Gutachter für Unfall Mini cooper?
Moin,
mir ist heute jemand auf die stosstange gefahren. Wird bei dem Gutachter nur der schaden geschätzt oder auch der Wertverlust des Autos, zumal der einen Unfall hatte?
6 Antworten
Das gesamte Auto wird angeschaut. Dabei wird jeder kleine Kratzer und jede kleine Beule , km Stand , also Gesamtzustand ,mit aufgeführt. Auch wenn sie nichts mit dem Unfall zu tun hat. Das dient zur Wertermittlung deines Fahrzeuges.
Im Gutachten wird der Wertverlust auch mitberechnet. Am besten du fährt bevor der Gutachter kommt mal zu einer Bmw/ Mini vertragswerkstatt und lässt dir dort einen Kostenvoranschlag machen diesen zeigst du dann dem Gutachter und in den meissten fällen wird er es genau so sehen wie die bei Bmw.
Die merkantile Wertminderung wird von dem von dir beauftragten unabhängigen Kfz-Sachverständigen ermittelt. Diese findest du neben vielen anderen Angaben im Gutachten. Das von dir beauftragte Gutachten müsste unter anderem die folgenden Angaben beinhalten:
- Wiederbeschaffungswert (WBW): Das ist der Wert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall.
- ggf. Restwert: Das ist der Wert deines Autos, in dem Zustand wie er sich nach dem Unfall (bei der Besichtigung) befindet.
- Reparaturkosten
- Reparaturdauer
- ggf. Wiederbeschaffungsdauer
- Wertminderung
- Wertverbesserung
- Umbaukosten
- usw.
Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - musst du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern und dazu gehört auch die merkantile Wertminderung. Das geschieht durch ein Gutachten eines von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.
Die Kosten für dieses Schadensgutachten gehören auch zum Schaden und sind vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.Wenn du dem Sachverständigen eine Abtretung in Höhe des Gutachtenhonorrares unterschreibst, dann brauchst du auch nicht in Vorkasse zu treten.
Der Gutachter schätzt nicht, der erstellt ein fundiertes Gutachten über die Höhe des Schadens inklusive Wertverbesserung bzw Wertminderung. Auch die voraussichtliche Reparaturdauer wird im Gutachten aufgeführt, wichtig für Nutzungsausfall bzw Mietwagen.
Im Gutachten wird auch ein Wertverlust berechnet.