Bei einem durch ein illegales Rennen verursachten Unfall mit Verletzungs-/Todesfolge, bezahlt die KFZ-Haftpfl. Behandlungskosten/Entschädigung in voller Höhe?

7 Antworten

Die Schäden DRITTER sind durch die KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Eigene Verletzungen des Fahrers trägt seine Krankenkasse. Aber auch diese Kann ihn regresspflichtig machen, wenn seine Verletzung bei einer illegalen Handlung entstanden ist. Die Heilbehandlung muss natürlich trotzdem erst einmal gezahlt werden.

Kaskoversicherung wird die Regulierung ablehnen.

Aber genau deswegen hört man ja immer wieder, dass das mit gemieteten Fahrzeugen veranstaltet wird.

schleudermaxe  07.04.2019, 06:42

... seit wann soll das so sein?

Bei meiner habe ich vereinbart, kein Versicherungsschutz bei Geisterfahrten und bei Rennen.

DerHans  07.04.2019, 13:16
@schleudermaxe

Trotzdem wird ein geschädigter DRITTER selbstverständlich erst einmal entschädigt. Das ist ja der Sinn der Pflichtversicherung

schleudermaxe  07.04.2019, 13:23
@DerHans

.... nein, eben nicht.

Beispiel, die Bayern, Zitat:

......sind in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief Kfz-Unfall- und Fahrer - Unfallversicherung gemäß A.1.5.2, A.2.9.2, A.3.9.2, A.4.12.3, A.5.6.6 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wiso sonst muss denn die Opferhilfe einspringen, wenn es so wäre, wie Du es behauptest?

Haftpflicht zahlt, Kasko nicht! 

Die Haftpflicht wird sich ihre Kohle wieder schnappen und direkt verschiedene Schadenspositionen verweigern, die von den Teilnehmern untereinander gestellt werden. 

schleudermaxe  07.04.2019, 06:40

... seit wann ist das so und warum bei meiner nicht?

Ich habe sie in den Spielregeln doch davon befreit.

Die Vers. von einem Geisterfahrer leistet ja auch nicht!

MrSchockiert  07.04.2019, 09:16
@schleudermaxe

Auch bei deiner ;-) 

Wir haben in D eine Pflichtversicherung für die KH. Bei Personenschaden ist die KH immer mit im Boot. Da kann in den AKB stehen was will.

Doch wie schon bereits geschrieben wurde , die KH wird sich ihre Kohle wieder zurückholen … 

Apolon  07.04.2019, 10:10
@schleudermaxe

oh weh. In Deutschland sind nicht die Fahrer, sondern die Fahrzeuge versichert.

Du solltest besser bei deiner HUK noch einmal die Ausbildung machen.

Aber von einem Nebenberufler, kann man ja auch nicht viel erwarten.

schleudermaxe  07.04.2019, 11:45
@Apolon

... und warum steht das in den AKB?

schleudermaxe  07.04.2019, 11:50
@schleudermaxe

Beispiel von der ach so guten Cosmos-direkt:

Bei Vorsatz kann der Kfz-Haftpflichtversicherer jedoch die Zahlung verweigern.

Wer als Unfallgegner geschädigt wird, muss dann auf seine Vollkaskoversicherung zurückgreifen - erhält jedoch keine Beitragserhöhung, d.h. sein Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten.

schleudermaxe  07.04.2019, 11:51
@MrSchockiert

Quatsch, siehe z.B. Cosmos:

Bei Vorsatz kann der Kfz-Haftpflichtversicherer jedoch die Zahlung verweigern.

Wer als Unfallgegner geschädigt wird, muss dann auf seine Vollkaskoversicherung zurückgreifen - erhält jedoch keine Beitragserhöhung, d.h. sein Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten.

schleudermaxe  07.04.2019, 11:53
@MrSchockiert

.. welche Kohle>?

Da ja die Verkehrsopferhilfe übernimmt und alle Vers. bei Vorsatz ablehnen, auch z.B. die so hochgejubelte Cosmos, Zitat:

Bei Vorsatz kann der Kfz-Haftpflichtversicherer jedoch die Zahlung verweigern.

Wer als Unfallgegner geschädigt wird, muss dann auf seine Vollkaskoversicherung zurückgreifen - erhält jedoch keine Beitragserhöhung, d.h. sein Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten.

Und somit bei Rennen erst Recht!

schleudermaxe  07.04.2019, 11:55
@Apolon

Zitat, von Dir, auch falsch?

Lies doch einfach mal deine Versicherungsbedingungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung unter Punkt A.1.5.1

MrSchockiert  07.04.2019, 11:56
@schleudermaxe

wie kommst du auf Vorsatz?

hier liegt grobe Fahrlässigkeit vor, deshalb muss auch gezahlt werden.

schleudermaxe  07.04.2019, 13:18
@MrSchockiert

... auch so, Du bist Richter und bei Dir herrscht Rechtsbeugung, das konnte ich nun aber nicht wissen.

Wie sagte auch der Kenner Apolon, schaue einfach mal in den A 1.5.1..

MrSchockiert  07.04.2019, 13:28
@schleudermaxe

Du scheinst so vieles nicht zu wissen…

Nein, ich bin weder Richter noch betreibe ich Rechtsbeugung oder befürworte sie. Vielmehr orientiere ich mich an Vergleichsurteilen. Die Richter haben nämlich schon in diversen Vergleichsfällen hierzu entschieden.

bitteschön…..

https://verkehrslexikon.de/Module/StrassenRennen.php

schleudermaxe  07.04.2019, 13:33
@MrSchockiert

... ganze zwei, und auch noch uralt, und auch die nur, weil kein Vorsatz festgestellt werden konnte. Also bitte!

MrSchockiert  07.04.2019, 13:43
@schleudermaxe

|| … weil kein Vorsatz festgestellt werden konnte.

so isses eben ;-)

schleudermaxe  07.04.2019, 17:00
@Apolon

Zitat von Apolon:

Lies doch einfach mal deine Versicherungsbedingungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung unter Punkt A.1.5.1

dort findest du den gleichen Text, denn dies ist bei allen deutschen Versicherungsunternehmen so.

..... ist doch von Dir und warum soll ich lesen, wenn ich weiß, dass bei Vorsatz nicht geleistet wird.

Es gibt sogar Gerichte, die stufen so eine Kiste als Mordwerkzeug ein.

Die Haftpflicht muss den Schaden immer bezahlen. Ob die Haftpflicht den Betrag wieder zurück klagt, ist eine andere Sache.

Personenschaden würde sie auch sofort zahlen, in Absprache mit der Krankenkasse.

All diese Dinge zahlt die Haftpflicht sofort. Sie muss sofort zahlen, so ist der Vertrag, so sagt es das Gesetz. Wenn du allerding "Mord" betrieben hast = Unfall mit Todesfolge, aufgrund der niedrigen Beweggründe / in diesem Fall wäre das der Sieg dieses Rennens, dann wird die Haftpflicht Klage erheben und die Kosten von dir zurück haben wollen.

.... meine ordnet da nichts, habe ich ja auch in den Bedingungen ausdrücklich so vereinbart.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Obergrenze des Regressanspruchs EUR 5000 gilt nicht bei so genannten Risikoausschlüssen und dem nicht bezahlen der Beiträge und zu erstem gehören eben auch Autorennen. Steht übrigens in der Police im Kleingedruckten.

Insoweit kostet Dein rhetorischer Fall im Falle eines Schadens wohl mehr als 5000, die Versicherung wird mehr wollen.

Hier was kopiertes:

Keine Begrenzung bei Rechtspflichtverletzungen und Risikoausschlüssen

Die Regresshöhe darf den tatsächlichen Schaden des Versicherers nicht überschreiten. Der Grundsatz der Kausalität gilt auch im Regress: Nur wenn eine Obliegenheitsverletzung ursächlich für einen Schaden, dessen Höhe etc. war, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Die Begrenzung des Regressanspruchs gilt nicht bei Rechtspflichtverletzungen durch den Versicherungsnehmer und bei Risikoausschlüssen. In der Praxis ist die wesentlichste Rechtspflichtverletzung das Nichtzahlen der Beiträge. Insbesondere das Nichtzahlen der Erstprämie führt sehr rasch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Auch hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Konnte der Fahrer oder eine andere mitversicherte Person nichts von der Nichtzahlung der Prämie wissen, besteht für sie Versicherungsschutz. Wichtige Risikoausschlüsse sind etwa Rennveranstaltungen oder Vorsatz. Auch hier ist die Regresshöhe des Versicherers nicht begrenzt. Die Obergrenze für Regressansprüche soll Versicherungsnehmer davor schützen, durch eine Verfehlung ohne verbrecherische Absicht in existenzielle und möglicherweise nicht mehr reparable Nöte zu geraten. Das Haftungsrisiko wird durch die Vorschriften des Gesetzgebers aufgeteilt.