer wird schön sauer sein und der Zaun MUSS erneuert werden.
Allerdings hört und erlebt man ja durch Paketboten die unglaublichsten Sachen. Und wenn er nicht in der Lage ist, das Auto allein zu fahren, tja, dann ist er wohl noch in der Probezeit ...
Ich hab die Bilder gesehen und wollte damit zum Ausdruck bringen das der Zaun das kleinere Übel ist.
Nicht für den Besitzer des Zaunes, auf deinen Freund kommt da ganz schön was zu, der Zaun, das Auto (da er ja Unfallverursacher ist), da kann ich nur hoffen, dass dhl alles ordnungsgemäß und zugunsten ihrer Arbeitnehmer geregelt hat. toi toi toi
Guten Abend. Er hatte heute seinen ersten Tag gehabt, wo er auch alleine gefahren ist ohne Anlerner.