Hilfe, Mutter verstarb, Stiefvater sagt nichts, kein Testament

3 Antworten

Richtigerweise wäre dir als Einzelkind deiner Mutter neben dem Witwer ein Erbteil von 1/2 zugefallen. Und darüber entscheidet ihr beide nur gemeinsam, wenn kein anderslautendes Testament oder ein Erbvertrg exisitiert.

Das berechtigt dich, dir selbst Überblick über den Nachlass deiner Mutter zu verschaffen, meint, zunächst einen Teilerbschein zu beantragen, um eine sog. Erbfallmeldung, also Bestand aller Konten und Schliessfächer deiner Mutter bei der Bank zu erhalten, ihre Kontoauszüge der letzten 10 jahre einzusehen und ihren persönlichen Nachlass zu sichten, auch ihre Unterlagen über Versicherungen usw.

So die denn noch da wären. Oder der Schmuck, der nicht zwangsläufig vom Ehemann an sich genommen sein muss :-(

Hingegen ist es nicht verboten, lebzeitig großzügig zu sein, etwa seinem Ehemann Immobilienbesitz zu bezahlen, den man mit nutzt, ihn als Begünstigten einer Versicherung zu bestimmen, woran man als Erbe dann keinen Anteil hätte oder Gelder auf seinem Konto zu parken, wovon niemand etwas mitbekommt.

Inwieit man anhand vom Überweisungen anhand ihrer Kontauszüge gegenteiliges beweisen könnte, also welche ihrer Mittel auf Gemeinschafts- oder Fremdkonten lägen, und dann, dass sie nicht später bar abhoben und ihr zurückgegeben wurden, musst du schon selbst herausfinden.

Im  Ergebnis dürftest du sich mit der Bankauskunft bescheiden müssen, ziehst ihre Bestattungskosten und Verbinblichkeiten (auch mit dem Ehemann hälftige) davon ab und kannst die Hälfte davon beanspruchen.

Nicht allerdings das Fammilienauto oder Haushaltseinrichtungen, die als Voraus dem Ehemann zufallen.

Plus persönlicher Gegenstände wie Kleidung, Fotos, ...

Das listet man sorgfältig auf und lässt es ihm zukommen - kein Streit oder endlose Diskussionen, sondern Forderungsanspruch oder Hinweis auf Stufenklage, wenn nicht.

G imager761



Rainbowwalk 
Beitragsersteller
 20.05.2015, 09:31

danke erstmal für die vielen Infos....  kurze Frage noch dazu, was ist, wenn ich nichts beanspruche, nichts erbe.... kann es dann irgendwann aber seitens des Finanzamtes kommen, dass von dort anlässlich einer Erbengemeinschaft mit dem Stiefvater dazu kommt, dass ich irgendwann Erbschaftssteuern zahlen muss, ohne je ein Erbe erhalten zu haben??? Mein Stiefvater wird nie offenlegen, was letztes Jahr an Versicherungen auslief etc.... an ihre Unterlagen komme ich nicht ran und für eine Erbeinforderung via Anwalt bin ich nicht stark genug mental... nur möchte ich dann auch nicht damit rechnen müssen, dass ich irgendwann für nichts erhaltenes Steuern zahlen muss.... 

Liebe Grüße

Mit dem Tod eines Familienmitglieds beginnt leider meist ein langer und heftiger Streit um das Erbe. Bevor man den beginnt sollte man als möglicher Erbberechtigter seinen Anspruch auf Aufklärung über den Umfang der Erbschaft geltend machen. Dazu braucht man keinen Rechtsanwalt, man kann sich aber von einem beraten lassen. Danach sollte man eine möglichst genaue Liste des Vererbten von dem bekommen, der das Vermögen des verstorbenen gerade besitzt oder verwaltet. Wie es dann weitergeht ???

Rainbowwalk 
Beitragsersteller
 19.05.2015, 15:39

genau da liegt ja die verdammte Problematik... angeblich sei nichts da.... bis auf 50 Euro auf dem Bankkonto.... eine Liste werden wir nicht erhalten, genauso bezweifeln wir, dass er den Erbschein als Erbengemeinschaft beziehen wird...  ok, werden wir also die Füsse traurig still halten, damit die Jungs ihren Opa behalten.... wenn das Erbe auch für sie angelegt werden sollte.. gönnen wir es seinem leiblichen Kind später mal, welches trotz Kontaktabbruch dann alles erhalten wird, was uns an Deko etc mental immens Wert hat, mentalen.. .... was ein Mist... 

Wenn es kein Testament gibt, dann sie sind und der Ehegatte ihrer Mutter gesetzliche Erben und bilden einen Erbengemeinschaft.

Als Erbe können sie sich von der Bank direkt Kontoauszüge holen.

Insoweit stehen die Erbschaftsgegenstände, die nicht zur Führung eines angemessen Haushalts  nötig sind ( Voraus) beiden Erben gemeinschaftlich zu.

Als Kind des Verstrobenen haben sie außerdem einen Pflichtteilanspruch. Bei der Berechung des Pflichtteils zählen die Lebzeitigen Schenkungen an den Ehegatten voll mit. Schenkungen an Dritte sind pro Jahr um 10% abzuschmelzen. Hiervon ist das geerbte abzuziehen. Wenn allerdings viel, d.h. mehr als die Hälfte, des Vermögens zu Lebzeiten an den Ehegatten verschenkt wurde, bleibt ein Ergänzungspflichtteil.

Kann ich wahrhaft nur via Anwalt vorgehen, was ich partout nicht möchte,

Warum, ein Anwalt nimmt hier deutlich Emotionen aus den Spiel. Hier ist ein Anwalt also eher von Vorteil. Allerdings kostet der natürlich auch Geld.