Pachtgarten von verstorbener Oma übernehmen?
Hallo,
folgender Fall: eine Oma hatte Jahrzehnte einen Garten gepachtet, der zuvor ihrem Mann (Opa) gehörte und davor einer anderen Frau. Die andere Frau übergab dem Opa ihren Pachtgarten gegen eine Summe X. Neuer Pächter war nun der Opa laut Vertrag. Der Opa verstarb dann und der Garten ging automatisch an die Oma über ohne dass ein neuer Vertrag gemacht wurde. Nun wurde die Oma krank und legte kurz vor ihrem Tod fest, dass der Enkel den Pachtgarten inkl. aller Gerätschaften usw. übernehmen soll. Das wurde schriftlich festgehalten, von der Oma am Sterbebett noch unterschrieben und nach ihrem Tod von einem Anwalt beglaubigt. Nun verlangt der Vorstand/Verband des Gartenvereins einen Erbschein oder eine vom Amtsgericht beglaubigte Abschrift, weil die Tochter der Oma die Erbin ist. Nun handelt es sich aber um einen Pachtgarten, den man meines Wissens nach nicht vererben kann. Die ursprüngliche Pächterin, die damals den Garten an den Opa verkaufte möchte den Pachtgarten jetzt zurück. In jedem Fall möchte der Enkel der verstorbenen Oma den Garten weiterführen so wie ihr letzter Wille war. Hat der Enkel Anspruch auf die Weiterführung des Gartens? Wird tatsächlich ein Erbschein oder eine vom Amtsgericht beglaubigte Kopie des Schriftstücks von der Oma benötigt oder reicht das Schreiben mit der Beglaubigung vom Anwalt aus? Wie ist hier der genaue Sachverhalt oder die Rechtslage?
2 Antworten
- Gesetzliche Regelung - Bundeskleingartengesetz
Stirbt der Pächter eines Kleingartens, endet der Kleingartenpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des Kleingärtners folgt (§ 12 Abs. 1 BKleingG) - Ausnahme bei Ehegatten, die beide den Pachtvertrag abgeschlossen haben.
- Pachtvertragliche Regelung
Will ein Pächter erreichen, dass das Pachtverhältnis bei seinem Tode mit einem Erben fortgesetzt wird, so muss er dies mit dem Verpächter vereinbaren (siehe Regelungen im Pachtvertrag).
Nach § 13 BKleingG wären lediglich solche Vereinbarungen unwirksam, die zum Nachteil des Pächters von der gesetzlichen Regelung abweichen. Eine erbrechtliche Nachfolgeregelung ist für den den Pächter allerdings vorteilhaft und deshalb wirksam.
doch, den kann man vererben und hatte deine oma doch auch getan
mietverträge kann man auch vererben
bei Mietverträgen hat der Erbe, sowie Vermieter ein Sonderkündigungsrecht,
Person hat alleine dort gewohnt.